2018

Februar 2018

Gründung der INITIATIVE WAHLSTEDT.

06. Mai 2018

Bürgermeister Bonse wird durch Wiederwahl für weitere sechs Jahre im Bürgermeisteramt bestätigt.

20. Mai 2018

Erste Meldung ins IMMISSIONSKATSTER WAHLSTEDT der Initiative-Wahlstedt.

Ab Juli 2018 erfolgen immer wieder Meldungen zu Immissionen aus Richtung des Asphaltmischwerks Wegener, die auf die Website gestellt und an die Stadt weitergegeben werden.

23. August 2018

Eine Betriebsprüfung des LLUR beim Asphaltmischwerk Wahlstedt ergab folgenden Sachverhalt:

  1. Unnötiger Lärm durch Radladerschaufel
  2. Erhebliche Mengen an Staub wurden durch die Kehrmaschine aufgewirbelt
  3. Staubbelastete Abgase wurden aus der Trockentrommel gedrückt – also technische Umbauten sind erforderlich
  4. Mineralstoffe müssen in den Lagerboxen gelagert werden und nur auf den genehmigten Flächen
  5. Rhythmische Scheppergeräusche werden moniert  –vermutlich verursacht vom Brechwerk

29. August 2018

Email-Beschwerde eines Bürgers über Dreck und Lärm an den Umweltausschuss der Stadt Wahlstedt mit Bitte um Nennung eines Ansprechpartners für das Problem.

Nach Rücksprache des Ausschussmitglieds mit Bürgermeister und Bauamt wird das Umweltamt des Kreises in Bad Segeberg genannt.

Beginn der Probennahme vom Gartentisch eines Anwohners.

13. September 2018

Treffen mit Herrn Bürgermeister Bonse und dem Leiter des Bauamtes, Herrn Maaß.

Der Anwohner hat die gesammelten Staubproben von seinem Gartentisch mitgebracht und um Bestimmung der aufgenommenen Stoffe und um Abhilfe gebeten. Vor allem die glitzernden Partikel machen ihm Sorge. Beide Herren sehen ein, dass es so nicht weitergehen kann.

Der Anwohner nimmt weiterhin täglich Schmutzproben von seinem Gartentisch.

04. Oktober 2018

Anwohnerschreiben an das Bauamt Wahlstedt, das Umweltamt des Kreises, das Gesundheitsamt des Kreises, das Staatliche Umweltamt (StUA) Itzehoe. Schilderung der Belastungen durch das Asphaltmischwerk.

Umweltamt des Kreises Segeberg: Abgabebescheid an das LLUR; Bauamt Wahlstedt: Herr Maaß möchte eine Luftmessstation im Garten des Anwohners aufstellen; dieser ist einverstanden.

41. Kalenderwoche 2018

Absprache unter einigen Nachbarn des Heidewegs. Man gibt ein Gutachten zur Zusammensetzung des Schmutzes in Auftrag. Die Kosten werden geteilt.

Am 11. Oktober 2018 erfolgt die Wischprobenentnahme durch Eurofins Umwelt Nord GmbH, Hamburg.

17. Oktober 2018

Der Bauamtsleiter, Herr Maaß, bietet die Möglichkeit, an einer Betriebsbegehung des Asphaltmischwerks teilzunehmen. Herr Langehein von Firma Wegener hat dabei u.a. darauf hingewiesen, dass ab 2019 die Produktion ausgeweitet und dann täglich je ein Zug mit ca. 48 Waggons Mischmaterial anliefern wird.

42. Kalenderwoche 2018

Herr M. (LLUR Lübeck) hat wegen einer an ihn weitergeleiteten Beschwerde bei einem Anwohner angerufen:

Er sagt, dass wir mit den Emissionen leben müssten, da wir ja schließlich in einem Industriegebiet wohnen.

Anmerkung des Anwohners:

Das ist falsch. Unser Haus steht in einem reinen Wohngebiet. 

FAKT: Das Werk steht in einem Gewerbegebiet (Klassifizierung: „GE“), nicht Industriegebiet „GI“).

Die Installation einer Luftmesseinrichtung wäre nach Meinung des LLUR nicht notwendig.

28. Oktober 2018

Das Ergebnis der untersuchten Staubproben vom 11. Oktober:

„Sie enthalten Naphthalin (die glitzernden Partikel!), Acenaphten, Fluoren, Phenanthren und Fluoranthen mit Werten oberhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte.
Wir und ca. 10 weitere Bürger haben deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.“

30. November 2018

Feuerwehreinsatz am Vormittag:Auf dem Freigelände des Asphaltmischwerks lagert ein qualmender, stinkender Asphaltberg. Noch drei Tage später schwelt und stinkt der Haufen.

06. Dezember 2018

Schreiben der Anwohner an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) mit Fragen bezüglich der Mischzeiten und –mengen sowie Auflagen und wie Anwohner (auch der nur ca. 215 Meter entfernte Kindergarten!) künftig vor den vom Werk ausgehenden Emissionen geschützt werden sollen.

Die Antwort enthielt die relevanten Gesetzestexte und dass den Staubemissionen entgegengewirkt werden solle durch Lagerung der Betriebsstoffe in teilweise geschlossenen Boxen, usw. Also genau die Dinge, die bei der Betriebsprüfung des LLUR im August 2018 moniert wurden und abgestellt werden sollten. Das ist bis heute nicht geschehen!

Das i-Tüpfelchen ist die Aussage,  

…dass unzuverlässige Mitarbeiter sowie nicht zu erwartende bzw. nicht erkannte Störungen an einer Anlage nicht vollständig auszuschließen sind.

Anmerkung des Anwohners:

Eine sach- und fachkundige Fima muss ihr Personal entsprechend einweisen und die Einhaltung der Anweisungen durchsetzen, die Anlage bei auftretenden Störungen bis zur Beseitigung stilllegen und nicht mit defekten Filtern über Wochen hinaus weiter betreiben. Wenn das nicht geschieht, sind die überwachenden Behörden u.E. in der Pflicht,  dem nachzugehen und entsprechend zu handeln. Die Probleme waren bekannt, wir haben uns oft genug beschwert.

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