Kritik

Fehlerhafter Bebauungsplan Stadt Wahlstedt Nr. 34 und die Umweltbelastungen durch das Asphaltwerk der Firma Wegener Wahlstedt

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Stellungnahme vom 30.01.2020 zu den Umweltauswirkungen des
Asphaltmischwerkes in Wahlstedt

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Vortrag vom 11.07.2019, „Umweltbelastungen durch Asphaltmischanlagen“ von Herrn Koch (Umweltnetzwerk)

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Wer ist verantworlich für die Überwachung des Asphaltmischwerkes und dessen Prozesse?

Seit 13 Jahren sind Bürger den Belastungen durch das Wahlstedter Asphaltmischwerk ausgesetzt und haben immer wieder Beschwerden erhoben – ein bislang erfolgloses Rennen im Kreise, von Pontius zu Pilatus.

Das Behördenkarussell: Die Zuständigkeit wird von einer Stelle auf die andere geschoben.

Hier einige Beschwerden aus dem Jahr 2019:

Leider haben wir heute, wie so oft, „Hausarrest“. Ein Aufenthalt im Freien ist seit 6.45 Uhr wegen Verpestung der Atemluft durch Teer- und sonstigen widerwärtigen Gestank durch das Asphaltmischwerk unmöglich.

Zuschrift vom 12.09.2019

Freitag zwischen 7.50 Uhr und 15.00 Uhr immer wieder Lärm durch Zugentladung (45 Waggons); Samstag ab 9:15 Uhr Arbeiten an der Kiesgrube. Ein LKW nach dem anderen…; Montag 6:20 Uhr Ankunft Zug. Bis etwa 12.00 Uhr Staubverwehungen und Lärm durch Zugentladung.

Zuschrift vom 13.11.2019

Des Weiteren wollte ich eine seit 7:15 Uhr immer wiederkehrende Lärmbelästigung durch die Bahnentladung am Industriegleis melden (heute 25 Waggons).

Zuschrift vom 20.11.2019

Gestern war eine Dame bei der Feuerwehr, laut ihren Angaben hat es bis in die Räume von  LIDL nach Gummi gestunken. Sie wohnt „An der Eiche“ und nimmt den Gestank nach Teer ganz oft wahr, sie bekommt Hustenreiz und Übelkeit.

Zuschrift vom 28.11.2019

Mein Sohn ist um 13:30 Uhr aus der Schule gekommen und hat gleich angerufen: ‘Ich bin aus dem Bus ausgestiegen (Haltestelle „An der Eiche“) und es stinkt ganz furchtbar nach Teer!

Zuschrift vom 28.11.2019

Hier Beispiele für den anscheinend immerwährenden Reigen der behördlichen Nicht-Zuständigkeiten:

  • In der Betriebsgenehmigung des Staatlichen Umweltamtes (StUA) Itzehoe für das Asphaltmischwerk Wahlstedt vom 30.03.2006 wird der „Eisenbahnumschlag“ eindeutig als Nebeneinrichtung dem Asphaltmischwerk zugewiesen.
  • In einer rechtlichen Bewertung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV) aus dem Jahr 2008 werden diese Immissionen („Eisenbahnumschlag“) auch eindeutig dem Asphaltmischwerk zugeordnet.
  • Im darauffolgenden Jahr verfügt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in einer Änderungsgenehmigung vom 19.10.2009:

Der Betrieb des Industriegleises und die damit verbundenen Betriebstätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Genehmigung.

LLUR, 19.10.2009
Das Behördenkarussell dreht sich weiter: Niemand ist zuständig

Diese Aussage wird so ausgelegt, dass sich das LLUR aus der Überwachung zurückziehen kann. Seitdem läuft der Verladeverkehr, auf Kosten der Anwohner, ohne immissionsrechtliche Überwachung.

  • Mitteilung des LLUR vom 21.08.2019:

Die Rechtsauffassung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat sich nicht geändert, dass die Entladetätigkeit der Mineralstoffe aus den auf dem Industriegleis stehenden Eisenbahnwaggons nicht dem Betrieb des Asphaltmischwerks zuzurechnen ist. Das LLUR sieht sich weiterhin nicht als immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde für den Entladebetrieb.

Mitteilung des LLUR vom 21.08.2019

  • Die Stadt Wahlstedt als Betreiber der Industriegleisanlage (Stadtwerke Wahlstedt/EWS) geht auch davon aus, nicht für den Entladebetrieb zuständig zu sein:

Das Gespräch mit dem LLUR hat stattgefunden. Hierbei wurde uns noch einmal deutlich mitgeteilt, dass alle Zuständigkeiten bezüglich einer Überwachung und Kontrolle, sowie Genehmigung in den von Ihnen angesprochenen Bereichen alleine beim LLUR liegt.

Bürgermeister M.-Chr. Bonse, in einem Schreiben vom 19.09.2019 an Betroffene

Diese einander widersprechenden Aussagen (4 und 5) wurden innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen getroffen.

Ja wer ist denn nun für die Überwachung zuständig?

Es geht noch weiter:

  • Mitteilung des LLUR vom 04.12.2019:

Bereits in der an Sie gerichteten Mail vom 21.08.2019 hat Herr Hans M. aus unserem Hause Ihnen mitgeteilt, dass wir dies…“ – (Anm. d. Verf.: die Zuständigkeit des LLUR) – „…nicht bestätigen können. In der Zwischenzeit hat sich auch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, MELUND, noch einmal mit dieser speziellen Frage der Zuständigkeit auseinander gesetzt…

LLUR, 04.12.2019

…Mit Schreiben vom 11.09.2019 teilt das MELUND u. a. dem LBV folgendes mit:

 …Für die Genehmigung und Aufsicht von nicht bundeseigenen Eisenbahnen ist gem. § 17 Absatz 1 Landeseisenbahngesetz (LEisenbG) das MWVATT…“  (Anm. d. Verf.: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) „…zuständig. Das MWVATT hat gern. § 17 Absatz 2 LEisenbG in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten im Eisenbahnwesen die Aufgaben der Genehmigung und Aufsicht auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LBV) übertragen. …Gem. § 16 Abs. 2 Nummer 2 LEisenbG kann die Aufsichtsbehörde zur Durchführung der Aufsicht Anordnungen treffen, die insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt oder der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen erforderlich sind. …

MELUND, 11.09.2019

  • Antwortschreiben vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) (19. Dezember 2019) an Betroffene wegen Beschwerden bezüglich immissionsschutzrechtlicher Überwachung des Industriegleises Wahlstedt: (Unter Klarstellung, dass dieses vorliegende Schreiben keine Anerkennung der Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überwachung darstelle. Eine abschließende Klärung der behördlichen Zuständigkeiten stehe noch aus.)

Die Eisenbahnaufsichtsbehörde…“ (Anm. d. Verf.: LBV) „…hat die Stadtwerke Wahlstedt, als Betreiber der Eisenbahninfrastruktur bereits mit Schreiben vom 14.06.2010, 20.09.2010, 18.10.2010 sowie vom 08.03.2011 aufgefordert, eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nach einem Treffen vor Ort am 20.11.2019 sowie einer weiteren Aufforderung durch die Eisenbahnaufsichtsbehörde vom 05.12.2019 erklärten sich die Stadtwerke bereit, ein Lärmgutachten zu beauftragen.

Für das Ergebnis dieses Gutachtens sowie der gegebenenfalls daraus resultierenden Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Wahlstedt.“

LBV, 19.12.2019

FAZIT: Damit sind wir (fast) wieder am Anfang des „Kreislaufs“.

Eine Runde auf dem Behördenkarussell…

Welcher „Schutz“ für Bürger ist damit gewährleistet? Die Antwort wird erst einmal auf die lange Bank geschoben.

Es gilt also abzuwarten, bis a) 2020 (?) ein Lärmgutachten angefertigt und veröffentlicht wird und b) geklärt ist, wer denn nun eigentlich immissionsrechtlich „zuständig“ ist.

Bis dann später (2021?) (betriebsbezogene/gleisbezogene) Veränderungen geplant, ausgeschrieben und durchgeführt werden, bleiben die Wahlstedter weiterhin langfristig den Belastungen ausgesetzt.

Warum?

Wir vermuten eine komplexe Gemengelage unterschiedlicher Interessen wie Unternehmensbilanzen, Gutachten- und Investitionskosten, Streit um Kompetenzen der beteiligten Behörden, juristische Detailfragen sowie fehlende Bereitschaft, Verantwortung für mögliche Versäumnisse bzw. Fehlentscheidungen zu tragen, sich für die Belange der Bürger einzusetzen. Trug auch Personalmangel zu der Misere bei?

Ein rechtlicher Streitpunkt, der hierbei im Mittelpunkt des Interesses steht, ist das Problem, dass für den reinen Gleisbetrieb der LBV zuständig ist, aber für den reinen Betrieb des Asphaltmischwerks Wahlstedt das Unternehmen Wegener bzw. dessen Überwachungsbehörden, vorrangig das LLUR.

Schwierig ist dabei der Umstand, dass es beim Entladen der Waggons (Schienenbereich) und Lagern durch Bagger/Radlader am Gleisrand (Firmengelände) Überschneidungen beider Bereiche gibt. So erfordert z.B. das Entladen der einzelnen Waggons für das Werk auch Lok-Bewegungen (Schienenbereich), und der entladende Bagger verursacht lautes Poltern an den Waggonwänden (Schienenbereich u n d  Werksbereich).

Bis heute hat sich offenbar kein Ansprechpartner um Klärung der Zuständigkeit bemüht und damit den Schwarzen Peter weitergereicht.

Pikanterie:

Der Wahlstedter Bürgermeister und vier weitere Lokalpolitiker sitzen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Wahlstedt GmbH & Co KG (vgl. Handelsregister beim Amtsgericht Kiel, Register-Nr. HRG 1396 SE, von jedermann vor Ort einsehbar) und dürften über die Faktenlage seit 2010 informiert sein, beteuern aber immer, ihnen seien wegen Nichtzuständigkeit die Hände gebunden und über Einzelheiten seien sie nicht informiert.

Unter dem Link des Bundesanzeigers www.bundesanzeiger.de kann auch jeder interessierte Bürger nachlesen, welche Wahlstedter Politiker im Beirat der Stadtwerke sitzen; insgesamt sind es 8, die mit Datum vom 21. Juni 2019 genannt werden: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexservlet.

Allerspätestens seit dem Schreiben vom 19.12.2019 klingt das nicht mehr überzeugend.

Anwohner plagen Schwindelgefühle.

Wann wird diese Karussellfahrt endlich beendet?

Beitrag veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Albert Holm