2019

18. Januar 2019

Langer Brief von Anwohnern an die Stadt Wahlstedt mit der Bitte um Abhilfe von Lärm- und Staubbelästigung beim Entladen der per Bahn angelieferten Mineralstoffe. Laut Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wird das Industriegleis für die Belieferung des Werkes per Bahn von den Stadtwerken Wahlstedt betrieben. Diese seien hiermit für die Minimierung der beim Entladen auftretenden Lärm- und Staubemissionen zuständig.  Daraufhin erfolgte diese immer und immer wieder gehörte Aussage:

Die Stadt ist mit allen Beteiligten im Gespräch.

31. Januar 2019

Bericht auf der Website der INITIATIVE WAHLSTEDT über sinnvolles Recycling von Glas, Schrott und Asphalt. Ausführlich wird auf die von der INITIATIVE recherchierten Mängel des Werkes Wegener hingewiesen.

07. Februar 2019

Bericht der „Lübecker Nachrichten“  über das Asphaltmischwerk Wahlstedt.

Anwohner des Werkes beklagen sich seit langer Zeit über Dreck, Gestank und Lärmvom örtlichen AMW.

Sie fühlen sich durch die ständigen Belastungen gebeutelt, von den Behörden im Stich gelassen und haben sogar ein Gutachten finanziert, jedoch ohne Erfolg.

Der Gutachter stellte fest, dass im untersuchten Staub u.a. Spuren von Naphthalin gefunden wurden, das als krebserregend gilt.

Die aufsichtführende Behörde (LLUR) kommt zum Ergebnis, dass vom Werk „keine erheblichen Belastungen“ für die Bürger ausgehen.

03. März 2019

Schreiben von Anwohnern an Minister Albrecht als Leiter des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) mit Schilderung der Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen durch das Werk und Fragen nach der Rechtmäßigkeit derartiger Belastungen.

11. März 2019

Bericht der „Lübecker Nachrichten“ über das Asphaltmischwerk Wahlstedt.

Es sei zu laut, zu dreckig, und es stinke zudem; seit Langem fühlten sich die Bewohner aus einem Wohngebiet in der Nähe des Gewerbegebiets Dr.-Hermann-Lindrath-Straße extrem belästigt. Protestierende Bürger kritisieren, es würden keine Überprüfungen vom realen Betrieb, sondern unter Laborbedingungen vorgenommen.

Der Vorsitzende des Sozialausschusses fordert die Einrichtung einer Messstation, damit Kinder des angrenzenden Kindegartens nicht unnötig gefährdet würden. Die Stadt müsse dringend aktiv werden und auf die aufsichtführende Umweltbehörde einwirken.

Die Einwohner grause es schon vor der Zeit, wenn das Werk nach der Winterpause den Betrieb wieder aufnehme.

14. März 2019

Überprüfung des Asphaltmischwerks durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

03. April 2019

Antwortschreiben des Ministeriums (MELUND) mit allgemeiner Darstellung der Stellungnahmen des LLUR und der Stadt Wahlstedt. Auf Einzelheiten wird nicht eingegangen und an das LLUR verwiesen.

18. Juni 2019

Die Stadt Wahlstedt erklärt ihr gemeindliches Einvernehmen zum Antrag  auf Änderungsgenehmigung des Asphaltmischwerkes Wegener bezüglich der Ausweitung der Lagerkapazität von Rohstoffen auf dem Firmengelände (um ca. 3600 Quadratmeter).

Der Beschluss erfolgt durch den Bürgermeister, und in der Folgezeit wird dies nicht öffentlich mitgeteilt.

Auf Anfrage erteilt die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg folgende Auskunft:

Sehr geehrte…

zu Ihrer Frage habe ich mit der Stadt Wahlstedt gesprochen und die Hauptsatzungsregelungen hinzugezogen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sind wie folgt in der Hauptsatzung geregelt:

§ 9 Abs. 2 n) Hauptsatzung: Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet ferner über: n) Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, sofern dies nicht dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr übertragen ist.

§ 10 Abs. 2 d) Hauptsatzung: Dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr werden folgende Aufgaben übertragen: d) Beschlüsse über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB im Zusammenhang mit Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB und Vorhaben während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB.

 Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher durch den Bürgermeister erteilt…

(Das Original dieses Schreibens liegt uns vor.)

KOMMENTAR:

Diese Vorgänge finden statt in einem Zeitraum, in dem Anwohner Beschwerden über Belastungen durch den Werksbetrieb klagen und in Ausschusssitzungen ihre Empörung darüber zum Ausdruck bringen. Politiker bekunden Verständnis, beteuern aber immer wieder ihre Nicht-Zuständigkeit.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht es einer Kommune, gegebenenfalls das gemeindliche Einvernehmen aus bestimmten Gründen zu versagen; hiervon hat die Stadt Wahlstedt aber keinen Gebrauch gemacht:

„ …Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur rechtmäßig, wenn sich dies aus den in den §§ 31, 33 – 35 BauGB angegebenen Gründen ergibt.

Dabei ist zu beachten, dass es sich in folgenden Fällen um eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Gemeinde handelt: …

– wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern…
– wenn die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offensichtlichen Härte führen würde
– wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist…

In diesen Fällen hingegen hat die Gemeinde keinen Ermessensspielraum: …
– wenn sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wobei das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden müssen
– wenn öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen
– wenn die Ausführung eines Bauvorhabens öffentliche Belange nicht beeinträchtigt…

Eine Gemeinde ist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verpflichtet, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Der diesbezügliche Beschluss wird vom Gemeinderat getroffen.

…Wurde das gemeindliche Einvernehmen einmal erteilt, so ist es für die betreffende Gemeinde bindend…

In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass eine Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen versagt, ohne dass diese Entscheidung rechtmäßig wäre. Ist dies der Fall, so kann gemäß § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB die Kommunalaufsichtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Zu beachten ist, dass es sich bei dem gemeindlichen Einvernehmen nicht um einen Verwaltungsakt handelt, da ihm die hierfür notwendige Außenwirkung fehlt. Demzufolge ist eine Entscheidung der Gemeinde über das gemeindliche Einvernehmen nicht mit einer Anfechtungsklage angreifbar. Ebenso wenig kann es mithilfe einer Leistungsklage erzwungen werden.

Somit bleibt einem Antragsteller nur die Möglichkeit, gegen die Versagung einer Baugenehmigung aufgrund nicht erteiltem gemeindlichen Einvernehmen beim zuständigen Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung einzureichen. Gibt die zuständige Behörde dieser Klage statt, so wird das fehlende gemeindliche Einvernehmen durch dieses Urteil ersetzt. Dies hat zur Folge, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erteilen muss [VerwG Schleswig, 31.08.2007, VG Schleswig 12 A 51/06].

Nun ist es allerdings auch so, dass die Gemeinde wiederum gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen darf….“

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/gemeindliches-einvernehmen  (28.01.2020)

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir keine Juristen sind und somit keine abschließende fachliche Bewertung abgeben können, wie die entsprechenden Gesetze auszulegen sind. Uns treibt jedoch die Frage um, welche gesetzlichen Möglichkeiten eine Kommune hat, die  – wie in diesem Fall –  Gefahren von ihren Bürgern abzuwehren hat, indem sie das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

11.Juli 2019

Öffentlicher Vortrag (Begegnungsstätte Wahlstedt) eines Experten über die Belastungen durch Asphaltmischwerke, auf Einladung der INITIATIVE WAHLSTEDT (auch Organisator und Kostenträger)

27. August 2019

Schreiben von Bürgern an das LLUR (Herrn Hans M.) mit umfangreichen Beschwerden und Fragen zum Asphaltmischwerk Wahlstedt, das bis heute, trotz Erinnerungsschreibens vom 11.12.2019, nicht beantwortet wurde:

 „Betreff: Asphaltwerk Wahlstedt…

Sehr geehrter Herr M.,                                                                  

zu Ihrem oben genannten Schreiben nehmen wir wie folgt Stellung und führen zugleich hiermit Beschwerde an:

1.    TA LUFT – BEURTEILUNGSGEBIET

Bereits in Ihrem Schreiben vom 27.03.2019 erwähnten Sie, Belästigungen unseres Grundstücks durch die strittige Asphaltmischanlage in Wahlstedt / Industriestraße „…sind daher für Ihr Anlagengrundstück mit Sicherheit auszuschließen“. Anhand der aktuellen Kaminhöhe (36m) des Werkes ergibt dies Gemäß TA Luft 4.6.2.5 von Schornsteinhöhe x 50 gleich einem Radius von 1,8 km für ein zu berücksichtigendes Beurteilungsgebiet zur Schadstoffausbreitung der Anlage. Für das Asphaltwerk umfasst dieser Radius vollständig das gesamte Wahlstedter Stadtgebiet. Dass dies nicht nur theoretisch so ist, haben wir selbst und andere Betroffene auch nach dem 21.8.2019 noch deutlich wahrgenommen.

2.    BEREITSTELLEN VON EINSATZSTOFFEN

Die Festlegungen des Genehmigungsbescheides besagen eindeutig: „Täglich zum Betriebsende ist der Lagerplatz zu räumen und die Oberfläche zu reinigen.“ (Betriebsgenehmigung vom 19.10.2009). Wir monieren ausdrücklich, dass durch das Lagern auf den oben genannten Flächen, sowie auf benachbarten Grundstücken (u.a. Behindertenwerkstatt vorn sowie auch hinten, neben dem Gleis) gegen diese Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides verstoßen wird.

Dass das Bereitstellen von Einsatzstoffen „kein Lagern“ darstellt, somit nach Ihren Aussagen keinem gesetzlichen Regelwerk zum Schutz der Anwohner unterliegt, dies ist von Ihnen zu belegen.

3.    VORSORGEMAßNAHMEN

Abgesehen davon, dass der EuGH in mehreren Urteilen den Vorsorgenormen durchaus Drittschutz zuspricht, und dass die von Ihnen aufgezählten Vorsorgemaßnahmen zu den Betreiberpflichten gehören, sowie dies ausdrücklich einzuhaltende Bestandteile der gültigen Betriebsgenehmigung sind, ist es die Aufgabe des LLUR, die Erfüllung der Vorsorgemaßnahmen rechtlich durchzusetzen – diese nicht zu verzögern oder gar zu verschleppen.

Nach unseren Erfahrungen vor Ort scheint Ihnen dies als Aufsichts- und Überwachungsbehörde nur unzureichend zu gelingen – sonst würde es diese wiederholten Mängelberichte zum Betrieb der Anlage nicht geben.

4.    BERICHTE VON ANWOHNERN

Sie schreiben, dass Anwohner von „zurückgegangenen Belastungen“ berichten. Bis dato hat uns kein einziger Betroffener Ihre Behauptung bestätigt – im Gegenteil, es häufen sich weiterhin Beschwerden über aktuelle Umweltbelastungen, insbesondere über Lärm und Gestank durch den aktuellen Betrieb der Asphaltanlage.

5. PLANUNG VON MINERALSTOFFBOXEN / WASSERBEDÜSUNGSEINRICHTUNGEN

Ihrem Prüfbericht vom 23.08.2018 ist zu entnehmen, dass die Mineralstoffe nur innerhalb der Lagerboxen gelagert werden dürfen. Warum konnte das Werk in diesem Jahr wieder in Betrieb gehen, ohne dass diese Auflagen des LLUR erfüllt wurden? Die benötigten Lagerboxen hätten vor der Inbetriebnahme in diesem Betriebsjahr vorhanden sein müssen – was ausdrücklich nicht der Fall war!

Den jetzt zugesagten Verbesserungen seitens des Betreibers (Mineralstoffboxen, Installation von Wasserbedüsungsboxen) sehen wir mit großer Skepsis entgegen.

Bisher wurde lediglich beobachtet, dass Lagerboxen sporadisch per Gartenschlauch nur unzureichend besprenkelt wurden. Ferner verteilte ein Radlader mittels seiner Schaufel punktuell Wasser auf den riesigen Freiflächen. Es sollte nachvollziehbar sein, dass bei den derzeitigen hohen Temperaturen die Methode „Gartenschlauch“ keine Einhaltung von Betriebsauflagen erfüllt und Anwohner unzureichend vor den Stäuben geschützt werden.

6.    „KEINE SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN“

Wenn für den laufenden Betrieb des Asphaltwerkes in Wahlstedt „nicht ständig alle Vorsorgemaßnahmen durchgeführt werden“ (siehe Aussage Ihres o.g. Schreibens), so liegt hier eindeutig eine Verletzung der Betreiberpflichten vor!

Die Sicherstellung dieser Durchführung obliegt dem LLUR. Das LLUR muss die Gesundheit der Bevölkerung / Anwohner schützen, indem es die Betreiberpflichten inkl. der Genehmigungsauflagen durchsetzt. Über die schädlichen Bestandteile von heißen Asphaltgasen mit PAK-Bestandteilen und den Risiken von Feinstaubbelastungen brauchen wir Sie doch wohl nicht auch noch zu belehren.

7.     ENTLADEBETRIEB AM BAHNGLEIS

In der Betriebsgenehmigung vom 30.03.2006 (Itzehoe, AZ 202/208/KA Genehmigungsnummer G10/2006/003) wird der Eisenbahnumschlag in den Nebenbestimmungen eindeutig als Nebeneinrichtung dem Asphaltmischwerk zugewiesen.

Bei der Betriebserweiterung am 19.10.2009  heißt es entgegen der Genehmigung aus 2006 dann widersprüchlich: „Der Betrieb des Industriegleises und die damit verbundenen Betriebstätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Genehmigung“. Defacto bedeutet dies, dass sich seit diesem Zeitpunkt das LLUR aus der Verantwortung der immissionsschutzrechtlichen Überwachung für den Entladebetrieb des Gleisanschlusses zurückgezogen hat.

Die stark staubende und lärmende Gleis-Entladung findet seitdem zur Belieferung des Asphaltwerkes ohne immissionsschutzrechtliche Überwachung statt.

Als Betreiber der Industriegleisanlage geht die Stadt Wahlstedt (EWS) bislang davon aus, nicht für den Entladebetrieb zuständig zu sein. Diese Ungereimtheiten des behördlich ungeregelten Gleis-Entladebetriebes für stark staubende und lärmende Lieferungen von Einsatzstoffen für das Asphaltwerk Wahlstedt gehen eindeutig zu Lasten der Anwohner.

Ob diese Vorgehensweise der Behörde rechtlich so zulässig ist, können wir Anwohner jedoch nicht beurteilen.

Damit es zu einer baldigen Lösung und zu einer Entscheidungsfindung der Zuständigkeit einer Behörde für einen sachgerechten, und zu überwachenden Betrieb kommt, werden wir Strafanzeige erstatten, um diesen rechtslosen Zustand möglichst bald beenden zu lassen. Hierdurch hoffen wir, dass eine juristische Befassung dem ständigen Hin- und Herschieben zwischen den sich als nicht zuständig erklärenden Behörden auf einer höheren Landesebene ein baldiges Ende bereiten wird.

Uns ist klar, dass wegen hoher Kosten für Schutzmaßnahmen alle Beteiligten den „Schwarzen Peter“ gerne weiterreichen. Hierbei geht es jedoch nicht nur allein um Lärm, sondern ebenfalls auch um eine erhebliche und gesundheitsgefährdende Staubentwicklung über den Gleisbetrieb. Da an diesem Gleisanschluss bislang weder Staub- noch Schallimmissionen vom LLUR berücksichtigt, noch diese vom

Anlagenbetreiber gemessen wurden, halten wir Ihre Aussage für unzutreffend, dass die „Schallimmissionen (nicht) zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen“.

Während der Entladung des Güterzuges können Anwohner über acht Stunden ihre Gärten nicht benutzen, verbringen diese den gesamten Tag hinter verschlossenen Türen und Fenstern im Haus. Dies muss sehr wohl als „erhebliche Beeinträchtigungen“ bezeichnet werden, die innerhalb einer Woche durch die Gleisanlieferungen mehrmals die Lebensqualität der Anwohner massiv beeinträchtigt sowie deren Gesundheit schädigt.  

8.    NEUGENEHMIGUNGSVERFAHREN

Sie merken an, die Wohngrundstücke im Heideweg befänden sich in einer „Gemengelage“ des Bebauungsplans, weil es sich dort nach Ihren Aussagen nach um ein „Mischgebiet“ handele, bei dem der Schutzanspruch entsprechend auf „60 dB(A) festgesetzt werden müsste“.

Auf Grundlage der gültigen Bebauungspläne der Stadt Wahlstedt wird dies angezweifelt.

Das Wohngebiet mit den betroffenen Anwohnern war vor der Inbetriebnahme des Asphaltwerkes in Wahlstedt ansässig. Ein Bebauungsplan wurde erst nachträglich beschlossen – zum Nachteil der Anwohner.

Dieses heutige „Mischgebiet“ müsste dann auch für betroffene, weiter entfernte Bereiche von Anwohnern ermittelt werden (u.a. Hans-Dall-Straße, Holunderweg, Wacholderweg, Birkenweg usw.) Dieser Schutzanspruch wurde seinerzeit von den Bewohnern über den Bebauungsplan gerichtlich erstritten.

9.    UNDICHTIGKEITEN / KALTZUGABE / ABGASVENTILATOR

Bereits bei der Betriebsgenehmigung am 19.10.2009 wurde die Genehmigung ausdrücklich nur unter der Auflage erteilt, die Abgase der Trockentrommel und der Mischanlage sowie weiterer Nebeneinrichtungen insgesamt zu erfassen, abzusaugen, sowie die gereinigten Abgase über den vorhandenen Schornstein abzuführen. Es sollte somit die vollständige Abführung aller Betriebsgase über den Schornstein sichergestellt und nachgewiesen werden. In ihrem Betriebsprüfungsbericht vom 23.08.2018 heißt es dazu: „Es ist durch technische Umbauten sicherzustellen, dass die Abgase sicher über den Schornstein in die Atmosphäre abgeleitet werden“. Somit wurde diese Genehmigungsvoraussetzung bis heute nicht sachgerecht umgesetzt, wäre der dauerhafte Betrieb zu versagen.

Wenn Sie heute einräumen, dass dies nach Ihrer schriftlichen Bemängelung nach bereits einem vergangenem Jahr immer noch nicht geschieht, entfällt unseres Erachtens eine der wichtigsten Voraussetzungen für den laufenden Betrieb des Asphaltwerkes.

Wir fordern Sie daher auf, dieses Werk sofort und umgehend stillzulegen, bis die vom Landesumweltamt in der Betriebsgenehmigung geforderten technischen Voraussetzungen alle erfüllt sind.

Stattdessen räumten Sie über Ihren Mängelbericht aktuell erneut Störungen im Betriebsablauf sowie ein wiederholtes Fehlverhalten des Anlagenpersonals ein, was wiederum zu einer erheblichen Gefährdung des gesamten Stadtgebiets führte.

Die seit Jahren von Ihnen festgestellten Undichtigkeiten im Bereich der Trockentrommel und an anderen Stellen innerhalb der Anlage sind nicht tolerierbar, auch wenn Sie diese als „bei vielen Anlagen bekannt“ verharmlosen. Bekannt ist ebenso über die Fachliteratur, dass gerade Abgase aus älteren Recyclingmaterialien stinkende und umweltgefährdende Stoffe wie u.a. PAK enthalten.

Ihre Aussage, „Das LLUR beabsichtigt, die Kaltzugabe…“zu untersagen“, sowie „dem Betreiber wurde bis zum 01.10.2019 Gelegenheit gegeben, sich zu äußern“, diese Aussage empfinden wir als betroffene Anwohner als unglaublich! Warum unterbinden Sie eine derartige Betriebsweise nicht sofort, sondern warten bis zum Produktionsende im Herbst, muten der Bevölkerung weitere Belastungen zu und erlauben dem Werk, dieses gesetzeswidrige Handeln fortzusetzen? Wird hier der Störfall zum Normalzustand erklärt?

Wir sind entsetzt über Ihre Aussagen und über Ihre Vorgehensweisen und werden diese über eine Anzeige juristisch klären lassen.

10. GERUCHSQUALITÄTEN

Ihre Beurteilung der Gerüche, die wir Anwohner weiterhin über den Anlagenbetrieb ertragen müssen, teilen wir aufgrund unserer gegenteiligen Erfahrungen mit dem Asphaltwerk nicht. Wenn Anwohner die anhaltend stinkenden Abgase des Asphaltwerkes in Wahlstedt als „Ekelerregend und zum Brechreiz führend“ bezeichnen, so sind dies ernst zu nehmende Bezeichnungen von Betroffenen. Diese Aussagen sind in Berichten auch aus anderen Standorten bestätigt worden.

Dass Sie Ihre Empfindungen über die von betroffenen Anwohnern stellen, ist ungehörig und lässt auf wenig Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen schließen.

Den ganzen Tag bei diesen heißen Temperaturen nicht den Garten nutzen zu können, stattdessen Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Kinder im Hause zu lassen oder gezwungen zu sein, diese anderweitig unterzubringen, stellt eine erhebliche Belastung sowie eine anhaltende Nutzungseinschränkungen der Anwohner dar.

Nur weil es der Gesetzgeber erlaubt, die Geruchszeiten auf einen theoretisch möglichen ganzjährigen Betrieb umzurechnen und es dadurch zulässt, dass der saisonale Betrieb der Asphaltanlage schöngerechnet werden kann, können Sie davon sprechen, dass es „keine erhebliche Geruchsimmissionen in dieser Anlage gibt.“

Sie stellen in Aussicht, dass die jährliche Geruchshäufigkeit sinken wird.

Wir fordern Sie hiermit auf, dafür Sorge zu tragen, dass dies sofort passiert und nicht wieder aufgeschoben – und weiterhin über Jahre vom LLUR toleriert wird und nichts geschieht. Es ist Ihre Aufgabe, den Gesetzen zum Schutz der Bürger Geltung zu verschaffen.

Die Stadt Wahlstedt, die politischen Gremien, das MELUND, die Presse und weitere Beschwerdeführer erhalten ebenfalls diese Email zur Kenntnis überstellt.

Zu den betrieblichen Ungereimtheiten der Materialanlieferungen für das Asphaltwerk Wahlstedt über das Industriegleis fordern wir weiterhin eine Informationsveranstaltung der Stadt Wahlstedt unter Beteiligung des Landesumweltamtes und der Stadtwerke Wahlstedt baldmöglichst hiermit ein.

Ihre Antwort erwartend mit freundlichen Grüßen…“

30. August 2019

Bürger erstatten Anzeigen beim Polizeirevier Bad Segeberg, u.a. gegen die Stadt Wahlstedt (als Teilhaber der Stadtwerke Wahlstedt).  Die Akte wird geprüft und weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft Kiel (Vorgangsnummer 549 033).

05. September 2019

Fachaufsichtsbeschwerde von Anwohnern an das LLUR in Flintbek, Dezernatsleiter F. Meinert, und Lübeck, Dezernatsleiter F. Ludwigh, wegen Nichtheilung eines erheblichen Mangels und wegen Untätigkeit.

06. September 2019

Zuschrift eines Wahlstedter Bürgers an die INITIATIVE WAHLSTEDT:

Wieder einmal ist es durch den widerlichen Gestank nach Teer (und sonstigem undefinierbarem Irgendetwas) nicht möglich, einfach nur seine Wohnräume zu lüften. Lebensqualität in Wahlstedt: Gleich Null! Vom Lärm bei der Zugentladung durch augen- und ohrenscheinlich unfähiges Personal brauchen wir gar nicht zu reden. Die Stadt Wahlstedt muss sich schämen, was hier den Bürgern zugemutet wird!

11. September 2019

Das LLUR erteilt dem Asphaltmischwerkdie Änderungsgenehmigung zur Ausweitung der Lagerkapazität.  Die Bürger sind ahnungslos, weil das gemeindliche Einvernehmen hierzu am 18. Juni 2019 erteilt (vgl. obigen Eintrag, 18. Juni 2019) und nicht kommuniziert wurde.

Gleichzeitig  erzählen Politiker den Bürgern, man sei „im Gespräch“ mit den „zuständigen Behörden“, sei aber als Stadt nicht zuständig und könne nichts bewirken.

30. September 2019 und 18. Oktober 2019

Berichte der „Lübecker Nachrichten“ über das AMW Wahlstedt. Anwohner fühlen sich wegen immer wiederkehrender Immissionen (Lärm, Staub, Gestank) im Stich gelassen und sind aufgebracht.

Die „Initiative für ein lebenswertes Wahlstedt“ habe hier kräftig mitgemischt, unhaltbare Behauptungen aufgestellt, Anzeige erstattet und eine Fachaufsichtsbeschwerde in Gang gesetzt. Für die geplante Erweiterung der nahegelegenen Kindertagesstätte verhängten die Lokalpolitiker vorsorglich eine Veränderungssperre. Dadurch seien eingeplante Fördermittel von ca. 300.000 Euro  verlorengegangen.  Von Anwohnern geforderte Schadstoffmessungen ließen auf sich warten.  Der Geschäftsführer des Werks bestreitet gefährliche Immissionen durch das Werk.  Geruch von Teer und Gummi kämen nicht aus seinem Betrieb.Die Stadt wolle nun mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) kooperieren, um Verbesserungen für die Anwohner zu erreichen.

25. November 2019

Begehung des Asphaltmischwerkes Wahlstedt – bei laufendem Betrieb –  nur zehn schriftlich angemeldete Bürger waren eigentlich offiziell zugelassen, erschienen waren einige mehr, vor allem aber Vertreter aus Politik und Verwaltung.

Der Geschäftsleiter und der Mischmeister beantworten sehr kurz einzelne Fragen. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, manche werden geflissentlich überhört.

26. Oktober 2019

Die INITIATIVE WAHLSTEDT beichtet auf ihrer Website über gummimodifizierten Bitumen und Gerüche, die bei dessen Produktion entstehen.  Grund: Immer wieder gibt es Beschwerden von Anwohnern über Gestank nach verbranntem Gummi.

28. Oktober 2019

Die INITIATIVE WAHLSTEDT berichtet auf ihrer Website in einem Artikel über Teergeruch in Wahlstedt. Grund:Immer wieder gibt es Beschwerden von Anwohnern über Gestank nach Teer.

29. November 2019

Kurzmeldung auf der Website der INITIATIVE WAHLSTEDT über eine übelriechende, schwelende Halde Asphalts, die nach Betriebsschluss auf dem Freigelände des Asphaltmischwerks lagert. Einsatzbericht der Feuerwehr Wahlstedt

Dezember 2019

Gründung der Bürgerinitiative  BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT und Auftragsvergabe  – in Kooperation mit der INITIATIVE WAHLSTEDT – für eine Expertise über die örtlichen Belastungen durch die Hermann Wegener & Co KG.

Zufällig erfahren Bürger von der Existenz einer benachbarten Tochterfirma HWB, die Baustoffe vertreibt und das Industriegleis ebenfalls nutzt.

18. Dezember 2019

Antwort des Direktors des LLUR auf Schreiben einiger Bürger.

Die verschiedenen Beschwerden Betroffener gegen den Sachbearbeiter Hans M. würden zusammengefasst und dann an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weitergeleitet, von dort erhalte man dann eine Nachricht.

19. Dezember 2019

Antwortschreiben vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) an beschwerdeführende Anlieger wegen Beschwerden bezüglich immissionsschutzrechtlicher Überwachung des Industriegleises Wahlstedt:

1. Klarstellung, dass dieses vorliegende Schreiben keine Anerkennung der Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überwachung darstelle. Eine abschließende Klärung der behördlichen Zuständigkeiten stehe noch aus.

2. „Die Eisenbahnaufsichtsbehörde…“ (Anm. d. Verf.: LBV)  „…hat die Stadtwerke Wahlstedt, als Betreiber der Eisenbahninfrastruktur bereits mit Schreiben vom 14.06.2010, 20.09.2010, 18.10.2010 sowie vom 08.03.2011 aufgefordert, eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

Nach einem Treffen vor Ort am 20.11.2019 sowie einer weiteren Aufforderung durch die Eisenbahnaufsichtsbehörde vom 05.12.2019 erklärten sich die Stadtwerke bereit, ein Lärmgutachten zu beauftragen.

Für das Ergebnis dieses Gutachtens sowie der gegebenenfalls daraus resultierenden Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Wahlstedt.

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