2020

Januar 2020

Anfragen besorgter Bürger an den LBV, Stadtwerke Wahlstedt sowie die Stadt Wahlstedt zur Präzisierung der geplanten  Lärmprüfungen und Forderung nach Prüfung der Staubemissionen durch das Werk und seine Tochterfirma beim Gleisbetrieb und auf dem angrenzenden Gelände.

11. Januar 2020

Ankündigung der Expertise über das Asphaltmischwerk und Bekanntgabe eines Vortragstermins und einer Pressekonferenz.

12. Januar 2020

Die Website www.bürgerprotest-asphaltmischwerk-wahlstedt.de geht online, erste Flyer zur Information über die Anliegen der neuen Bürgerinitiative  und zum geplanten Fachvortrag über ein neues Gutachten am 30. Januar 2020 werden verteilt;die INITIATIVE WAHLSTEDT versendet zahlreiche Emails zur Information und stellt Informationen auf die Website www.initiative-wahlstedt.de  .

Der Stammtisch der INITIATIVE WAHLSTEDT soll diesmal ausnahmsweise zur gleichen Zeit und am gleichen Ort stattfinden wie der Fachvortrag.

25. Januar 2020

Die „Lübecker Nachrichten“ berichten über das Wahlstedter Asphaltmischwerk: „Kritik am Nichtstun der Verwaltung – seit Jahren klagen Anwohner über Umweltbelastungen.“

https://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Asphaltmischwerk-Wahlstedter-haben-genug-von-Stillhalte-Taktik-der-Behoerden

29. Januar 2020

Endfassung der Expertise „Stellungnahme zu den Umweltauswirkungen des Asphaltmischwerkes in Wahlstedt“ liegt vor.

30. Januar 2020

Pressekonferenz und  Vortrag des Gutachtens zum Asphaltmischwerk in der Begegnungsstätte Wahlstedt, Weitergabe an regionale und überregionale Behörden.

31. Januar 2020

Bürgermeister Bonse bezieht in einer Email an ausgewählte Bürger Stellung:

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

unsere letzte Begehung beim Asphaltmischwerk ist nun schon einige Wochen her und zwischenzeitlich wurden auch einige Briefe zwischen Behörden hin- und hergeschickt.

Als kurzer Zwischenstand und als Ergänzung zur gestrigen Veranstaltung, möchte ich Ihnen heute schreiben.

So wie berichtet, wurden die Stadtwerke als Betreiber des Bahngleises vom LBV angeschrieben, um eine Lärmmessung bis zum 14.02.2020 durchzuführen. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 20.12.2019 beim LBV nachgefragt, nach welchen Rechtsnormen dieses zu erfolgen hat, wobei wir uns sicherlich einig sind, dass eine Messung von Lärm bis zum 14.02.2020 sicherlich nicht aussagekräftig gewesen wäre, da in diesem Zeitraum gar keine Produktion stattfindet, somit auch ein Bahnbetrieb mit Entladung entfällt. Auch eine Messung nur der Messung wegen halte ich für nicht sinnvoll, es sollte dann schon eine verwertbare und rechtssichere Messung erfolgen, die für alle Beteiligten dann eine verbindliche Grundlage bildet. Eine Antwort steht bisher aus, wird nochmals „angemahnt“.

Die gestern von Herrn Koch vorgestellte Stellungnahme haben wir heute erhalten, diese wurde heute schon an das LLUR weitergereicht mit den Anmerkungen, hier die aufgestellten Behauptungen zu prüfen und uns dazu eine Stellungnahme zu geben. Aussagen, dass die Genehmigungsbehörde fehlerhaft gearbeitet hat, können so ja nicht stehen bleiben.

Die Politik sowie auch die Firma Wegener haben die gestern vorgestellte Stellungnahme ebenfalls erhalten, so dass sich auch hier sicherlich eingehend damit beschäftigt wird.

Wir werden dazu natürlich weiterhin die notwendigen Schritte gehen, damit hier eine verträgliche Lösung gefunden werden kann.

Es ist natürlich bedauerlich, wenn durch emotionale Äußerungen schnell die sachliche Ebene verlassen wird. Ich möchte aber noch mal betonen, dass hier keiner das Thema auf die „lange Bank“ schieben will oder schiebt. Als Behörde sind wir aber dem Gesetz und der Rechtsprechung verpflichtet und können keine Willkürmaßnahmen durchführen. Insofern bitte ich um Verständnis, wenn dann die zuständige Behörde tätig werden muss und wir nicht in allen Bereichen sofort handeln können.

Soweit kurz zum Wochenende, gerne gebe ich eine Info, sobald weitere Neuigkeiten vorliegen.

 Mit freundlichen Grüßen,

 Matthias-Ch. Bonse…

 01. Februar 2020

Ausführlicher Bericht über das Asphaltmischwerk Wegener in der „Segeberger Zeitung“.

https://www.kn-online.de/Lokales/Segeberg/Aerger-um-Wahlstedter-Asphaltwerk-Lautes-Nein-zu-Laerm-Staub-und-Gestank

02. Februar 2020

Ausführlicher Bericht sowie ergänzender Kommentar über das Asphaltmischwerk in den „Lübecker Nachrichten“.

https://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Asphaltmischwerk-Wahlstedter-hintergangen

03. Februar 2020

Wer erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung? In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 03.02.2020 trifft der Ausschussvorsitzende auf Anfrage die Aussage, das „gemeindliche Einvernehmen“ zur Änderungsgenehmigung für das Asphaltmischwerk Wahlstedt habe der Planungsausschuss im Jahre 2019 erteilt.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg dagegen teilte Bürgern – nach Rücksprache mit der Ratsverwaltung Wahlstedt –  auf Anfrage hierzu am 27.01.2020 mit:

…Das gemeindliche Einvernehmen wurde … durch den Bürgermeister erteilt…

Februar 2020

Bürgermeister M.-Chr. Bonseverschickt eine Email-Einladung an einen ausgewählten Personenkreis zu einer Informationsveranstaltung im Rathaus (20.02.2020). Ziel: Vortrag zu Fragen der Asphaltproduktion mit einem Experten vom Asphaltlabor über das hiesige Mischwerk Hermann Wegener mit anschließender Diskussion über die gutachterliche Stellungnahme des Umweltnetzwerks.

Mit „Sachverstand“ sollen auf fachlicher Ebene „Behauptungen“ der Gutachter beleuchtet werden.

Wer sich nicht vorher in eine Liste eingetragen hatte, kann „aus Platzgründen“ nicht teilnehmen. Leider hatten manche Anwohner, obwohl direkt betroffen von den Belastungen, keine Kenntnis einer solchen Liste und haben sich infolgedessen nicht eingetragen.

Warum ein alternativer geräumigerer Tagungsort (z.B. die Begegnungsstätte) ausgeschlossen wird, erschließt sich nach einigem Nachdenken.

Eine seit Wochen geforderte Einwohnerversammlung mit allen Beteiligten oder ein zugesagter Runder Tisch wird nicht angekündigt.

10. Februar 2020

Die Initiative Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt schickt ein Hilfsgesuch an Umweltminister Albrecht, in Anlage die fachgutachterliche Expertise. Ein entsprechendes Schreiben geht an den Verkehrsminister Buchholz.

14. Februar 2020

Das (MELUND) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Referat Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten (Herr M. J.), teilt Bürgern per Email mit, dass ein „Antwortschreiben zu Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde zum Asphaltmischwerk in Wahlstedt“ per Post unterwegs ist, das hiermit vorab per E-Mail zugesendet werde….

Auf neuralgische Kernpunkte der Beschwerde wird nicht eingegangen. Kritische Fragen werden vage beantwortet, sondern allgemein abgearbeitet. Vorsorglich wird gleich eingeflochten, die von Bürgern in Auftrag gegebene Expertise vom 30.01.2020 sei hierbei schon mit berücksichtigt worden.

17. Februar 2020 

Erneut gibt es Beobachtungen, Fotos, Videos und Immissionsmeldungen  zu Staub und Lärm beim Verladebetrieb am Bahngleis des Asphaltmischwerks (Dauer: Ca. 07:00 bis 15:00 Uhr).

In der Stadtvertretersitzung an demselben Tag (19:00 Uhr) stellt der Bürgermeister in seinem „Bericht der Verwaltung“ zum wiederholten Malefest, dass am Gleis momentan „nichts zu messen“ sei, weil das Werk nicht arbeite – wie zuvor bereits verschiedentlich behauptet.

19. Februar 2020

Anwohner senden ein kritisches Antwortschreiben (zum Anschreiben vom 12.02.2020, s.o.) an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), beharren auf ihrer Fachaufsichtsbeschwerde und fordern konkrete Antworten auf ihre präzisen Fragen ein.  Ein gleichlautendes Schreiben geht an das Innenministerium.

20. Februar 2020

Exklusive Informationsveranstaltung zum Asphaltmischwerk im Wahlstedter Rathaus mit eingeladenen Gästen. Anwesend sind neben dem Bürgermeister Politiker, der Bauamtsleiter sowie einige Anwohner. Der Leiter des hiesigen Asphaltlabors berichtet über Asphaltproduktion im Allgemeinen, kann jedoch zur Expertise vom 30.Januar keine Stellung beziehen.

Weder Vertreter des Asphaltmischwerks noch beteiligter Behörden sind zugegen.

Auf rechtzeitige Nachfrage waren bekanntermaßen kritische Anwohner im Vorfeld abgewiesen worden.

25. Februar 2020

Der Wahlstedter Bürgermeister lädt für den 30.03.2020 zu einem weiteren Informationsabend über das Asphaltmischwerk ein. Diesmal hat sich der Prokurist des Werkes, Herr Langehein, als Referent zur Verfügung gestellt.

Wieder ist Tagungsort der Besprechungsraum im Rathaus, wiederum ist nur ein ausgewählter Personenkreis angeschrieben und eingeladen worden.

26. Februar 2020

Erstes öffentliches Treffen der INITIATIVE BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT mit Anwohnern zwecks Informationsaustausch und Beratung weiterer Schritte.

01. März 2020

Samstagnacht trifft erneut ein Güterzug mit 2 Dieselloks und ca. 40 Waggons am Industriegleis des Asphaltmischwerks ein. Bagger, Radlader und zahlreiche LKW stehen bereit.

Montagvormittags erfolgt erstmals ein anderer Verlademodus mit deutlich erkennbarem Bemühen um nachbarschaftliche Rücksichtnahme und an einer anderen Entladestelle (die dem Kindergarten noch näher liegt). Gelbwestenträger stehen an verschiedenen Stellen und mahnen durch laute Zurufe Lärmvermeidung an. 

Einmaliger Versuch zur Vorbereitung auf wunschgemäße Ergebnisse bei künftigen Lärmmessungen?

11. März 2020

Antwortschreiben des Bürgervorstehers H.Kornelius vom 11.03.2020 auf die Forderung der BI Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt nach einer Einwohnerversammlung zu den aktuellen Problemen des Werks:

„Sehr geehrte …,

mit Datum vom 03.03.2020 erhielt ich von Ihnen ein Schreiben, mit der Forderung, eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Nach §11 unserer Hauptsatzung wird durch den Bürgervorsteher zu einer Einwohnerversammlung einberufen, oder wenn die Stadtvertretung dies beschließt.

Im §16b der GO ist das Ziel der Einwohnerversammlung erläutert. I.d.R. sind in einer Einwohnerversammlung die Bürgerinnen und Bürger aus Wahlstedt über wichtige Planungen und Vorhaben zu unterrichten. Themen einer Einwohnerversammlung können immer nur Selbstverwaltungsaufgaben sein. Damit können z.B. laufende Geschäfte der Verwaltung nicht in Einwohnerversammlungen erörtert werden.

Ebenso dürfen sich Einwohnerversammlungen mit überörtlichen Themen nur insoweit beschäftigen, als seitens der Gemeinde eine Befassungskompetenz besteht. Genehmigungen etc, im Rahmen des BImSchG, fallen da nicht ohne weiteres in den Kompetenzbereich.

Ich persönlich sehe aufgrund der Vorgaben in §16 der GO keine Veranlassung und keinen Grund, zu einer Einwohnerversammlung einzuberufen. Ihre schriftlichen Anfragen wurden aber bisher immer schnell und ausführlich von Herrn Bonse beantwortet. Das die Antworten nicht immer Ihre Zustimmung gefunden haben, verstehe ich auch. Aber wir als Stadt Wahlstedt können das Asphaltmischwerk nicht schließen, da gibt es die übergeordneten und Ihnen bekannten Behörden LLUR und LBV.

Mit freundlichen Grüßen…“

Kommentar der Initiative:  Im oben genannten Anschreiben an den Bürgervorsteher war von einer „Schließung“ gar keine Rede…

Wir vermuten, dass sich die Hauptsatzung der Stadt seit 2006 nicht wesentlich verändert hat, sondern nur die Sichtweise des z.Zt. ranghöchsten Wahlstedter Politikers; denn die Chronik berichtet:

  • „Info-Veranstaltung“  über das Asphaltmischwerk (Begegnungsstätte) am 12.09.2006
  • „Einwohnerversammlung“  zum Asphaltmischwerk am 12.11.2007 (mit Vertretern der Firma Papenburg und des Staatlichen Umweltamtes)

Damals war’s möglich…

18. März 2020

Auszug aus dem Immissionskataster der INITIATIVE WAHLSTEDT vom 18.03.2020:

Von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr ist Lärm zu vernehmen wie durchgängiges nervtötendes Getucker der Dieselloks, Hupen der LKW und ohrenbetäubendes permanentes Schlagen der Baggerschaufel an die Waggons. Bei Ankunft, Wechsel der Waggons und Abfahrt der Bahn wurde laut mit der Fanfare gehupt, wie im Hamburger Hafen! Nicht einmal in diesen Tagen, in denen die Menschen mit ganz anderen Problemen konfrontiert sind, wird hier in Wahlstedt Rücksicht genommen. Herzlichen Dank hierfür an den Herrn Bürgermeister und die Stadtvertreter!

Eine Klärung dieses Zustandes ist ja, mittlerweile nachweislich, nicht gewünscht!

Zuschrift aus dem Heideweg, Wahlstedt

19. März 2020

Antwort aus dem Rathaus auf ein Schreiben der BI Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt mit der Bitte um Akteneinsicht im Zusammenhang mit der aktuellen Änderungsgenehmigung des Asphaltmischwerks.

Aufgrund des Coronavirus kann man derzeit keinen Terminvorschlag für eine Akteneinsicht unterbreiten und bittet hierfür um Verständnis.

 19. März 2020

Auszug aus dem Immissionskataster der INITIATIVE WAHLSTEDT vom 19.03.2020:

Von morgens 07:10 Uhr bis 16 Uhr nachmittags durchgängiger Krach: Gequietsche der Bahn, lautes Gepolter beim Entladen am Asphaltmischwerk, Gehupe… Wie soll man das aushalten, wenn demnächst auch noch das Werk wieder voll arbeitet und dann jeden Tag 42 Waggons entladen werden? Dazu kommt dann noch der Gestank und der Staub- aber dank Corona müssen wir dann ja sowieso im Haus bleiben…

Zuschrift aus dem Heideweg, Wahlstedt

20. März 2020

DieBI Bürgerprotest Asphaltmischwerk bittet die Stadtverwaltung wegen der Coronakrise um die Übermittlung der gewünschten Unterlagen (Änderungsgenehmigung des Asphaltmischwerks; vgl. 19.03.2020) in digitalisierter Form.

26. März 2020

Erneut Aktivitäten im Asphaltmischwerk. Staubendes Schüttgut wird mit LKW zur Kiesgrube transportiert und abgelagert. An beiden Schauplätzen bei kräftigem, böigen Wind erhebliche Staubverwirbelungen mangels Befeuchtung von Flächen und Material. Im Werk gleichzeitig  Befüllung von Lagerboxen mit dunklem Schüttgut (recyceltes Asphaltgranulat?) per LKW und Radlader.

Bericht aus Heideweg und Industriestraße:

 Staub und Lärm ohne Ende –  nichts hat sich geändert!

Über Stunden fanden heute, am 26. März 2020, Verlade- und Umschlagarbeiten auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes Wegener statt. Unmengen an feinem Staub wurden aufgewirbelt.  Die umherfahrenden LKW zogen große Staubschwaden hinter sich her, die Ladeflächen waren nicht abgedeckt. Bedüsung mit Wasser? Pustekuchen! Der frische Wind konnte die Staubschwaden schön verwirbeln und in Richtung Industriestraße und Supermarkt treiben.

Darüber hinaus schlugen Ladeklappen der Kipper, lärmten LKW-Motoren, und die Radladerschaufel  kratzte laut über den betonierten Boden. Sensibilisierung der Fahrer zur Geräuschminderung?

Du träumst wohl!

Wie zu beobachten war, schob der Radlader Berge von schwarzem Material in ungeahnte Höhen. Höhenbegrenzung auf die Wandhöhe der Lagerboxen? Traumtänzer! Ermöglicht durch fehlende Bedachung…

Deutlicher kann man seine Arroganz und Unzuverlässigkeit nicht unter Beweis stellen. Die Firma H. Wegener AG schert sich den Deubel um Vorschriften und Auflagen. Auf Kosten unserer Gesundheit!“

26. März 2020

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV), Eisenbahnaufsichtsbehörde, übermittelt den Stadtwerken Wahlstedt GmbH &Co KG den Bescheid …“zur Ermittlung der Lärmemissionen im Einwirkungsbereich der Bahninfrastrukturanlage“.

Staubimmissionen werden hier nicht erwähnt.

Am – nach Ansicht des LBV- maßgeblichen Immissionsort Heideweg 21 dürfte gemäß TA
Lärm für Wohngebiete der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) nicht überschritten werden.

Überprüft werden soll die „Waggonentladung von zwei Halbzügen mit jeweils 20 Waggons
mit natürlichem Gesteinsmaterial während der Tageszeit (6:00 – 22:00 Uhr)“.

31. März 2020

Ab 06:00 Uhr Arbeiten im Asphaltmischwerk. Turbinen, Radlader und LKW verrichten ihr Werk bei -3 Grad Celsius, der Schornstein qualmt.

Bei nördlichen Winden Asphaltgestank in der Industriestraße und Umgebung.

31. März 2020

Die BI  BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT  veröffentlicht eine neue Presseinformation. Schwerpunktmäßig  geht es um Kritik am jahrelangen Nichtstun der Stadtwerke Wahlstedt, der Lokalpolitiker und Aufsichtsbehörden, aber auch um diverse gravierende Planungsfehler in der Vergangenheit.

02. April 2020

Erneut Beschwerden von Anwohnern des Heidewegs über dichte, teils undurchdringliche
Staubnebel, die bei kräftigen Winden vom AMW Wegener mangels Befeuchtung bis in die
Gärten getragen werden und sich dort ablagern. Der Aufenthalt im Freien ist unerträglich.
(Vgl. Videoaufnahmen)

Anwohner zeichnen die Staubentwicklung des Betriebes auf mehreren Videos auf:

11. April 2020 – 22. April 2020

Anwohner beklagen sich erneut über Lärm, Staub und Geruch vom AMW Wegener und
dessen Industriegleis. Selbst am Ostermontag erfolgte Ostereiersuchen im Staub.
(Einzelheiten siehe Immissionskataster der INITIATIVE WAHLSTEDT.)

20. April 2020

Schreiben der Bürgerinitiative Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) mit der Bitte um Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich der angekündigten Lärmimmissionsmessung am Asphaltmischwerk Wahlstedt sowie weiteren Forderungen (auszugsweise):

„…Da bei den beiden letzten Lärmgutachten lediglich der IO1 am Heideweg 21 für die Messung des Schallbeurteilungspegel genutzt worden ist, möchten wir Sie bitten, dass weitere bis jetzt unberücksichtigte Beurteilungspunkte, die das Umweltnetzwerk in seiner Stellungnahme erwähnt hat, in die Lärmmessung mit einbezogen werden.
Dadurch erhält man ein realistischeres Bild der Schallimmissionen. Diese Messungen müssen während der ganzen Rohstoffanlieferung per Eisenbahn und bei Volllastbetrieb durchgeführt werden, um ein verwertbares Ergebnis zu bekommen. Eine Messdauer von 2,5 Stunden ist unserer Meinung nach absolut nicht ausreichend, um den Umfang der Lärmbelästigung für die Anwohner in der Umgebung des Asphaltmischwerkes zu beurteilen!…“

23. April 2020

Antwort des LBV (auszugsweise) auf das o.g. Schreiben der Initiative vom 20.04.2020:

„…Sie bitten weiterhin um Übersendung des Protokolls des Treffens vor Ort am 20.11.2019. Dieses ist allerdings kein mit den Beteiligten abgestimmtes Protokoll, sondern lediglich ein interner Gedächtnisvermerk, der die Wahrnehmung des Unterzeichners wiedergibt. Die Lärmmessung wurde seitens der Stadtwerke Wahlstedt für den 28.04.2020, bei einem akkreditierten Sachverständigenbüro, beauftragt. Messpunkt soll der maßgebliche Immissionsort, Heideweg 21, sein. Weitere Messpunkte sind nicht vorgesehen…

Es folgen im Anhang: Auszugsweise Notizen vom 20.11.19

„…Besprechungsergebnisse:
– Es besteht weiterhin keine Einigkeit zwischen LBV.SH und LLUR hinsichtlich der Zuständigkeit für Maßnahmen nach dem BImSchG.

– Gleichwohl erklärt sich „15“ (Kürzel für den betreffenden Gesprächsteilnehmer, Anm. d.Verf.) bereit, trotz angenommener Unzuständigkeit gegenüber den Stadtwerken Wahlstedt einen Bescheid mit der Aufforderung zur Durchführung einer Lärmmessung zu erlassen.
Herr Roth erklärt, die Stadtwerke Wahlstedt würden hiergegen keinen Widerspruch einlegen.

– Ungeklärt bleibt, wem gegenüber Maßnahmen ergehen könnten, falls unzulässiger Lärm festgestellt würde. Denn der Lärm wird von dem entladenden Unternehmen und nicht von dem EIU bzw. von den Schienen verursacht. Das EVU könnte jederzeit wechseln. Zu dem Radladerbetreiber bestehen weder vom LBV.SH noch vom LLUR rechtliche Beziehungen. Das Mischwerk kann einwenden, dass Entladetätigkeit auch für andere stattfindet, da es sich um eine öffentliche Infrastruktur handelt….“

23. April 2020

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) gibt dem Sachbeistand (Umweltnetzwerk, Klaus Koch und Partner) der BI BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT seinen Bescheid vom 26. März 2020 (siehe oben) an die Stadtwerke Wahlstedt zur Kenntnis.

Eine Begründung für die von den Forderungen der BI abweichenden Verfahrensmodalitäten
(a. Berücksichtigung anderer Messpunkte, b. Dauer der Messungen, c. zulässiger Höchstwert
in dB(A), d) Messungen zu Zeiten des Nichtbetriebes der Asphaltmischanlage z.B.) gibt der
LBV nicht.

Bereits früher gestellte Forderungen nach Staubmessungen werden weiterhin ignoriert.

Die in vorangegangenen Schriftwechseln der Behörde behauptete nachweisliche Falschaussage, über Staubbelastungen habe sich niemand beschwert, klingt absurd, weil
der entsprechende Schriftwechsel dokumentiert ist.

Kommentar der Initiative: So lassen sich – unter normalen Bedingungen zu befürchtende – nachteilige Messwerte vermeiden. Das ist nicht im Sinne des Schutzanspruchs der Bürger durch die TA Luft!

27. April 2020

In der heutigen Stadtvertreterversammlung teilt der Bürgermeister im „Bericht der
Verwaltung“ öffentlich mit, dass am 28. April 2020 die Lärmmessung am Industriegleis
stattfinden soll. Stadtwerke, LLUR, LBV und MELUND seien beteiligt.

Ein Vertreter des LLUR (?) hatte vorher Anwohnern versichert, der Termin solle vorher nicht
bekanntgegeben werden, um Manipulationen zu verhindern.

28. April 2020

Vormittags Lärmmessung des Verladebetriebs am Industriegleis Wahlstedt unter absolut
untypischen Bedingungen
.

Details im Schreiben einer Anwohnerin an die zuständigen Behörden LLUR und LBV vom
04.05.2020 (siehe unten).

29. April 2020

Schreiben von Anwohnern an das LLUR zu Fragen der Genehmigung der erweiterten
Gleisnutzung (05.07.2012) im Zusammenhang mit gleichzeitiger Beschwerde über die immer
noch aktuellen Beschwerden über Staubbelastungen.

04. Mai 2020

Schreiben einer Anwohnerin an die zuständigen Behörden LLUR und LBV:

…“Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Wertung der am 28.04.2020 im Heideweg erfolgten Lärmmessung. Das Resultat dieser Messung kann auf keinen Fall die real vorhandenen Immissionen durch das Industriegleis abbilden.

Aus folgenden Gründen hat die Überprüfung keine Aussagekraft:

1. Es wurde nicht, wie vorgesehen, unter Mitwind-Bedingungen gemessen.

2. Es wurde nur ein Teil des Schüttgutes erfasst; grobe Fraktionen, die erheblich mehr Lärm verursachen, wurden nicht verladen.

3. Es wurde nur das Betriebsgeräusch von e i n e r Diesellok erfasst; in der Regel werden zwei Loks benötigt, da grobe Gesteinsmassen wahrscheinlich ein erhöhtes Gewicht aufweisen

4. Der Dieselmotor wurde zwischendurch abgestellt – ein Prozedere, das hier noch nie vorgekommen ist!

5. Am Tag der Messung erfolgte keine Signalgebung durch LKW und Zug (??); üblich ist die Zahl von 2 Signalen pro LKW/Waggon (?), d.h. insgesamt 84mal pro Schicht.

6. Da die Messung von … bis … Uhr erfolgte, wurden die Lärmemissionen, die beim Ein- und Ausfahren und dem Rangieren erfolgen, nicht erfasst.

Eine Lärmmessung unter diesen Bedingungen kann m.E. nicht als gültig betrachtet werden. Der Grundsatz, dass bei Messungen Emissionen in ihrer maximalen Ausprägung erfasst werden müssen, wurde verletzt!
Bitte, ordnen Sie eine Wiederholung der Messung unter den gesetzlichen Vorgaben an.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, endlich eine Staubmessung zu veranlassen oder alternativ den Umschlag staubender Güter zu untersagen.
Diesmal wurde der Staub unter den Augen der anwesenden Behördenvertreter
produziert.
Nur die vorherrschende Windrichtung verhinderte, dass ich unmittelbar vom Staub betroffen war. Dafür ging die Staubdusche diesmal in die Hans-Dall-Straße und im dort angrenzenden Wohngebiet nieder.

Ich hoffe, Sie können ausschließen, dass in diesem Staub gesundheitsgefährdende Stoffe wie bspw. Quarzanteile enthalten sind.“

14. Mai 2020

TV-Interview-Termin der (BI) Initiative BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT mit dem NDR. Filmaufnahmen auch am AMW Wegener.

17. Mai 2020

Ein neuer Rundbrief der BI mit aktuellen Informationen wird an Wahlstedter Haushalte
verteilt und auf die Website gestellt.

19. Mai 2020

Schreiben der BI an das LLUR mit Forderung nach dauerhaften Messungen des diffusen
Feinstaubs, der vom Asphaltmischwerksgelände und dem Gleisumschlag ausgeht.

22. Mai 2020

Anfrage einer betroffenen Anwohnerin aus dem Heideweg zum „gemeindlichen Einvernehmen“ der Stadt Wahlstedt zur Änderungsgenehmigung des Asphaltmischwerks Wahlstedt.

25. Mai 2020

Schreiben von Anwohnern des Heidewegs an das LLUR mit Fragen a) zu Umschlagmengen
und Zusammensetzung der Schüttgüter am Industriegleis des AMW Wegener und weiteren Genehmigungsunterlagen einer benachbarten Firma nach IZG sowie b) dem Antrag, das LLUR möge als übergeordnete Behörde die Überwachung sämtlicher Umweltbelastungen übernehmen, die vom Industriegleis und dem Schüttgutumschlag ausgehen. Damit könnte endlich das Behördenkarussell beendet werden.

26. Mai 2020

Aus dem Antwortschreiben der Stadt Wahlstedt zur Anfrage vom 22. Mai:

„…kann ich Ihnen mitteilen, dass die Information in nicht öffentlicher Sitzung erfolgt ist. Gemäß § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) ist Einwohnerinnen und Einwohnern Einsicht in öffentliche Niederschriften zu gestatten. Im Umkehrschluss ist dies für Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen nicht zu gestatten…“

26. Mai 2020

Am 14.11.2019 hatten Anwohner des Heidewegs beim LLUR Beschwerde gegen den Betrieb des Asphaltmischwerks erhoben und sich insbesondere über die von dort ausgehenden Gerüche und mögliche Gesundheitsgefahren beklagt.

Mit Datum vom 26.05.2020 erhalten die Anwohner eine rechtsverbindliche Antwort in Form eines Bescheides, Kernsatz:

„Durch den Betrieb der Asphaltmischanlage werden auf Ihrem Wohngrundstück
Heideweg…, 23812 Wahlstedt, keine schädlichen Geruchseinwirkungen nach § 5 Abs. 1 Nr.1 BImSchG hervorgerufen.“

Es folgen ausführliche Erläuterungen. Darunter in Punkt 5.3 der immer wieder verwendete
Satz:

„Die Gerüche, die ein Asphaltmischwerk erzeugt, sind nicht als ekelerregend und zum Brechreiz führend bekannt.“

27. Mai 2020

Antwortschreiben des LLUR auf eine Anfrage der BI BÜRGERPROTEST ASPAHLTMISCHWERK WAHLSTEDT zu einer Immissionsschutz-Stellungnahme des LLUR vom 05.07.2012 zur erweiterten Gleisnutzung in Wahlstedt.

27. Mai 2020

Aus dem Antwortschreiben des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV) auf die Bitte einer Anwohnerin um Übersendung des Gutachtens der Lärmmessung (28.04.2020) am
Industriegleis Wahlstedt:

„…Die Lärmmessung wurde von den Stadtwerken Wahlstedt in Auftrag gegeben. Bei dem erstellten Gutachten handelt es sich nunmehr um betriebseigene Informationen. Die Veröffentlichung und Weitergabe obliegt unter Beziehung auf das geistige Eigentum und der Betriebsinterna den Stadtwerken Wahlstedt als Auftraggeber. Auf Anfrage bei den Stadtwerken teilte Herr Roth mit, dass das Gutachten nach Abschluss des laufenden Verfahrens Dritten zur Verfügung gestellt wird. Ich bitte Sie, weitere Fragen…direkt an Herrn Roth zu richten…“

03. Juni 2020

Entwurf eines neuen Rundbriefes für die Website der BI Bürgerprotest Asphaltmischwerk
Wahlstedt, welcher in modifizierter Form auch an Adressaten wie LLUR, Politiker und Presse
gerichtet werden soll.

03. Juni 2020

Brief einer Anwohnerin an die Stadt Wahlstedt zum Thema der seinerzeit von der Stadt
angekündigten vorsorglichen Staubmessungen am Lebenshilfe-Kindergarten in der Dr.-Hermann-Lindrath-Straße.

05. Juni 2020

Antwort der Stadt Wahlstedt zum Schreiben vom 3. Juni 2020:

„…Wir sind für diese Angelegenheit/ Fragestellung nicht zuständig und können Ihnen daher nicht die gewünschte Auskunft erteilen…“

Man möge sich bitte an das LLUR wenden.

05. Juni 2020

Schreiben einer Anwohnerin an die Stadtwerke Wahlstedt in Sachen Lärmmessung am Industriegleis Wahlstedt (28.05.2020) mit der Bitte um Übersendung des Gutachtens:

„…Ich bitte Sie hiermit, mir den Messbericht nun auch zukommen zu lassen. Sämtliche Berichte von Lärmmessungen, die von meinem Grundstück (Bup 1) vorgenommen wurden, sind mir unaufgefordert zugesandt worden. Es wäre einem guten „nachbarschaftlichen Miteinander“ m. E. nicht förderlich, eher kontraproduktiv, wenn ich erst über einen IZG-SH -Antrag bei dem LBV den Messbericht erhalte, schließlich ist diese Messung seit 14 Jahren überfällig und seither von uns Anwohnern erbeten und gefordert worden…“

05. Juni 2020

Antwortschreiben der Stadtwerke Wahlstedt:

„…Da wir uns im Rahmen der Lärmmessung noch in einem schwebenden
Verfahren befinden, halten wir es für sinnvoll zunächst die Ergebnisse und Stellungnahmen des LLUR und des LBV.SH nach Auswertung des Lärmgutachtens abzuwarten, um dann in den politischen Gremien eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen festzulegen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis und um etwas Geduld.
Bzgl. der Möglichkeit der schriftlichen Aufforderung der Bürgerinitiative auf Herausgabe des Lärmgutachtens durch das LBV.SH auf der Basis des Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) erlauben wir uns anzumerken, dass die Stadtwerke Wahlstedt GmbH & Co.KG, als privatrechtliche Institution, unserer Meinung nach, nicht den Bestimmungen des IZG unterliegen. Das Gutachten ist im Eigentum der Stadtwerke GmbH 6 Co.KG und darf ohne deren Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden…“

05. – 06. Juni 2020

Zahlreiche Beschwerden über erneute massive Geruchsbelastungen durch das Asphaltmischwerk Wegener werden dem Immissionskataster Wahlstedt gemeldet. Durch wechselnden Wind sind unterschiedliche Regionen des Stadtgebiets betroffen.

Belastungen halten die Nacht über an und werden auch am Folgetag (06.06.2020) berichtet.

Gegen 23 Uhr erscheint die alarmierte Polizei vor Ort.

An d r e i unterschiedlichen Stellen (per Video dokumentiert) auf dem Werksgelände sind im Dunkeln stark stinkende, qualmende und sichtbar kokelnde Materialhalden zu erkennen, vermutlich nicht fachgerecht erstickte Fehlchargen oder nicht verarbeitete Restmengen – wie schon häufiger zu beobachten war.

Nach allen Informationen in der Betriebsgenehmigung ist diese Verfahrensweise illegal. Schriftwechsel zwischen BI und LLUR, 20.Januar 2020/Antwort Molt:

„Es wurde überschüssiges Asphaltmischgut abgelagert. Die Ausdünstungen könnten zu einer geringfügigen Erhöhung der Geruchsstundenhäufigkeit in der Nachbarschaft beigetragen haben. Schädliche Geruchsimmissionen in der Nachbarschaft sind aber mit Sicherheit auszuschließen… Der Betreiber wird nochmals darauf hingewiesen, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Vorsorgegebots zu treffen. Soweit es nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten erscheint, erfolgt ggf. eine formelle Anordnung nach dem BImSchG.“

KOMMENTAR: Diese Anordnung ist ja dann offensichtlich – leider – nicht erfolgt!

11. Juni 2020

Bericht der LÜBECKER NACHRICHTEN über das Asphaltmischwerk Wahlstedt.

Juni 2020

In einem Leserbrief an die LN werden einige inhaltliche Fehler des Artikels richtiggestellt.

15. Juni 2020

Ausstrahlung des NDR-Beitrags über das Asphaltmischwerk im „MARKT“-Magazin um 20:15 Uhr (Link Website). Bereits vor dem geplanten Sendetermin des Filmbeitrages erfolgten Stellungnahmen von verschiedenen Seiten zum Bericht des NDR. (Dementis,„Richtigstellungen“: Stadtwerke, LLUR (29.05.2020), AMA Wegener (25.05.2020)

25. Juni 2020

Ein Anwalt legt im Auftrag von Anliegern aus dem Heideweg Widerspruch ein zum Bescheid
des LLUR
„Hervorrufen schädlicher Geruchseinwirkungen…“ vom 26.05.2020.

25. Juni 2020

Anfang Juli 2020 erreicht ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Kiel eine Reihe Wahlstedter
Bürger. Diese hatten auf Grund der dauerhaften Belastungen durch das AMW Anzeigen erstattet gegen das Asphaltmischwerk sowie das LLUR (gemäß § 328 StGB, § 326 StGB und §229 StGB). Auszüge:

„…Nach dem Ergebnis der Prüfungen kann daher unter Berücksichtigung des
Ermittlungsergebnisses, der Auswertung der beigezogenen Emissionsberichte und der gutachterlichen Stellungnahme… nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis geführt werden, dass von dem Asphaltmischwerk unzulässige Emissionen im Sinne der Strafvorschriften ausgehen.“ –

„Im Hinblick auf die Verantwortlichen des LLUR liegen…keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor…“ (Zeichen: 575 Js 35151/20)

26. Juni 2020

Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Weber im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum
Thema Asphaltmischwerke in SH und insbesondere Wahlstedt inkl. langer Liste über
Mängelbeseitigungen.

Link zum Vorgang im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

29. Juni 2020

Antwortschreiben von Anwohnern des Heidewegs an das LLUR (bezüglich dessen Antwort vom 19.05.2020), in dem sie sich über unzureichende Maßnahmen gegen diffuse Staubentwicklungen auf dem Betriebsgelände des AMW beschweren.

29. Juni 2020

Erinnerungsschreiben von Anwohnern des Heidewegs an das LLUR, dass ihr IZG-Antrag/
sowie Antrag auf Erfassung der Emissionen in ihrer Gesamtheit (vom 25.05.2020 – siehe
oben) noch nicht beantwortet wurde.

30. Juni 2020

Schreiben der Bürgerinitiative BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT an das LLUR auf dessen Antwort (vom 19.05.2020) zu Maßnahmen gegen diffuse Staubentwicklung am AMW.

Erneute Forderung nach dauerhaften Feinstaubmessungen vor Ort.

29. Juni 2020

Die Stadtwerke Wahlstedt übersenden der Bürgerinitiative BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT das Schallimmissionsgutachten für die Umgebung des Asphaltmischwerks Wahlstedt.

08. Juli 2020

Ausführlicher Bericht der LÜBECKER NACHRICHTEN über das AMW: „Anwohner hoffen auf
Landtag – Über keins der 18 Asphaltmischwerke in Schleswig-Holstein gibt es so viele
Beschwerden wie über Wahlstedt – Jetzt ist das auch Thema beim Land“.

09. Juli 2020

Kurzmeldung der LÜBECKER NACHRICHTEN vom 09.07.2020: “Kein Lärmschutz an der Gleisanlage“ (S. 13).

Der Text scheint eine offizielle Mitteilung der Aufsichtsbehörde, Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV), an die Presse zu sein und berichtet über das Ergebnis der Lärmmessung am Industriegleis:
Man habe „eine deutliche Unterschreitung des zulässigen Geräuschemissionswertes“
ermittelt. „Ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften bei der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur durch das Asphaltmischwerk oder die Stadtwerke Wahlstedt liegt
somit nicht vor.“ Daher seien „…Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen im
Zuge der Bahnwaggonentladung nicht erforderlich.“

Im Zuge einer ausgewogenen Berichterstattung hielten wir es für angemessen, wenn unsere
Stellungnahmen zum absonderlichen, befremdlichen Ablauf der erfolgten Messung in der
Meldung berücksichtigt worden wäre!

11. Juli 2020

Leserbrief einer Anwohnerin aus dem Wacholderweg an die LÜBECKER NACHRICHTEN zum o.g. Artikel mit einer Richtigstellung zum obskuren Ablauf der erstmaligen Lärmmessung.

20. Juli 2020

Schreiben eines Anwohners an das LLUR:

„…Es wird nicht ausreichend bewässert!

Heute wurde kein Asphalt produziert,  aber es herrschte reger LKW-Verkehr und der Staub zog in unsere Siedlung. 

Wieder ein Fall fürs Fernsehen, oder sind Sie bereit für uns etwas zu unternehmen?“

20. Juli 2020

Schreiben eines Anwohners an das LLUR:

„…entgegen den Auflagen wird das Material zur Herstellung von Asphalt teilweise vor den dafür eingerichteten Boxen und auch im hinteren Teil des Geländes gelagert. Ihre Auflagen und die Mahnungen von Ihrem Vorgänger Herrn …werden da ignoriert. 

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie unternehmen werden um den Missstand umgehend zu beseitigen…“

21. Juli 2020 

Schreiben eines Anwohners an das LLUR:

Verstoß gegen die Auflagen des LLUR in provozierendem Ausmaß!…

  „…Wie ich Ihnen, Herr …, bereits gestern mitteilte, lagert die Firma Wegener Materialien zur Asphaltherstellung außerhalb der vorgeschriebenen Boxen. Entsprechende Fotos waren beigefügt. Bisher habe ich keinerlei Antwort erhalten. 

Heute (21.07.2020) gegen 8.30 Uhr nahmen wir in unserem Haus wieder einmal einen heftigen Asphaltgeruch wahr. Ich fuhr zum Asphaltmischwerk und stellte fest, dass dort mit einem kleinen Fahrzeug gewässert wurde. Gegen 8.00 Uhr traf ein Zug ein, der dann entladen wurde. Das Werk wurde zu diesem Zeitpunkt heruntergefahren und arbeitete nicht weiter. Das angelieferte Material aber war trocken. Das staubte natürlich beim Entladen. Am Abend habe ich das Gelände von der Dr.-Hermann-Lindrath-Straße aus fotografiert. Wenn Sie die Fotos anschauen, werden Sie feststellen, dass das Material auf dem gesamten Gelände verteilt liegt und auch nicht gereinigt wurde. 

21.07.2020

Jeder erhält im Straßenverkehr ein Bußgeld, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Bei Vorsatz drohen härtere Maßnahmen. 

Da ich von Ihnen… keinerlei Rückmeldung erhalten habe, wurde Herr … mit ins CC gesetzt mit der Bitte, Maßnahmen zur Einhaltung der Auflagen bei der Firma Wegener zu erwirken. 

Für den Fall, dass ich in angemessener Zeit keinerlei Nachricht erhalte, würde ich mich an das Ministerium in Kiel wenden…“ 

23. Juli 2020

Beschwerden über Belastungen erreichen wieder einmal das Immissionskataster. Beispielhaft hier Auszüge aus einem Beschwerdebrief an das LLUR:

„ …ich möchte mich auch  heute über den ekligen Gestank nach Asphalt (RC-Material?)

 und nach etwas anderem Ekligen (Polymere?) beschweren.

Ich kann mich wieder nicht in meinem Garten aufhalten! Selbst mein Hund zieht es vor, drinnen zu bleiben.

Es stinkt seit ca. 8.00 Uhr erneut in regelmäßigen Abständen nach Asphalt und ca. 2 Minuten später nach etwas ganz Muffeligem (riecht wie nasse Stinkesocken). Beides zusammen bewirkt ein Kratzen im Hals, leichte Übelkeit und Kopfschmerzen.

Also wieder keine Gartenbenutzung möglich!!! Und das bei dem schönen Sommerwetter.

Das ist ein eklatanter Eingriff in meine Lebensqualität! Irgendetwas haut da bei diesem A-Werk definitiv nicht hin…mal abgesehen von dem Lärm….Es ist unzumutbar!…“

23. Juli 2020

Antwort des LLUR auf die Beschwerden von Anwohnern (an das LLUR vom 20. Bis 23. Juli 2020:

„ Der Betrieb von Sprinkleranlagen, das Reinigen der Fahrwege sowie die Lagerung von Mineralstoffen innerhalb von Lagerboxen sind Vorsorgemaßnahmen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Immissionsschutzrechtlich entfalten Vorsorgenormen keinen Drittschutz. Das heißt, dass die Nachbarschaft die Erfüllung von Vorsorgemaßnahmen rechtlich nicht durchsetzen kann.

 Auch wenn nicht ständig alle Vorsorgemaßnahmen durchgeführt werden liegen keine Anhaltspunkte vor, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft des Asphaltmischwerks zu erwarten sind.

 Bei Beschwerden über die Bahnentladetätigkeit, bitte ich Sie sich an den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zu wenden…“

23. Juli 2020

Antwort der Stadtwerke Wahlstedt auf einen IZG-SH -Antrag zur seinerzeitigen Genehmigung des Industriegleises Wahlstedt inklusive Schüttgutumschlag von Anwohnern (vgl. 13.07.2020):

„…in Ihrem Schreiben vom 13.07.2020 per Mail am 14.07.2020 baten Sie um eine Kostenaufstellung. Die Recherche für Ihre Unterlagen muss von verschiedenen Personen mit unterschiedlichen Stundensätzen bearbeitet werden:

 Geschätzte Stundenbedarfe:

  1. Eisenbahningenieur Stundensatz             ca. 3-4 Stunden – Recherche & Zusammenstellung
  2. Geschäftsleitung                                       ca. 2-3 Stunden – Prüfung und Zusammenstellung
  3. Assistenz                                                   ca. 4-6- Stunden- Archiv und Aufbereitung

 Die Preise  sind zzgl. MwSt zu leisten und wir würden auf der Basis dieses Vorschlages eine Rechnung erstellen, um Vorkasse bitten und dann im Nachgang eine Nachberechnung des tatsächlichen Aufwandes anhand von Stundenzettel erstellen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob wir mit den entsprechenden Arbeiten beginnen sollen.“

24. Juli 2020

Antwort der BI Bürgerprotest… auf die Kostenaufstellung (23. Juli 2020) der Stadtwerke (Gleichlautendes Schreiben an den Beirat) wg. stark überhöhter Kostenerhebung für den IZG-Antrag :

  „…Ihre sehr hoch veranschlagten Kostenerhebungen von umgerechnet ca. 1000 Euro sind unverhältnismäßig und überzogen. Zudem widerspricht diese Höhe dem IZG-SH, das eine maximale Kostenerhebung von insgesamt 500 Euro zulässt…

Zu Ihrer Kostenerhebung werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde des Landkreises sowie beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ULD einlegen…“

19. August 2020

Die Datenschutzbehörde (ULD Datenschutzzentrum.de) teilt der Unfallkasse Nord mit, dass gegen sie ein Verfahren eröffnet wird und setzt ihr eine Frist zur Stellungnahme (vgl. 14. Juli; Verweigerung eines IZG-Antrages).

03. September 2020

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord erteilt der BI einen neuen Bescheid: Auskunftsbereitschaft wird jetzt eingeräumt, aber angeblich sind keinerlei Unterlagen vorhanden. 

04. September 2020

Das LLUR teilt Anwohnern mit:  “… auf dem Asphaltmischwerk wurde nun eine Anlage zur Geruchsminderung installiert, mit der demnächst Tests durchgeführt werden sollen. Die Anlage injiziert einen Geruchsminderer direkt in den Mischprozess. Wir hoffen, dass sich dadurch die Geruchsemissionslage ändert/verbessert. Mit freundlichen Grüßen…“

(Vgl. dazu 19.10.2020)

04. September 2020

Das LLUR erteilt auf vorherige Anfrage der BI Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt  Auskünfte zum Schüttgut, das auf dem Industriegleis Wahlstedt beim AMW angeliefert wird.  Zu Quarz im Schüttgut gibt es keine klare Auskunft:

„…In der Bahnverladung wird Kalkstein in verschiedenen Korngrößen aus dem Kalksteinwerk „Walbeck“ in Sachsen-Anhalt angeliefert.

 Per LKW werden regelmäßig gewaschener Brechsand (0-2 mm), Splitte (verschiedene Größen) und RC-Material angeliefert.

 Von hier aus wurde die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord zum Thema Quarzstaub beteiligt und um Prüfung gebeten. Ein Prüfergebnis liegt mir noch nicht vor. Im Kalkstein (Bahnanlieferung) konnte kein Quarzanteil nachgewiesen werden…“

10. September 2020

Antwort des LLUR an die BI BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT  wg. Beschwerde zu Lärm- und Geruchsbelästigungen:

 „…Die Situation vor Ort wurde am 07.09.2020 und am 08.09.2020 unangemeldet überprüft. Es konnten vor Ort keine Gerüche festgestellt werden. Ferner war kein erheblich belästigender Lärm zu hören. Die Flächen wurden vorschriftsmäßig bewässert. Weitere Kontrollen werden folgen…“

 16. September 2020

Im Zeitraum vom 23. Juli 2020 bis 16. September 2020 werden dem Immissionskataster der INITIATIVE WAHLSTEDT 164 neue Beschwerden von Bürgern gemeldet, die überwiegend das Asphaltmischwerk betreffen.

16. September 2020

Ein neuer Rundbrief der Bürgerinitiative sowie eine in Auftrag gegebene aktuelle fachliche Stellungnahme zum AMW erscheinen auf der Website der BI. Gleichzeitig erhalten LLUR, LBV und MELUND diese Stellungnahme.

Eine entsprechende Presseinformation erfolgt ebenfalls.

19. Oktober 2020

Auszug aus dem Immissionskataster der Initiative Wahlstedt:

Widerlicher Gestank nach Teer und Chemie vom Werk der Firma Wegener. Man verlässt das Haus und der Magen dreht sich um.
Die versprochenen Geruchsminderungsmaßnahmen sind wohl nur Ammenmärchen…“.
(Vgl. 04.09.2020)

Die Chronik wird fortgeschrieben. Für Anregungen, Ergänzungen und Korrekturen sind wir dankbar.

(Aktualisierte Fassung vom 12.11.2020)  

Beitrag veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Albert Holm

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