Ab dem 1.1.2027 müssen alle Asphaltmischanlagen für die Produktion
von temperaturabgesenkten Asphalt umgerüstet werden.
Dies wird im Besonderen für ältere Anlagen zum Problem werden, da die
Brenner-Feuerungsanlagen und die Trommeln auf die niedrigeren
Betriebstemperaturen nicht ausgelegt wurden.
Es ist davon auszugehen, dass viele Altanlage, sowie auch das Wahlstedter Asphaltmischwerk, Probleme mit dieser Umstellung haben werden, daher vielleicht der Versuch die Anlage auf die Herstellung von temperaturabgesenktem Asphalt umzurüsten? Das würde erklären, warum beim hiesigen Asphaltmischwerk in diesem Sommer auffällig viele Umbau, Nachrüstungs,-etc-Arbeiten stattgefunden haben.
Diese – stark verspätete und mehrfach hinausgezögerte – Pflicht zur Verarbeitung von temperaturabgesenkten Asphalten ist als absolut positiv anzusehen, anderseits fehlt die Anpassung der Grenzwerte für Asphaltmischanlagen, denn wenn diese Emissionen am Arbeitsplatz bei der Verarbeitung des Asphalts zu Schädigungen der
Straßenbauarbeiter führen, so kann davon ausgegangen werden, dass diese
Schadstoffe auch bei der Asphaltproduktion über den Abgaskamin
freigesetzt werden. Einfache Filter für Grobstäube (PM 10) reichen
nicht aus, um eine Gesundheitsgefährdung im Umfeld der Anlage zu
verhindern.
Da gibt es großen Nachholbedarf, die Belastung im Umfeld von Asphaltmischanlagen für die Natur und Bevölkerung neu zu überdenken!
www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/temperaturabgesenkter-asphalt-wird-2027-pflicht
Es grüßt
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Sehr guter Bericht !
Nach 8 Jahren Übergangsfristen müssen Strassenbaufirmen Grenzwerte zu schädlichen Bitumendämpfen einhalten.
Der Lobbyverband DAV hat bisher jede Diskussion verweigert diese Grenzwerte auf für die Anlagen zur Herstellung von Asphalten zu übernehmen…..