Beschwerdebrief einer direkt betroffenen Anwohnerin ans LLUR

Sehr geehrte Damen und Herren,

so fühle ich mich derzeit – ziemlich angefressen.

Ich wünschte, Sie würden hier im Heideweg an unserer Stelle wohnen. Dann müsste ich Ihnen nicht erklären, dass unser Haus an der falschen Stelle steht, wir bei West- bzw. Südwestwind die Trichterwirkung der vor uns liegenden Häuser merken, wie schrecklich es in den beiden vergangenen Wochen hier gestunken hat und auch gestern stank. Es war trocken und ich hätte lieber draußen gearbeitet und den Garten winterfest gemacht. Aber das war leider nicht möglich bei dem Gestank. Heute regnet es den ganzen Tag, draußen arbeiten ist nicht möglich – auch wenn es heute nicht stinkt. Also sitze ich am Schreibtisch …

Eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben – bringt ja doch nichts und macht nur unsere Nerven kaputt. Solange wir Bürger brav unsere Steuern bezahlen, uns regelkonform zu den geltenden Gesetzen verhalten und nicht gegen Missstände wehren, ist für Behörden und Politiker alles in Ordnung.

Obwohl das Behördenhandeln nicht immer einschätzbar ist. Es wird sogar auf anonyme Anzeigen reagiert, sofort gehandelt und einer alten Dame wird nach 18 Jahren die von ihr verletzt aufgefundene und von Hand aufgezogene Krähe weggenommen. Prompte Reaktion! Kann man wirklich stolz drauf sein. Die Krähe ist nun in der Wildtierstation gelandet – auswildern kann man sie nicht mehr – und ist vermutlich genauso unglücklich wie die alte Dame.

Aber wehe, wenn wir unsere Rechte auf saubere Luft und ohne unzumutbare Lärmbelästigung einfordern. Dann sieht das schon anders aus mit den Reaktionen der angesprochenen Ämter und Politiker. Dann ist nix mehr mit Transparenz und Bürgerwohl. Da wird bei Anfragen, die uns nach dem Informationszugangsgesetz zustehen, gemauert und die Verantwortung von einem zum anderen weitergeschoben. Und damit werden unsere Grundrechte auf dem Altar der Gewinnmaximierung zu Gunsten einiger weniger geopfert.

Bestes Beispiel dafür ist die Frage nach der Bahnentladung. Das Werk sagt, es hat damit nichts zu tun, genauso wenig wie die Stadtwerke als Besitzer des Industriegleises. Beide bestreiten vehement die Zuständigkeit. Absurd. Aber irgendwer muss doch die Ladung bestellt haben, sie verbrauchen und auch bezahlen. Denn: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch und bestimmt, was gespielt wird“. Wenn also niemand zuständig ist für Bestellung, Verarbeitung und Bezahlung, kann man auf diese Züge verzichten. Damit wäre schon ein großer Teil unserer Beschwerden erledigt.

Wir schreiben seit vielen Jahren an die Stadt, den Kreis, das LLUR und sogar an den Minister und bitten um Abhilfe von Gestank, Lärm und Dreck vom entschieden zu nah an der Wohnbebauung genehmigten Asphaltmischwerk. Da passiert leider nicht wirklich viel. Obwohl die Fa. Wegener mittlerweile auf unsere Bitte um Reduzierung der Staubbelastung reagiert hat und das Werksgelände nun mehr oder weniger permanent beregnet. Der Boden ist teilweise so nass, dass das Wasser auf der Schräge Richtung Bahngleis herunterläuft.

Wo bleibt dieses Wasser? In der linken Ecke von der Dr. Hermann-Lindrath Str. aus gesehen befindet sich ein auszementiertes Becken, das allerdings mit einem niedrigen Steinwall gegen das übrige Gelände abgeschottet/abgetrennt ist. Soll dieser das Wasser in die richtige Bahn zu dieser Senke hin lenken oder verhindern, dass das Wasser dort hinein läuft? Das Gelände wird ja mit LKWs bzw. Radlader befahren und es lagert teilweise Asphalt bzw. Bitumen dort, ein aus Erdöl gewonnenes Material. Da ist es nicht auszuschließen, dass durch das Wasser ölhaltige Stoffe ausgewaschen werden. Ohne entsprechende Behandlung besteht doch die Gefahr, dass diese Stoffe in die Erde gelangen und unser Grundwasser verunreinigen können. 

Ich wüsste also gern, wo dieses Wasser bleibt. Also ob es in die Kanalisation geleitet wird und ob es am Sammelpunkt einen Ölabscheider gibt.

Und ich wüsste auch gern, wie hoch die vier Silotürme der Fa. Holcim an der Dr. Hermann-Lindrath Str. sind. Lt. dem seit 2013 geltenden B-Plan Nr. 34 dürfen bauliche Anlagen eine Höhe von 12m bezogen auf das Straßenniveau der Dr. Hermann-Lindrath Str. nicht überschreiten. Diese Türme sind aus meiner Sicht „bauliche Anlagen“. Irritierend finde ich die Genehmigung aus dem Jahr 2014, wonach die Türme 21,92m bzw. 20,08m hoch sein dürfen. Das ist mit dem gültigen B-Plan nicht vereinbar. 

Und auch hier weiß ich nicht, wen ich fragen soll. Den Betreiber bzw. Nutzer der Türme? Nicht wirklich, das würde vermutlich nicht gut ankommen. Also bleibt das Ganze schwierig und ich lade meine Fragen bei Ihnen ab.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Mülker

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