Pressemitteilung, 07.07.2020

Seitdem die Wahlstedter Politiker sich im Jahr 2006 in geheimer Abstimmung für den Bau des Asphaltmischwerks in Wahlstedt ausgesprochen haben, reißen die Klagen der Anwohner über Lärm, Staub und Gestank nicht ab.


Nicht nur Politiker sind über die Hintergründe und Fakten nicht richtig informiert:

  1. Das Asphaltmischwerk wurde in einem Gebiet errichtet, für das es keinen Bebauungsplan gab.
  2. Seit Aufstellung eines Bebauungsplans 2013 steht das Werk in einem Gewerbegebiet, nicht in einem Industriegebiet.
  3. Im heute besonders belasteten Areal standen schon vor Errichtung des Werks Wohnhäuser.
  4. Die Betriebsgenehmigung des Werks war fehlerhaft, da die Immissionsrichtlinie (TA Luft) einen Mindestabstand von 500 Metern zu Wohngebieten fordert. Aber die Entfernung zum Heideweg beträgt nur 150 Meter. Einzelne Wohnhäuser liegen noch näher am Werk. Wie ein Gutachter festgestellt hat, hätte das Werk an dieser Stelle nie errichtet werden dürfen!
  5. Die Forderung nach Staubmessungen beim Verladebetrieb am Industriegleis und bei Tätigkeiten auf dem Werksgelände verhallten ungehört. Noch nie wurden vor Ort dies diffusen Feinstaubemissionen gemessen! Ist also von werksseitig vorgenommenen Staubmessungen die Rede, so beziehen sich die Aussagen des AMW auf Staub aus dem Schornstein.
  6. Auf die Frage, was dort verladen wird und ob die Materialien Quarzanteile (ein Mineral, das die menschliche Gesundheit besonders gefährdet) enthalten, erhielt die Bürgerinitiative nie eine Antwort.
  7. Der Gestank, der vom AMW ausgeht, wird hauptsächlich durch die im Freien stattfindende Asphaltverladung auf LKW und diffuse Abgasfreisetzungen erzeugt.
  8. Die Verladung erfolgt ohne Erfassung der aerosolhaltigen Abgase, die unsere Atemluft unerträglich belasten.
  9. Bei der Kaltzugabe von sogenanntem RC-Asphalt (Wiederverwerteter Alt-Asphalt) werden große Mengen an Abgasen erzeugt, die stoßweise aus der Anlage austreten.
  10. Dies geschieht seit Jahren mit Wissen des LLUR, obwohl laut Betriebsgenehmigung alle Abgase über den Schornstein abgeleitet werden müssen.
  11. Durch Erlass eines Bescheides zur Geruchsbelästigung versucht das LLUR, Anwohner zum Schweigen zu bringen.
  12. Dies, obwohl das LLUR noch nie die in den Richtlinien GIRL (Geruchs-Immissionsrichtlinien) vorgesehene Einzelfallbetrachtung angewendet hat, die eine qualitative Betrachtung des Geruchs und Reduzierung der erlaubten Geruchs Jahresstunden vorgibt.
  13. Wiederholt wurden Polizei und Feuerwehr alarmiert, weil auf dem Werksgelände tage- und nächtelang kokelnde und stinkende Fehlchargen produzierten Asphalts deponiert wurden – laut Betriebsgenehmigung unzulässig, weil gesundheitsgefährdend.
  14. Anwohner fordern besondere Schutzmaßnahmen, die über den technischen Standard
    hinausgehen (z.B. Einhausung von emittierenden Betriebsabläufen).
  15. Seit Jahren versucht das LLUR, die Lärmbelastung der Anwohner in einzelne Häppchen zu zerlegen. Die Gesamtbelastung ist noch nie erfasst worden.
  16. Wir haben nie eine Antwort auf die Frage erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage das LLUR das Immissionsschutzgesetz, die Richtlinien der Bund-Länder-Kommission (LAI) und die schleswig-holsteinischen Verwaltungsvorschriften dazu nicht anwendet. Die Verantwortung für den Gleisbetrieb des Industriegleises obliegt den Stadtwerken.
  17. Die Stadt Wahlstedt ist als Betreiber der Stadtwerke insofern auch deren Nutznießer, als ihr ein Teil von deren Einnahmen zufließen.
  18. Im Beirat der Stadtwerke Wahlstedt sitzen neben unserem Bürgermeister sechs Politiker aller in Wahlstedt vertretenen politischen Parteien.
  19. Der Beirat hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Stadtwerke und ist
    informiert über ihr Handeln.
  20. Der LBV hat schon seit Jahren wiederholt Lärmmessungen des Verladebetriebs am
    Industriegleis gefordert, sie wurden aber erstmals im Mai 2020 – nach 14 Jahren
    Betriebszeit!!!
    – von den Stadtwerken umgesetzt (Hierzu musste erst ein offizieller
    Bescheid des LBV an die Stadtwerke Wahlstedt ausgestellt werden!)
  21. Für die Forderung dieser Messung hat sich kein Wahlstedter Politiker öffentlich eingesetzt.
  22. Die Lärmmessung fand ohne die sonst erheblichen Hintergrundbelastungen
    (Werksbetrieb, LKW- und Radladerverkehr) statt. Die Begleitumstände während der
    Messungen waren atypisch.
  23. Die Herausgabe der Lärmmessergebnisse wurde bis zum 30.06.2020 verweigert.
  24. Fast alle von der BI angeschriebenen Politiker haben sich auf die Frage ausgeschwiegen, ob sie von den wiederholten Aufforderungen des LBV (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr) an die Stadtwerke gewusst haben, man solle Lärmmessungen beim Verladebetrieb des Industriegleises vornehmen.

    Allein eine Partei räumte in einem Schreiben an die BI BÜRGERPROTEST
    ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT ein, seit ca. 5 Jahren informiert gewesen zu sein.

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