Alles nur geträumt?

Die vergangene Woche war……..

.…um es mit den Worten der Firma Wegener, der Betreiberin des Asphaltmischwerk in Wahlstedt, auf den Punkt zu bringen….

ein WORST CASE SCENARIO.

Der Gipfel ist am Donnerstag (06.05.) dieser Woche erreicht worden. Es fand an diesem Tag eine Bahnentladung UND Asphaltproduktion unter Volllast statt! Gräßlicher Gestank-Nebel waberte über weite Teile der Stadt.

Daneben wurden die per Bahn angelieferten Materialien unter lautem Geschepper und Gepolter…wie fast immer…entladen. Auch der angrenzende Lagerplatz für Baustoffe der Firma Wegener reihte sich in die Belastungen für die Anwohner mit Fontänen von weißem Sand ein.

Lärm, Staub und Gestank = Worst Case Scenario

Aber keine Panik!

Laut eines Bescheides des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) werden:

die Einwohner Wahlstedts „ nicht durch schädliche Umwelteinwirkungen beeinträchtigt, da kein Verstoß des Rücksichtsnahmegebot §15Abs.1 S.2 Baunutzungsverordnung (BauNVo)vorliegt“. Welche Rücksicht?

„Eine parallele Anlieferung von Eingangsstoffen mit Lastkraftwagen von der öffentlichen Straße an dem Tag der Bahnentladung für das Asphaltmischwerk wird damit vom Betreiber ausgeschlossen.“

Und wie passt der stattfindende Abtransport der Materialien per LKW da rein?

Also stellt sich die Frage, wie jemand von seinem Schreibtisch aus beurteilen kann, welche Beeinträchtigungen für die Einwohner und speziell die Anwohner besteht?

Auf eine Gesamt-Lärm-Emissionsmessung kann verzichtet werden.

Wie kann das sein?

Ganz einfach: Man splitttet alles gekonnt in unterschiedliche Bereiche:

A Die Bahnentladung erfolgt auf einem Infrastrukturgleis, das von den Stadtwerken GmbH&CoKG betrieben wird“  =  Lärmverursacher Nr.1

B Im vorliegenden Fall war die Ermittlung der Vorbelastung entbehrlich, obwohl im Einwirkungsbereich der Anlage noch Anlagengeräusche auftreten und die Geräuschimmissionen der Asphaltmischanlage mit mehr als 49 dB(A) beitragen.“ (Anmerkung: 55dB(A) sind in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß  Nr.6.1TA Lärm)

Aber:

Hex hex, damit liegt ALLEIN der Lärm der Asphaltmischanlage als Lärmverursacher Nr.2. 6 dB(A) unter dem zulässigen Lärmpegel.

C“ Auf einem Gleisabschnitt dieses Infrastrukturgleises findet eine Schüttgutentladung statt. Der Entladevorgang erfolgt mit einem Bagger, der sich auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindet und einem Bobcat (in den Waggons) auf ebenfalls auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindliche Lkw.

Und hier haben wir dann den Dritten im Bunde. Den Bagger beim Entladevorgang.

Der Entladelärm dürfte die fehlenden 6dB(A) bei weitem überschreiten, denn der Baggerlärm ist von der Tagesverfassung des eingesetzten Baggerfahrers abhängig und die ist zu 90% schlecht. Das Gepolter findet NATÜRLICH nicht statt, wenn vorher Lärmimmissionsmessungen langfristig angekündigt werden! Und der Lärm muss dem Asphaltmischwerk zugerechnet werden, da der Bagger und das Bobcat sich auf dem Gelände des AMW befinden!

D Lärm durch den LKW-Verkehr beim Abtransport der per Bahn angelieferten Materialien. Die vierte Lärmquelle.

der Einsatz akustischer Rückfahrwarner an Lastkraftwagen und Radladern ist unzulässig. Diesbezügliche Emissionsansätze waren daher in der Prognose nicht zu berücksichtigen

Stimmt, die Rückfahrwarner sind ausgeschaltet, aber das fröhliche Gehupe zwischen Laster und Bagger als Zeichen: Die Ladefläche des Lasters ist voll….und der Antwort: Okay, ich fahr dann mal los“ zählt nicht zu den Lärmimmissionen. Der Lärm ist eine freundliche Beigabe des Entladevorgangs.

Vielen Dank dafür!

„Dabei sei davon ausgegangen worden, dass es Streckenabschnitte für normale Fahrbewegungen von Lkw mit 63 dB/m und Abschnitte mit Bodenunebenheiten (+ 2 dB/m) gibt.

Diese Fahrbewegungen finden auch auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes statt und müssten bei einer Gesamtemissionsmessung mit berücksichtigt werden.

Nicht richtig ist weiterhin:

„Allerdings wird die Geräuscheinwirkung durch die Lagerboxen selbst sowie durch die Halde und der davor gelegenen Betriebsgebäude der ERC GmbH abgeschirmt.

Die Entladung findet östlich vom Asphaltlabor statt und wird durch nichts abgeschirmt!

Welche Lagerboxen?

Turmbau zu Wahlstedt?
Selbst der große Bagger wirkt klein und possierlich neben den aufgetürmten schwarzen Bergen
Der ortskundige Wahlstedter weiß: Das Asphaltlabor und ERC liegen hinter dem Baum, rechts im Bild

All diese höchst fragwürdigen Ausführungen des LLUR führen dann schlussendlich zu der Erkenntnis:

„Eine subjektive Beeinträchtigung aufgrund zu niedriger Einschätzung der Lärmimmissionen ist hier folglich ausgeschlossen.“

Echt jetzt?

Wäre es nicht so traurig und nachweislich falsch, könnte man sich vor Lachen kaum beruhigen.

Kommen wir zu dem zweiten Mitspieler des Worst-Case-Scenarios: den Staub

Dazu gibt es Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschläge.

Beides war in der vergangenen Woche aufgrund der extremen Wetterlage nicht zu übersehen. Sozusagen ein Paradebeispiel, selbst für Verleugner sichtbar.

Übrigens: das war der Staub, der regelmässig und konsequent bewässert wird!

Huch, wie geht so etwas?

„Bereits vorhandener Genehmigungen …betreffen das Reinigen und Befeuchten der Wege, der Frei- und Lagerflächen, auch während des Umschlags, insbesondere bei anhaltender Trockenheit.

Die automatisierte Bewässerungsanlage wird auch am Wochenende (außerhalb der Betriebszeit) regelmäßig mehrfach am Tag betrieben.

Na klar! Papier ist bekanntlich geduldig. Die Theorie der Bewässerung hört sich gut an, die Praxis sieht aber anders aus, denn die Halden und Transportstrecken auf dem Erweiterungsgelände der Firma HBW Wegener werden nicht ausreichend bewässert!

Der Staub liegt auf Gartenmöbeln, verdreckt parkende Autos in der näheren Umgebung, rieselt durch Dachluken angrenzender Bewohner und ist auf den Wanderwegen des angrenzenden Waldgebietes zu finden.

Dazu muss man nichts sagen. Die Bilder sprechen für sich!

Andauernde Bewässerung?

Oft nur sporadisch, aber immer in Anwesenheit des LLUR.

Und nach Betriebsende?

Na, da haben alle Feierabend! Auch die kleinen niedlichen Wassersprenger.

Der Hohn ist, dass von der DEKRA am 13.01.20  „unter Einbeziehung der Staubemissionsabschätzung in der Staubimmissionsprognose aus dem Jahr 2008 (GICON, 05.12.2008) sogar geringere Staubemissionen zu erwarten sind.“

Märchen gibt es immer wieder!

„Die vorliegend zu betrachtende Zusatzbelastung ist irrelevant…..weil…auch ohne Einholung einer Staubprognose zur Bestimmung der Gesamtbelastung schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden.

„Dies wurde damit begründet, dass der Anteil zusätzlicher Fahrwege lediglich als gering einzustufen ist, die genehmigten Lagerboxen dreiseitig eingefasst und die neuen Lagerflächen für Material mit einer Körnung > 2 mm bestimmt sind.“

Welche dreiseitig eingefassten Lagerboxen?

Weißes Material liegt in großen Haufen hinter dem Asphaltlabor!

Ganz klar: Unsichtbare Lagerboxen. Die Erfindung der Fa. Wegener!

„Somit kann hier gesichert von einer Irrelevanz der Zusatzbelastung ausgegangen werden“

Da fehlen einem die Worte!

Man steht vor dem Asphaltmischwerk und sieht den feinen weißen Staub, der vom Materialien-Lagerplatz des Asphaltmischwerkes geweht wird und das ist IRRELEVANT!

Für solche Inkompetenz werden Steuergelder ausgegeben.

Und für Überwachungsbehörden, die noch an Märchen glauben anstatt sich bei stürmigem Wetter einmal VOR ORT und UNANGEKÜNDIGT ein Bild zu machen und nicht nach Betriebsende, wenn einsame Radlader auf dem Betriebsgelände ihre Kreise ziehen und Alibi-Kehrmaschinen so tun als hätten sie den Staub im Griff.

Nun kommen wir zu dem Letzen im Bunde des Worst-Case-Scenarios:

Den Gestank:

Das LLUR stellt in einem Schreiben an eine Anwohnerin fest, dass die durch Geruchsimmissionen

„dargelegte Beeinträchtigung …..“den bereits genehmigten Betrieb der Asphaltmischanlage betrifft“

Kurz zusammengefasst:

Hier wird offiziell und amtlich bestätigt, dass das Asphaltmischwerk Wegener  die Einwohner Wahlstedtsdurch mit Geruchsimmissionen beeinträchtigt.

Ein Mitarbeiter des LLUR, der am vergangenen Freitag, den 07.05.21 vor Ort war, konnte dies nicht bestätigen.

Wie auch? Allgemein bekannt ist: Ab Eins, macht jeder seins!

An diesem Tag fand ab Mittag keine sichtbare (schwarzer Qualm aus dem Schornstein, daher auch kein Gestank) Asphaltproduktion mehr statt.

Auf Nachfrage dieses Mitarbeiters bei einem angrenzenden Betrieb, wurde nicht bestätigt, dass es eine Geruchsbelästigung in den letzten beiden Tagen gegeben habe.

Da fällt einem spontan ein:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Und Betriebe, die in diesen Tagen nicht in der vorherrschenden Windrichtung lagen, hatten einfach Glück!

Zahlreiche Mitteilungen von Wahlstedter Bürgern beim Immissionskataster der Initiative Wahlstedt bestätigen die Belästigung durch Asphalt-Gestank!

Fazit:

Die Anwohner und Einwohner Wahlstedts haben mal wieder nur

ge-alb-träumt !!!

Schade, dass es die Technik des „Beamens“ noch nicht gibt, denn dann würde es sogar Mitarbeitern des LLUR möglich sein, bei Betriebsbeginn (so ab 7:00 Uhr….zu früh für amtliche Behörden?) und nicht nach Betriebsende vor Ort zu sein und einmal eine kräftige Nase voll Gestank zu genießen!

Alles in Allem fühlt man sich als betroffener Anwohner immer wieder verhöhnt und nicht ernst genommen.

Die Gesundheit der Wahlstedter…IRRELEVANT?

Bleiben Sie trotzdem gesund!

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

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