Nachlese zur Sitzung des Wahlstedter Hauptausschusses am 08.10.2020

Nun…..irgendwie hatte man Antworten auf die Fragen zum Tagesordnungspunkt Nr. 8 der oben genannten Sitzung erwartet, aber wie so oft, gab es die nicht in befriedigendem Maß.

Die Frage an unseren Bürgermeister zum Grund der Beauftragung für die Prüfleistung „Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Wahlstedt, 1. Änderung“ wurde insofern beantwortet als dass gesagt wurde:„Zunächst wäre es nur eine ÜBERPRÜFUNG, da ja in der Stellungnahme unserer Bürgerinitiative(n) auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen wurde. (s. auf dieser Website: Kategorie: Gutachten und Stellungnahmen)

Echt ??? Es gab Unregelmäßigkeiten?

Ein nettes Wort für die Tatsache, dass der B-Plan 34 niemals hätte genehmigt werden dürfen! Aber die Stadt hat ja schließlich nicht….wenn überhaupt….Fehler gemacht. Auch das LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) hat eine Betriebserlaubnis für das Asphaltmischwerk erteilt!

Und da ist es wieder! Das Behördenkarussell!

Auf die Frage, wie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und den Stand der Dinge informiert werde, gab es die Antwort, dass diese Info auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht und im Rathaus ausliegen würde.

Warum nicht über die lokale Presse? Diese wird doch oft und gerne bei jedem Event bemüht. Und ist dies bei den jetzigen Corona-Auflagen nicht das Mittel der Wahl?

Ist das etwa zu öffentlich?

Fürchtet man sich vor der Resonanz oder hofft man, dass es auf diese Weise wieder niemand mitbekommt? So könnte die 1.Änderung ohne großes Aufsehen über die Bühne gehen!

Es bleibt spannend! Wir werden das Geschehen mit Argusaugen beobachten!

Mit freundlichem Gruß!

Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

Ein Gedanke zu „Nachlese zur Sitzung des Wahlstedter Hauptausschusses am 08.10.2020

  1. sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn vom Bürgermeister Bonsel am 8.10.2020 auf der Stadtsitzung Wahlstedt ausgeführt wurde: „Zunächst wäre es nur eine ÜBERPRÜFUNG, da ja in der Stellungnahme unserer Bürgerinitiative(n) auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen wurde“ so ist seine Aussage als unzutreffend zurück zuweisen. Bereits in dem Lärmgutachten der Firma DEKRA aus dem Jahre 2018 das im Auftrag der Asphaltfirma Wegener erstellt wurde, kam der Gutachter zum Ergebnis, dass der B-Plan rechtlich anfechtbar sei, sowie das Teile des Betriebsgeländes des Asphaltwerkes gar nicht vom B-Plan erfasst aber bereits von der Firma Wegener seit vielen Jahren genutzt wurde. Zudem enthält der B-Plan Nr. 34 unzulässige unterschiedliche Lärmzonen, was laut Gutachten ebenso unzulässig sei.

    Das Umweltnetzwerk hatte im Auftrag der Bürgerinitiative in der gutachtlichen Stellungnahme somit lediglich das wiederholt, was bereits vor mehreren Jahren von dem eignen Gutachter des Betreibers festgestellt wurde Das diese Stadt-Fehlplanung jetzt durch Anpassung des B-Plans zugunsten des Asphaltwerkes angepasst werden soll, offenbart lediglich, dass diese Stadt unfähig ist, eigne Fehlentscheidungen zu korrigieren.

    Dies zum wiederholten Male zu Lasten der Bevölkerung von Wahlstedt, und ohne vorherige Einbeziehung der Betroffenen.

    Weiter so Politik von Wahlstedt – ihr schafft es doch noch, das zugunsten eines Asphalt-Industriewerkes ein lebenswertes Umfeld auf der Strecke bleibt !

Schreibe einen Kommentar zu bernd.G Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert