Presseerklärung vom 02. Februar 2020

Wahlstedt, 02. Februar 2020

Der Informationsabend in der Begegnungsstätte Wahlstedt am 30.01.2020 war ein voller Erfolg: „Es ist unsere Gesundheit und die unserer Kinder, die auf dem Spiel steht“, sagte die Sprecherin der Initiative Wiebke Prechel „und deshalb kann es so nicht weitergehen!“ Zusammen mit Michaela Pirrung-Weller wurde die Bewegung „Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt“ gegründet. Vor hundert Zuhörern wurde den Anwesenden verdeutlicht, dass man sich über die Initiative konsequent gegen Lärm, Staub und Gestank des Asphaltmischwerkes zur Wehr setzen will. Auf der Informationsveranstaltung wurden die Ergebnisse der Stellungnahme des Umweltökologen Koch vorgetragen, die von der Initiative zuvor über das Umweltberatungsbüro “Umweltnetzwerk“ in Auftrag gegeben worden war.

Durch die gutachtliche Stellungnahme wurden massive Fehler und Mängel der Genehmigungsgrundlagen, sowie der unzureichenden Behördenüberwachung aufgezeigt. Von Beginn im Jahre 2006 an war der Anlagenbetrieb mit Protesten der Anwohner verbunden. Seit Jahren wurden Geruchsbelästigungen durch das Asphaltmischwerk bemängelt. Ebenso wurden die im Bereich der beim Entladebetrieb entstehenden Lärm- und Staubbelastungen durch den direkt neben dem Mischwerk befindlichen Gleisanschluss kritisiert. Im Sommerhalbjahr mussten wir betroffenen Anwohner wegen der Staub- und Geruchsemissionen erneut in unseren Häusern bleiben, Kinder konnten nicht nach draußen, Fenster und Türen mussten geschlossen bleiben. Ein Aufenthalt im Garten war nicht möglich, Obst und angepflanztes Gemüse mussten wir regelmäßig entsorgen. Zahlreiche Beschwerden und selbst Anzeigen wurden ignoriert, die Zuständigkeiten wurden zwischen den Behörden hin- und hergeschoben. Das Landesumweltamt wurde seiner Aufgabe als Kontrollinstanz nicht gerecht – berief sich auf Gesetze, die eigentlich den Bürger schützen sollten – stattdessen jedoch den Anlagenbetreiber weiterhin begünstigen.

Koch wies daraufhin, dass es bei der Standortplanung 2006 zur Ansiedlung einer emittierenden Industrieanlage ging, für die im Jahr der Genehmigung noch nicht einmal ein Bebauungsplan vorlag. Laut Behördenangaben – siehe LAI (Länderausschuss für Immissionen) zählen Abfallaufbereitungsanlagen und Asphaltmischwerke zu den Anlagen, die die höchsten Immissionen in der BRD verursachen. Zu derartigen Anlagen liegen zahlreiche höchstrichterliche Urteile vor, die eindeutig belegen, dass eine Ansiedlung nach § 9 Baunutzungsverordnung nur in extra ausgewiesenen Industriegebieten mit Schutzabständen von 500 Metern zu nächstgelegenen Wohngebieten erfolgen sollte. Diesen Vorgaben ist weder die Stadt Wahlstedt über ihr vorheriges “gemeindliches Einvernehmen“ zum Bau des Werkes noch das Landesumweltamt über die Genehmigung gefolgt, um die Anwohner zu schützen.

So ermittelte das Umweltnetzwerk, dass die nächstgelegene Wohnbebauung nur 61 Meter, der nächste Gewerbebetrieb lediglich 6 Meter vom Grundstück des Asphaltwerkes entfernt liegt. Als wesentlichen Fehler der Genehmigung sieht Gutachter Koch, dass diese Grundstücke weder für die Genehmigung noch für die nachfolgende Überwachung einschließlich des Bahntransportes und Entladebetriebes von der Behörde berücksichtigt wurden. Stattdessen wurden in Abstimmung mit der Behörde Beurteilungsorte für die Bewertungen der von der Anlage ausgehenden Immissionen festgelegt, die mit 220 und 250 Metern wesentlich weiter entfernt liegen und so unzutreffende Belastungen durch das Mischwerk anzeigen. Das Umweltnetzwerk führte an: Wären stattdessen diese fehlenden Beurteilungsorte festgelegt sowie der Entladebetrieb des Gleistransportes mit berücksichtigt worden, so wäre die Anlage nicht genehmigungsfähig gewesen. Doch auch ohne Berücksichtigung der näherliegenden Wohn- und Gewerbegrundstücke sowie des Bahnentladebetriebs wurden über das Lärmgutachten der DEKRA Lärmwerte ermittelt, die sogar am weiter entfernten Beurteilungspunkt in der Wohnsiedlung am Heideweg den zulässigen Wert von 52 dB(A) im Anlagenbetrieb mit 55,7 dB(A) wesentlich überschritten.

Da dies jedoch eine Bestandsanlage ist – und Lärm, Staub und Gerüche jetzt die Lebensqualität der Anwohner massiv beeinträchtigen, müssen die Umweltschutzauflagen der Behörde somit höher sein als der derzeitige Stand der Anlagentechnik (Beste verfügbare Techniken, BVT). Sich als Betreiber eines emittierenden Mischwerkes mit ekelerregenden Gerüchen und lärmendem Entladebetrieb von bis zu 6 Zügen pro Woche mit bis zu 42 Waggons lediglich auf den jetzigen unzureichenden Stand der Technik zu berufen – ist bei dem Abstand von Gewerbe und Wohnsiedlungen vom Anlagengelände nicht ausreichend.

Gefordert sind somit Sofortmaßnahmen vom Anlagenbetreiber, von der Überwachungsbehörde LLUR sowie von der Stadt Wahlstedt, die im Sinne der vom Umweltnetzwerk in der Stellungnahme angeführten alternativen  Vorschläge noch vor einer Wiederinbetriebnahme des Werkes umzusetzen sind. Über diese Maßnahmen kann dann wieder ein lebenswertes Wohnumfeld für die Anwohner geschaffen werden.

V.i.S.d.P.: Wiebke Prechel und Michaela Pirrung-Weller für den Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

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