„Von dem verwaisten Gelände eines Recyclingunternehmens geht möglicherweise doch eine Gefahr für die Umwelt aus. Dort lagern seit acht Jahren grundwassergefährdende Stoffe.“
(06.02.2020 Schleswig-Holstein Magazin, 19.30 Uhr)
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06.05.2020 ∙ 19:30 Uhr
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Hallo,
nach den offensichtlichen Fehlern der Überwachungsbehörde des Landesumweltamtes (LLUR Flintbek) war das eingreifen des Landesumweltministeriums S-H zu der illegal betriebenen Müllplatz in Norderstedt folgerichtig. Diese Ereignisse zeigen jedoch ein grundsätzliches Problem auf: wie mit Fehlern von oberen Landesbehörden umgehen – die zudem ihre Fehler nicht eingestehen ? Ein Krisenmanagement oder auch unabhängige Beschwerdestelle die über eine unabhängige Schiedsstelle im Lande S-H wahrgenommen wird – dies gibt es nur in anderen Bundesländern – nicht jedoch in S-H. Dabei wäre dies zwingend geboten, denn die Fehler des LLUR in Norderstedt sind nicht einmalig sondern langjährige Praxis einer fehlenden, oder auch inkompetenten Überwachungspraxis. Siehe z.B. in Wahlstedt das Asphaltmischwerk, das trotz einer Wohnnähe von 61 m für 200.000 Tonnen Asphaltproduktion pro Jahr genehmigt wurde, oder das MAZ in Travemünde, für das Schallpegel bei einem Wohnhaus ankommend von ca. 80 dB(A) dennoch genehmigte.
Neben einem Gesetz für Schutzabstände zu emittierenden Industrieanlagen wird eine Überwachung von Anlagen benötigt, die den Schutz der Anwohner garantiert – nicht aber Gesetze einseitig zu Gunsten der Anlagenbetreiben auslegt.
Mit Gruß ein besorgter Anwohner BS