Unternehmen kennen eigene Lärmwerte nicht

Der nachfolgende Bericht wurde von der Bauindustrie zu lärmintensiven Geräten,
Maschinen, Aggregaten vorgelegt.

Er bestätigt, dass oft bei Projekten für Neuplanungen oder
Änderungsanträgen beobachtete Unwissen der realen Lärmemissionen, die
vom Transport bis zur Bearbeitung von Materialien in die nähere Umgebung
emitiert werden.

Zudem sind die Lärmgrenzwerte der TA Lärm seit über 20 Jahren
gleichgeblieben und lediglich an EU-Forderungen angepasst worden, jedoch
noch nie grundlegend geändert worden.

https://www.baunetzwerk.biz/weniger-laerm-bitte

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Sorgfaltspflicht und müssen sie angemessen vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Lärm schützen.“ Diese Sorgfaltspflicht sollte auch gegenüber betroffenen Anwohnern eine Selbstverständlichkeit sein……sollte……

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

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