Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6 – Drucksache 18/1220

Kurzfassung

Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen.
Straßen enthalten teilweise krebserregende teer- oder pechhaltige Bindemittel.
Diese werden bei Straßenerneuerungen wiederverwendet. Das ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Stattdessen wäre es möglich, die krebserregenden Substanzen nahezu rückstandsfrei zu verbrennen (thermisches Verfahren).

Die Wiederverwertung führt nicht nur dazu, dass die als gefährlicher Abfall eingestuften Substanzen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben. Schon jetzt liegt die
Gesamtmenge bei etwa 1 000 Millionen Tonnen. Bei jeder Wiederverwertung
vermehrt sich die kontaminierte Menge, wenn sich der alte Straßenaufbau mit
bisher unbelasteten Schichten vermischt um über 30 %.

Hinzu kommt, dass einige Länder ihren krebserregenden Abfall in Bundesstraßen
einbauten. Dies führt zu künftigen finanziellen Belastungen des Bundes, weil der
Bund für die spätere Wiederaufbereitung oder Entsorgung zuständig ist.
Schon jetzt liegen diese Lasten bei etwa 1,1 Mio. Euro. Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) wirkte dem bisher nicht hinreichend entgegen. So ließ es sich Statistiken der Länder über Aus- und Einbaumengen des gefährlichen Abfalls (sog. Mengenbilanzen) nicht rechtzeitig und vollständig vorlegen.

Gegenwärtig droht, dass die kontaminierte Abfallmenge ständig steigt und den
Bundeshaushalt in Zukunft immer höher belasten wird. Der Bundesrechnungshof
hält es daher für sachgerecht, dass das BMVI künftig auf die Wiederverwertung
des krebserregenden Abfalls verzichten will. Er hat das BMVI aufgefordert, seine Fachaufsicht über die Straßenbauverwaltungen der Länder mit dem gebotenen Nachdruck wahrzunehmen, um Lastenverschiebungen von den Ländern auf den Bund entgegenzuwirken oder diese auszugleichen.

Internet-Quelle: ausführliche Information
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/012/1801220.

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