Behörden-Karussell
Die Rechte von Bürgern, die sich zu den Umweltbelastungen von Asphaltmischanlagen zur Wehr setzen, werden oftmals von Behörden nicht ausreichend verfolgt. Von Betroffenen wird vorgetragen, dass Anwohnerbeschwerden nicht ernstgenommen oder den Anliegen nicht, oder nicht zeitnah nachgegangen wird. Bürger berichten, dass Sie seit Jahren Schreiben an die Behörden der Städte, Kreise, Länder und an die Umweltminister richteten, mit Bitten um Abhilfe gegen Gestank, Lärm und Dreck zu den zu nah an die Wohnbebauung genehmigten Asphaltmischwerken. Oftmals erhalten Anwohner Antworten, in denen auf die Zuständigkeit von anderen Behörden verwiesen wird. Genannt wird diese Art der Desinformation auch “Verschiebe-Bahnhof“, oder auch das “Behörden-Karussell“. Auskünfte zu den strittigen Anlagen werden nur widerwillig herausgegeben, oder sogar mit Hinweisen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie mit dem Argument des Autorenschutzes verweigert.
Ein aktueller Fall wurde im Internet dokumentiert, den wir ihnen nachfolgend dokumentieren.
Antrag CDU-Fraktion an die Bezirksversammlung Hamburg-Altona 10/2020 [HH-2020]:
„Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona erreichten ca. 200 Beschwerden über Schwefel- oder Asphaltgerüche in Stellingen. Immer wieder klagten Anwohner*innen über Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz, Augenreizungen. Mehrfach musste beispielsweise die KiTa Försterweg ihr Freigelände räumen, die Kinder in Ihr Gebäude bringen, weil beißender Asphalt-/Schwefelgeruch einen Aufenthalt der Kinder im Freien unmöglich machte. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg. Mehrfach wurde die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dazu aufgefordert, Stellung zu den Beschwerden zu beziehen. Verbesserungen konnten für die betroffenen Bürger nicht erzielt werden. Inzwischen sind Beschwerden seit vier Jahren dokumentiert. Die Gerüche/Emissionen treten überwiegend in den Sommerhalbjahren (Monate März bis Oktober) auf. Mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das Asphaltmischwerk als Verursacher in Betracht kommt.
Aus den Antworten der Umweltbehörde BUE ergibt sich, dass die Stationen des Hamburger Luftmessnetzes nicht geeignet sind, Emissionen des Asphaltmischwerkes zu messen. Auch seien bei den bisherigen Überprüfungen angeblich keine Grenzwerte überschritten wurden, gleichzeitig aber sollen verschiedene Maßnahmen zur Emissionsminderung erfolgen, „deren Wirksamkeit der BUE mit Emissionsmessungen nachzuweisen ist.“ Die behördlichen wiederkehrenden Messungen erfolgen regelmäßig nur mit Ankündigung bzw. entsprechendem Vorlauf. Eine Manipulationssicherheit sei damit nicht gegeben.
Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona hat für die Anwohner beschlossen in den betroffenen Wohngebieten stichprobenartig kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der aufgeführten Schadstoffe) durchzuführen, um Gesundheitsgefährdungen der Bürger (durch den Betrieb des Asphaltmischwerkes) auszuschließen. Weiterhin sollen in dem Asphaltmischwerk Rondenbarg kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der unter 3. aufgeführten Schadstoffe) in den Bereichen der Emissionen durchgeführt werden. Von dem Betreiber des Asphaltmischwerkes ist detailliert darzulegen, welche konkreten Emissionsminderungsmaßnahmen, mit detaillierten Angaben über die Art(en) der Schadstoffreduktion, geplant sind bzw. umgesetzt werden sollen.
Im näheren Umkreis um das Asphaltmischwerk herum wohnen viele Tausend Menschen. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen besitzt Verfassungsrang. Die Ausweitung bzw. Änderung der Produktion eines Asphaltmischwerkes im Bundesland Bayern (Werk Nußdorf a. Inn) wurde nur unter der Auflage der kontinuierlichen Messung der (Schadstoff)-Emissionen genehmigt (bestätigt durch Urteil v. 16.9.2015 [BverwG] 7 B 16.15)“.
Zitat-Ende
Durch den Druck von zahlreichen Anwohnerbeschwerden unter der Beteiligung einer Wohnungsgesellschaft, einem Kindergarten (Kita Försterweg) und der politischen Aktivitäten der Bezirksversammlung HH-Altona wurde von der BUE (Hamburger Überwachungsbehörde) angeordnet, dass der Abgaskamin des seit Jahren strittigen Asphaltwerkes am Rondenbarg erhöht wurde, eine neue Paralleltrommel installiert, sowie verschiedene Maßnahmen zur Geruchsemissionsminderung u.a. eine Einhausung der LKW-Beladung umgesetzt wurden. Ob damit erfolgreich die Geruchsbelastungen reduziert werden, bleibt abzuwarten (Stand 4/2022)
Wichtig ist jedoch hier zu nennen, dass hier die regionale Politik zum Wohl der betroffenen Anwohner reagiert hat. Die Bezirksversammlung Hamburg-Altona, hier als Vorbildlich zu nennen die CDU-Fraktion hat ihren Wählerauftrag ernstgenommen, hat ihren Einfluss gegenüber den Aufsichtsbehörden geltend gemacht und Forderungen zu mehr Umweltschutz für die Anwohner eingefordert.
Leider wird der politische Wählerauftrag zum Schutz der Anwohner nicht überall in Deutschland ernstgenommen. So negativ zu berichten z.B. in der CDU-regierten Stadt Wahlstedt / Kreis Segeberg / S-H, oder in Stadthagen / Niedersachsen, in Wuppertal, Menden / NRW, Welschlingen / BaWü, in München, in Gilching, Eckenbachtal, Planegg, Nußdorf / Bayern usw. Bei über 600 Asphaltmischanlagen in der BRD könnte diese Auflistung unendlich fortgeführt werden. Es ist Zeit etwas zu verändern. Fordern Sie ihre Rechte zum Umweltschutz von Ihren politischen Mandatsträgern ein, die bei Amtsantritt geschworen hatten, sich zum Wohl der Bevölkerung einzusetzen – und deshalb endlich für Sie auch aktiv werden müssen.
Unser Wahlspruch lautet frei nach Berthold Brecht:
„Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft, der hat schon verloren….“
V.i.S.d.P.: K. Koch / Umweltnetzwerk
Quellen: Antrag der CDU Fraktion an die Bezirksversammlung Hamburg-Altona 2/2020 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu den Umweltbelastungen der Asphaltmischanlage am Rondenbarg / Firma KEMNA.
Bei einer derartigen Nähe zu einem Wohngebiet wie hier inWahlstedt ohne Schutzabstand für die Anwohner zu dem Asphaltmischwerk, einer stark emittierenden Industrieanlage mit Emissionen von freilagernden Einsatzstoffen, Gerüchen bei der Wiederverwertung von Altasphalten und betrieblichen Lärm von 6:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr Nachts sind die Anwohnerkonflikte bereits vorgegeben.
siehe dazu auch folgende Infos auf unserer website :https://bürgerprotest-asphaltmischwerk-wahlstedt.de/historie/
Es grüßt
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt