Liebe Wahlstedter*innen, Mitstreiter*innen und Unterstützer*innen,

wir wünschen Ihnen allen ganz herzlich ein schönes Weihnachtsfest und eine besinnliche Weihnachtszeit!

In diesem Jahr ist manches anders gewesen und es verlangte von jedem das eine oder andere Opfer.

Wir hoffe, Sie haben trotzdem ein schönes Weihnachtsfest!

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und man zieht Bilanz.

Außer Covid-19, das uns in unserer Vereinsarbeit sehr behindert hat, da wir keine Mitgliederversammlung einberufen durften, mussten wir leider auch auf anderen Gebieten negative Erfahrungen machen.

Wir wurden immer wieder mit Ignoranz, Respektlosigkeit und Unwahrheiten konfrontiert. Wir wurden behindert, wo es nur ging.

ABER: das spornt uns nur noch mehr an!

Wir haben viele Informationen erhalten, Zusammenhänge erkannt und Machtgefüge analysiert.

Manchmal standen uns die Haare zu Berge, manchmal haben wir in uns hinein gelächelt, weil wir total unterschätzt wurden!

Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und werden auch im neuen Jahr für ein sauberes, lebenswertes und gesundes Wahlstedt kämpfen, auch wenn die Prioritäten von Seiten der Stadtverwaltung oft anders sind und nur der Profit im Vordergrund steht!

Wenn Sie Interesse habe, sich uns anzuschließen und mit uns für eine gesunde Umwelt in Wahlstedt zu kämpfen, melden Sie sich gerne bei unseren Vereinsvorsitzenden.

Wir bedanken uns für Ihr bisheriges Interesse, Ihre Mitarbeit und Unterstützung und hoffen, Sie bleiben uns gewogen!

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut in ein hoffentlich endlich Coronafreies Jahr 2021!

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest

To whom it may concern!…..Und wenn nicht, steht es nächstes Jahr erneut
auf dem Wunschzettel! ;o)

Informationen zum beantragten Kiesabbau der Firma Hermann Wegener GmbH & CoKG

Jetzt ist offiziell:

das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG ist online und ebenfalls bis zum 15.01.2012 im Wahlstedter Rathaus nach Terminabsprache einzusehen…….auch zwischen den Feiertagen (Aussage von Herrn Mario Fritze, Hauptamt)

Da kommt etwas auf die betroffenen Anwohner zu. Und zwar nichts Gutes!

– 80 LKW pro TAG

– 100.000 t Kiesabbau/Jahr

– jede Menge Lärm durch die Brecher- und Siebanlage

– permanentes Gepiepe beim Rückwärtsfahren des Radladers und der LKW

– Beantragung auf 15!!! Jahre

Die Antragsunterlagen finden Sie auf:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Auszug des Planfeststellungsverfahren:

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 12.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wahlstedt, Markt 3, 23812 Wahlstedt, oder beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Einwendungen gegen den beantragten Kiesabbau erheben.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest Wahlstedt

Wir sehen schwarz!

Fährt man dieser Tage am Wahlstedter Asphaltmischwerk vorbei, sieht man nur noch schwarz. Unmengen von schwarzen Halden von Recyclingmaterial?

Was ist passiert?

Die Firma Wegener hat beim LLUR einen Verlängerungsantrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen eingereicht.

Heißt: sie will die Anlage in der Kiesgrube auf der Seite der Wittenborner Straße weiterhin zum Recyclen von Straßenabbruchmaterial mit Brecher- und Siebanlage über den 31.12.20 hinaus benutzen. Mit dem Eingang eines Antrages auf befristeten Weiterbetrieb der Anlage wird, sobald der Entwurf geprüft und das Ergebnis an das beauftrage Planungsbüro übermittelt worden ist, beim LLUR gerechnet.

Damit das beauftragt Planungsbüro alles chic vorfindet, wird aufgeräumt. Das restliche dort lagernde Recyclingmaterial wurde aufgearbeitet……

….das war früh morgens ab 6.00/6.30 Uhr dieser laute Lärm, der aus Richtung Kiesgrube kam. Auch da hat man sich wieder nicht an Auflagen gehalten…wahrscheinlich wieder aus Versehen?….

……und LKW um LKW fuhren das Material in der letzten Woche zum Asphaltmischwerk. Dort lagern jetzt wilde Deponien von Recyclingmaterial, wobei es keine Begrenzungen (weder mengenmäßig noch räumlich) für die dort lagernden Halden gibt. Der dort tätige Radlader scheint den Ehrgeiz zu haben, je höher desto besser!

Auflagen eines Genehmigungsbescheides? Was ist denn das für ein Gedanke?

Auszug der Genehmigungsgenehmigung LLUR 07.03.2012 über Betriebszeiten in de Kiesgrube:

Auflagen zum Immissionsschutz Der Betrieb der Brechanlage und der mobilen Siebanlage einschließlich aller Transportbewegungen ist montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr zulässig.

Wo kein Aufpasser ist, tanzt der Betreiber auf dem Tisch!

Der aufmerksamer Beobachter fragt sich:

Wenn das Planungsbüro die Anlage begutachtet hat….das LLUR scheint sich da augenscheinlich keinen Kopf zu machen….findet dann wieder ein reger LKW-Verkehr zwischen Asphaltmischwerk und Kiesgrube statt? Wird das schwarze Material dann wieder auf die Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen zurück transportiert? Dann würde die Anlage ihrer angeführten zeitweiligen Lagerung gerecht werden. Damit ist doch alles legalisiert. Es muss doch niemand wissen, dass das Material zwischenzeitlich eine kleine Spritztour zum Asphaltmischwerk und wieder zurück gemacht hat.

Ein Schelm, wer Böses bei dieser Aktion denkt.

Bekanntmachung betreffend die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(2018/C 239/03)

Auf Antrag von Bilbaína de Alquitranes SA und anderen hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 7. Oktober 2015 in der Rechtssache T-689/13 die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission (1) teilweise für nich­tig erklärt, soweit es sich um die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 handelt. Die Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt, das vom Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2017 in der Rechtssa­che C-691/15 P zurückgewiesen wurde. Folglich wird die Teilnichtigerklärung durch das Gericht aufrechterhalten, und der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) ist nicht länger als aquatisch akut 1 und aquatisch chro­nisch 1 eingestuft. Die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefähr­dend 1B bleibt bestehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Destilliation von Braun- und Steinkohle anfallende Rückstände mit sehr hohen PAK-Gehalten, darunter auch wassergefährdende Naphtahline und Phenole per Urteil nicht mehr wassergefährdend sind ? Das ist unlogisch!

Ausserdem befinden sich in dem Kern des ungebrochenen Schollenmaterials bei Straßensanierungen eingebundene Schadstoffe.Werden diese aufgebrochen, gelangen an den Bruchkanten auslaugfähige Schadstoffe in die Umwelt.

Zumindest ist durch das Urteil wieder in die Öffentlichkeit gerückt, dass die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bestehen bleibt. Für Bitumen aus Erdöl gilt übrigens nach MAK / BAT die Einstufung als 2 B, ebenfalls als krebserzeugend!

Keine beruhigenden Auskünfte!

INFO: aquatisch (synonym: aquatil; von lat. aqua ‚Wasser‘) sind Adjektive, die im Fachgebiet Ökologie jene Lebewesen bezeichnen, die zumindest ihren Lebensmittelpunkt in flüssigem Wasser haben, das heißt in der Aquasphäre. Beispiele sind Fische, Amphibien und Muscheln sowie Wasserpflanzen. Darüber hinaus können beide Adjektive auch ganz allgemein im Sinne von „das Wasser betreffend“ verwendet werden. Quelle: Wikipedia

Ist etwas im Busch?

Es gab heute (02.12.20) eine amtliche Bekanntmachung des Kreises Segeberg.

Dort wurde auf das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG hingewiesen. Es geht darin darum, dass die Hermann Wegener GmbH & Co KG die Erlaubnis zur Nassauskiesung (befristet bis zum 31.12.20) in der Kiesgrube in Wahlstedt um 15 Jahre verlängert haben möchte!

nachzulesen unter: https://www.segeberg.de/Quicknavigation/Mitteilungen