● Rauchgasreinigungsrückstände
Laut Genehmigungsbescheiden von Asphaltmischanlagen soll der gereinigte Feinstaub aus den Abgasfilteranlagen wieder dem Herstellungsprozess von Asphalten zugeführt werden. Nach Betriebsbeschreibungen fällt der Filterstaub aus der Abgasreinigungsanlage in den darunter liegenden Staubsammelrumpf. Mittels Trogschnecke und einer gewichtsgesteuerten Doppelpendelklappe werden die Rauchgasreinigungsrückstände ausgetragen und dem Füllerelevator (Becherwerk) zugeführt. Werden die Filterstäube in Silos gelagert, so ist nach VDI 2283 (5.2.1 Füller und Kohlenstaubsilos) für alle Abzugs- und Befüllungsvorgänge nach BImSchG / TA Luft ein Emissionsgrenzwert für Gesamtstaub von 20 mg/m3 einzuhalten.
Bildquelle ©rw-umwelt-filtertechnik.de
● Eigen- und Fremdfüller
Aufgabe von Eigen- und Fremdfüllern ist es, im Asphalt kleinste Hohlräume im Gesteinskörnungsgemisch zu verfüllen, das Bindemittel zu versteifen und Teile von dessen Klebekraft zu binden. Je nach benötigter Rezeptur des Straßenbaus stehen alternativ als Fremdfüller Kalkstein und Zellulosefasern, sowie Gesteinsmehl, das in Steinbrüchen gewonnen wird zur Verfügung. Fremdfüllersilos aus Edelstahl werden per LKW beliefert und pneumatisch befüllt. Der Abzug erfolgt über Förderschnecken direkt in die Waage mit anschließender Zuführung in den Mischerprozess.
Negativer Kreislauf
Rauchgasfilterrückstände aus Asphaltmischanlagen enthalten hohe Mengenanteile an Schadstoffen. Laut Gesetzgebung dürfen diese Schadstoffe über das Abgas nicht in die Umwelt gelangen, sondern müssen über eine Abgasreinigungsanlage gefiltert werden. Recyclingasphalte, sowie Bauschuttabfälle enthalten u.a. Schwermetalle. Sofern diese Schadstoffe gefiltert werden können, sind diese im Filterstaub enthalten. Bei einer für die Wiederverwendung erforderlichen Aufbereitung von Alt-Asphalten fallen Emissionen bei der Erwärmung in der Trockentrommel und im Mischer an. Die dabei entstehenden Abgase enthalten Anteile der gefilterten Schadstoffrückstände aus den Rauchgasanlagen der Asphaltmischwerke. Laut unserer Anfrage beim Umweltbundesamt liegen zu den Schadstoffgehalten der Rauchgasfilterrückstände keine Untersuchungen vor. Forschungen, oder eine toxikologische Bewertung zu den Schadstoffen dieser Rauchgasfilterrückstände, die als Füller wiederverwertend werden, liegen den dazu angefragten Bundes – und Länderbehörden nicht vor.
Argumente: Die Wiederverwendung von Rauchgasfilterrückständen in der Neuproduktion von Asphalten ist umweltschädigend und nicht nachhaltig. Bei jeder Wiederverwertung von Recyclingasphalten – auch von teerfreien Alt-Asphalten werden vermeidbare Schadstoffe in die Umweltmedien u.a. Abluft und in den Boden eingetragen. Diese Praxis ist insgesamt kritisch zu hinterfragen, denn durch die Wiederverwendung von belasteten Materialien werden unbelastete Mineralien im Mischprozess mit Schadstoffen angereichert. Dieser Kreislauf führt zur Aufkonzentration von Schadstoffen und ist daher ersatzlos zu untersagen.
Abfälle, die für den Einsatz in Asphaltwerken zulässig sind.
Durch die Verwendung von Abfällen – hauptsächlich Bauabfälle – erfolgen zusätzliche Schadstoffeinträge in den Asphalt. Die in Tabelle 2 aufgelisteten mineralischen Abfälle dürfen nach vorliegenden Genehmigungsbescheiden* sowie laut Behördenempfehlungen mit begrenzten Schadstoffgehalten zur Neuproduktion in Asphaltmischanlagen genutzt werden:
Nachfolgende LfU-Bayern-Tabelle zeigt die zur Verwertung in Asphaltmischanlagen zu-lässigen Schadstoffgehalte in mineralischen Abfällen aus der Sicht des Immissionsschutzes.
Laut der Studie zum Aufkommen und Entsorgung mineralischer Bauabfälle in Niedersachsen im Auftrag der Stiftung des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen e.V., durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft BIG Prof. Burmeier erhöhte sich in Niedersachsen die Zahl der Aufbereitungsanlagen (Baustoffrecycling-/und Asphaltmischanlagen) von 2014 bis 2018 um mehr als 100 Anlagen von 248 auf 355. Der Anstieg der in diesem Zeitraum aufbereiteten Recycling-Baustoffe liegt bei 21 %: Waren es 2014 noch rund 8,7 Mio. t mineralische Bauabfälle, die aufbereitet wurden, erreichte dieser Durchsatz bis 2016 mit rund 10,5 Mio. t ein neues Rekordniveau, hinter dem das Jahresergebnis 2018 mit 10,3 Mio. t um 200.000 t zurückblieb. Der Rückgang dürfte im Wesentlichen auf die seit 2018 nicht mehr zulässige Aufbereitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch (Abfallschlüssel 17 03 01*) für die Verwertung im Bundes- und Landesstraßenbau zurückzuführen sein [BIG 2020].
Anreicherung von Schadstoffen
Ein Leitsatz deutscher Umweltpolitik nennt den Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt in § 7 Abs. 3 das Gebot der Schadlosigkeit der Verwertung als Anforderung fest. Dabei gilt der Grundsatz, dass durch die Verwertung von Abfällen keine Anreicherung von Schadstoffen im neuen Produkt erfolgen darf. Das Bundesumweltministeriums hat hierzu Aussagen in einem Forschungsvorhaben zu “Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“ vorgelegt. Nachfolgend wird aus Seite 130 zitiert:
7.2.4.3 Senkenfunktion, Aufkonzentration von Schadstoffen
“Werden die im Abfall enthaltenen Schadstoffe (i.d.R. organische Stoffe) bei einem stofflichen Verwertungsverfahren vollständig zerstört, stellt bereits das Verwertungsverfahren eine Senke dar. Werden im Abfall enthaltene, durch Verbrennung zerstörbare Schadstoffe (i.d.R. organische Stoffe) bei einem energetischen Verwertungsverfahren vollständig zerstört, stellt das Verwertungsverfahren für den im Abfall enthaltenen Anteil dieser Schadstoffe eine Senke dar. Das gleiche gilt, wenn Schadstoffe auf andere Weise, z. B. bei einer chemisch-physikalischen Behandlung, vollständig zerstört werden. Werden die im Abfall enthaltenen Schadstoffe nur in einen Teilstrom (Restabfall) überführt oder in ihm zurückgehalten und damit aufkonzentriert, stellt sich die Frage, ob dieser Teilstrom (Restabfall) anschließend in eine (geschlossene) Senke überführt wird. Hier ist also die Prozesskette weiter zu betrachten. Als Senken kommen die vollständige Zerstörung der Schadstoffe in einem nachgeschalteten Verfahren sowie die Verbringung nach Untertage (UTD [Untertagedeponie], Versatz) in Betracht. Bei einer oberirdischen Deponie handelt es sich um eine geschlossene Senke, die die Senkenfunktion i.d.R. nur über einen begrenzten Zeitraum erfüllen kann. Die Einbindung von Schadstoffen beispielsweise in Zement bzw. Beton oder Asphalt stellt keine geschlossene Senke dar.“
Über die Verwendung von belasteten mineralischen Abfällen und Rauchgasrückständen findet eine Schadstoffanreicherung im Asphalt statt, die dem KrW-Gesetz (siehe § 7, Abs. 3) widerspricht. Die Rauchgasrückstände von Asphaltmischanlagen sind zu deponieren.
Verwendete Literaturquellen:
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 27.7.2021 – Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/BJNR021210012.html
Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-aktorsicherheit, „Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hoch-wertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“ 2017
Verwertung von mineralischen Abfällen in Asphaltmischanlagen, Arbeitspapier Stand LfU 2001, Internet: https://www.lfu.bayern.de/luft/mustergutachten/doc/asphaltmischanlagen.pdf
Studie zum „Aufkommen und Entsorgung mineralischer Bauabfälle in Niedersachsen“ im Auftrag der Stiftung des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen e.V., durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft BIG Prof. Burmeier GmbH 2020
V.i.S.d.P: Klaus Koch / Umweltnetzwerk Hamburg, 17.9.2022
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Klaus Koch, Umweltnetzwerk, für die oben angeführten Informationen!
Es grüßt
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt