Ein guter Ansatz……

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben sich Gedanken über die Grenzwerte und Reduzierung  für Dämpfe und Aerosole bei der Verarbeitung von Bitumen- und Polymerbitumen im Straßenbau gemacht.

Aber wie immer mahlen Deutschlands Mühlen sehr langsam.

Im Mai 2022 wird das Thema noch einmal beleuchtet und die Baubranche hofft auf eine Entscheidung, die ihren Interessen Rechnung trägt. Man möchte eine Umsetzung der geforderten Maßnahmen gerne auf die lange Bank schieben.

Wie immer!

Was zählt die Gesundheit der Menschen, speziell der Bauarbeiter? Es geht schließlich um Profit und der steht nun mal an erster Stelle.

Mehr dazu unter: https://www.baunetzwerk.biz/uebergangsfrist-beim-asphalteinbau

Bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

Rundbrief Januar 2021

Liebe Anwohner/Innen, liebe Mitstreiter/Innen,

wir wünschen Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr 2021 und sind gespannt, was dieses Jahr außer Corona für uns bereit hält.

Seit unserem letzten Rundbrief ist viel Zeit vergangen und wir möchten Ihnen gerne wieder einen kurzen Zwischenbericht unser Aktivitäten zukommen lassen.

Wir waren in der Zwischenzeit nicht untätig und haben unzählige Emails und Briefe geschrieben und viele Beschwerden, Anfragen und IZG-Anträge (Anträge nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein) an Behörden und andere öffentliche Einrichtungen gestellt.

Z.B.: an

  • die Stadtwerke Wahlstedt
  • das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
  • den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV)
  • an die Firma Wegener Baustoffe GmbH & CoKG
  • Die Stadtwerke Wahlstedt konnten uns unsere Anfrage, wer außer der Firma Wegener zusätzlich das Industriegleis für die Anlieferung von Baustoffen nutzt, bis heute immer noch nicht beantworten. Unsere Hoffnung beruht nun auf der Kompetenz des neuen Geschäftsführers. Vielleicht kann er die Aussage einer Mitarbeiterin des AMW bestätigen, dass u.a. auch die Baustofffirma Giese über das Industriegleis beliefert wird, was eine enorme Steigerung des LKW-Verkehrs für Wahlstedt bedeuten würde.
  • Vor Beginn der Winterpause kam aus dem Schornstein des Asphaltmischwerkes ausschließlich tiefschwarzer, übel riechender Qualm, da Unmengen von Recyclingmaterial von der Abfallverwertungsanlage in der Kiesgrube auf das Betriebsgelände des AMW transportiert worden sind (das bedeutet auch zusätzlichen LKW-Verkehr!) und auch z.T. schon verarbeitet worden sind. Die restlichen Halden sind auf dem Werksgelände zu besichtigen!
Höher geht es nicht!
Schwarze Halden, wohin man nur schaute
  • Die vier Lecks, aus denen am 05./06.08.2020 tiefschwarzer Qualm in großen Mengen über Wahlstedt verteilt wurde, wurden unter Aufsicht des LLUR beseitigt!
  • Der LBV hat uns mitgeteilt, dass die im Mai durchgeführte Lärmimmissionsmessung nicht zu beanstanden war, obwohl keine Gesamt-Lärmimmissionsmessung durchgeführt wurde.

Inzwischen hat sich aber ergeben, dass die im Frühjahr durchgeführte Lärmimmissionsmessung hinfällig geworden ist.

Die Forderung nach einer erneuten Lärmimmissionsmessung wird von uns gestellt, weil die beauftragte Firma (M.O.E.GmbH) in einem Schreiben an den LBV angeführt hat, dass die Messung nicht korrekt war.

Auszug eines Schreibens der M.O.E. GmbH an den LBV:

2.2.3 Ermittlung des Beurteilungspegels

Der hier zur Anwendung gekommene LA95 ist für diese Messaufgabe in der Tat nicht korrekt. Daher wird der o.g. Bericht der M.O.E. GmbH mit sofortiger Wirkung zurückgezogen (MOE-20-PL-0032-AK-BR1-V1.0 vom 07.05.2020).

Zusätzlich zu einer neue Lärmimmissionsmessung, fordern wir erneut eine Erfassung aller diffusen Emissionen (Lärm, Staub, Gestank) auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes Wegener!

  • Auch der Stadtverwaltung scheint bewusst geworden zu sein, dass die erfolgte Lärmimmissionsmessung nicht korrekt war, denn sie ändert den Bebauungsplan 34 so, dass die Lärmkontingentierung anders aufgestellt wird.

Bürgermeister Bonse erläuterte die Vorlage in der Hauptausschuss-Sitzung vom 08.10.2020 folgendermaßen:

Auszug aus der Niederschrift

Sachverhalt

,,Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Wahlstedt aufgekommen. Hierbei geht es um folgende Bestandteile des Bebauungsplans

-Ausweisung eines Gewerbegebiets mit ausschließlich eingeschränkten Gewerbeflächen (Beschränkungen des zulässigen Lärms)

Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen eingeschränkte Gewerbegebietsflächen nur ausgewiesen werden, wenn an anderer Stelle im Stadtgebiet ein Gewerbegebiet ohne solche Einschränkungen vorliegt.

Dies soll durch einen Verweis auf das Hochregallager der Fa. Pelz, welches durch einen Bebauungsplan überplant ist und ein uneingeschränktes Gewerbegebiet ausweist, behoben werden. Lärm verteilt auf vier Betriebe, ist besser als verteilt auf drei Betriebe! Anmerkung des Verfassers

Fehlender Hinweis auf die Verfügbarkeit und Einsichtnahmemöglichkeit in eine DIN-Vorschrift, welche zum Bestandteil des Bebauungsplans gemacht wurde.

Der notwendige Hinweis soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Es wird angestrebt, die Planänderung durch eine ausschließliche Änderung des Textteils zu erreichen.“

Auf Nachfrage,“ was es mit den Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung des B-Planes auf sich habe, teilte Herr Bürgermeister Bonse mit, dass davon nicht die Rede sein könne. Es habe ja aber Beschwerden bzw. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gegeben, denen man natürlich mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit nachgehen werde. Sollte es in Teilbereichen zu rechtswidrigen Inhalten oder Vorgehensweisen gekommen sein, müssten diese entsprechend gewürdigt werden, was dann zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen könnte. Die Bekanntmachung der Änderung soll schnellstmöglich ortsüblich erfolgen und im Internet abgerufen werden können.“

Wir warten auf weitere Informationen über die 1. Änderung des B-Plans 34 im Internet und in den Printmedien und werden diese akribisch im Auge behalten!

  • Von der Firma Wegener wurde ein Planfeststellungsantrag zur Unterwasserauskiesung für einen Zeitraum von 15 Jahre!!! gestellt. Angestrebte Abbaukapazität: 100000 Tonnen/Jahr!!!

Was das an zusätzlichem Lärm für die Anwohner bedeutet, wissen alle, die schon 2009 gegen die erheblichen Belastungen Widersprüche erhoben haben. Dies muss erneut geschehen, da das Ausmaß des aktuellen Antrages noch viel umfangreicher als damals ist. Daher müssen unbedingt zahlreiche neue Widersprüche gestellt werden!

Einzelheiten sind bis zum 15.01.2021 im Rathaus in Wahlstedt und im Internet nachzulesen auf:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Ende der Einspruchsfrist ist unwiderruflich der 12.02.2021!!!!

  • Die Gründung des Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt als eingetragener Verein fand am Sonntag, den 30.08.2020 nach ,,Coronabedingter“ Verzögerung nun endlich statt. Somit sind wir nun ein eingetragener Verein!
  • Wir suchen weiterhin Unterstützer bei unseren Bemühungen für ein lebenswerteres Wahlstedt. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie uns unterstützen möchten! Wir freuen uns auf Sie!
  • Ein Treffen unseres Vereins ist immer noch in Planung und wird sobald es wieder erlaubt ist, so schnell wie möglich stattfinden
  • Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Engagement auch weiterhin unterstützen – mit Worten, tatkräftiger Mitarbeit und finanzieller Hilfe. Dafür danken wir Ihnen schon im Voraus!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

WAHLSTEDT KOMMT NICHT ZUR RUHE

Lange Zeit war es am südlichen Stadtrand von Wahlstedt – zumindest um den Kiesabbau – still geworden. Nun soll es wieder losgehen:

Die Fa. Wegener, ein Großkonzern in Sachen Baustoffe, hat einen Antrag gestellt. Sie möchte bis zum Jahr 2035 jährlich 100.000 t Kies aus der Kiesgrube Wahlstedt schürfen.

Unterwasserauskiesung

Auf den ersten Blick sehen die Antragsunterlagen makellos aus – Gutachten zu Lärm- und Staubentwicklung, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) liegen vor und verheißen kein Ungemach. Es würden alle Grenzwerte und Auflagen erfüllt, die Kiesgrube schrittweise renaturiert, alle Eingriffe ausgeglichen. Bei oberflächlicher Betrachtung: ja.

Doch schaut man etwas genauer hin, stellen sich viele Fragen. Um die Problematik um diesen Antrag zu verstehen, muss man in die Vergangenheit  schauen.

Ursprünglich einmal sollte der Kies in Trockenbauweise gewonnen werden, doch – was für ein „Pech“ – durch die zu tiefe Schürfung wurde eine Grundwasserader getroffen, und fortan musste der Kies in Nassbauweise gewonnen werden. Ein Umstand, der hier natürlich nur zufällig ein Vielfaches an Profit versprach. Die Abbaugenehmigung aus dem Jahre 2005 für die Fa. Papenburg AG beinhaltete eine Befristung auf fünf Jahre. Diese Befristung erfolgte, um die Renaturierung sicherzustellen.

Während der Abbauphase kam es zu erheblichen Lärmbelastungen für die angrenzenden Wohngebiete.

Doch einige Jahre später  wurde die Kiesgewinnung eingestellt, ohne dass mit der Renaturierung  begonnen wurde.

Zwischenzeitlich erhielt die Firma anscheinend sogar eine Abbauverlängerung bis Ende 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Fa. Wegener – inzwischen Rechtsnachfolger der Fa. Papenburg – nicht einen einzigen Schritt der Renaturierungsmaßnahmen, wie sie in der Abbaugenehmigung vorgeschrieben sind, umgesetzt.

Die Firma Wegener möchte nun die Kiesgrube um weitere 15,7 ha erweitern.

Der Kreis Segeberg will mit diesem Antragsverfahren dem Konzern ermöglichen, weitere Millionen Euro zu verdienen, anstatt die Renaturierung endlich durchzusetzen.

Zwischenzeitlich hat die Natur längst begonnen, dieses Gebiet zurückzuerobern. Biotope sind entstanden, seltene Pflanzen und Tiere (Vögel z.B.) haben hier eine neue Heimat gefunden.

Auch die Haselmaus lebt in der Kiesgrube
Innerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. Teil B6 des Antrages -Biologischer Ergebnisbericht) wurden:
Verschiedene jagende Fledermäuse,
Kammmolch (Triturus cristatus) und
Haselmaus (Muscardinus avellanarius) als Arten des Anhanges IV nachgewiesen
.

All dies soll nun wieder zerstört, später „ausgeglichen“ werden. Dieser sogenannte Ausgleich existiert allerdings nur auf dem Papier, zulasten der Biotope und Knicks soll überwiegend die Wasserfläche vergrößert werden (vgl. UVP) ! Ein Ausgleich „light“ sozusagen, mit deutlich reduziertem Umfang.

Noch zynischer ist die häufig gebrauchte Formulierung, die Eingriffe in die Natur wären ja nur auf ein geringes Maß begrenzt, da diese Abbaugenehmigung einen Verzicht auf den Abbau auf einer zweiten, westlich gelegenen Fläche, bedeute. Tatsächlich wird an anderer Stelle in den Antragsunterlagen deutlich, dass es sich um einen „temporären“ Verzicht handelt und der Konzern sich eine gesonderte spätere Antragstellung für einen weiteren Abbau der westlichen Flächen vorbehält. Da löst sich dieser sogenannte Vorteil in Luft auf.

Aus diesem Kontext ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Warum werden die in der abgelaufenen Abbaugenehmigung vorgeschriebenen Renaturierungsmaßnahmen  seitens der Behörden nicht durchgesetzt?
  2. Warum akzeptiert die Behörde eine derartige nachträgliche Reduzierung der Ausgleichsmaßnahmen zulasten der Natur?
  3. Welche Vorsorge wird getroffen, um zu verhindern, dass sich Konzerne ihren Renaturierungspflichten entziehen?
  4. Ist es überhaupt rechtens, vorgeschriebene  Ausgleichmaßnahmen in diesem Umfang nachträglich zu reduzieren?

Eva Holm,  04.01.2021

Fotos: Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

Die Antragsunterlagen finden Sie auf:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Widerspruch nur möglich bis zum 12.02.2021!

Liebe Wahlstedter*innen, Mitstreiter*innen und Unterstützer*innen,

wir wünschen Ihnen allen ganz herzlich ein schönes Weihnachtsfest und eine besinnliche Weihnachtszeit!

In diesem Jahr ist manches anders gewesen und es verlangte von jedem das eine oder andere Opfer.

Wir hoffe, Sie haben trotzdem ein schönes Weihnachtsfest!

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und man zieht Bilanz.

Außer Covid-19, das uns in unserer Vereinsarbeit sehr behindert hat, da wir keine Mitgliederversammlung einberufen durften, mussten wir leider auch auf anderen Gebieten negative Erfahrungen machen.

Wir wurden immer wieder mit Ignoranz, Respektlosigkeit und Unwahrheiten konfrontiert. Wir wurden behindert, wo es nur ging.

ABER: das spornt uns nur noch mehr an!

Wir haben viele Informationen erhalten, Zusammenhänge erkannt und Machtgefüge analysiert.

Manchmal standen uns die Haare zu Berge, manchmal haben wir in uns hinein gelächelt, weil wir total unterschätzt wurden!

Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und werden auch im neuen Jahr für ein sauberes, lebenswertes und gesundes Wahlstedt kämpfen, auch wenn die Prioritäten von Seiten der Stadtverwaltung oft anders sind und nur der Profit im Vordergrund steht!

Wenn Sie Interesse habe, sich uns anzuschließen und mit uns für eine gesunde Umwelt in Wahlstedt zu kämpfen, melden Sie sich gerne bei unseren Vereinsvorsitzenden.

Wir bedanken uns für Ihr bisheriges Interesse, Ihre Mitarbeit und Unterstützung und hoffen, Sie bleiben uns gewogen!

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut in ein hoffentlich endlich Coronafreies Jahr 2021!

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest

To whom it may concern!…..Und wenn nicht, steht es nächstes Jahr erneut
auf dem Wunschzettel! ;o)

Informationen zum beantragten Kiesabbau der Firma Hermann Wegener GmbH & CoKG

Jetzt ist offiziell:

das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG ist online und ebenfalls bis zum 15.01.2012 im Wahlstedter Rathaus nach Terminabsprache einzusehen…….auch zwischen den Feiertagen (Aussage von Herrn Mario Fritze, Hauptamt)

Da kommt etwas auf die betroffenen Anwohner zu. Und zwar nichts Gutes!

– 80 LKW pro TAG

– 100.000 t Kiesabbau/Jahr

– jede Menge Lärm durch die Brecher- und Siebanlage

– permanentes Gepiepe beim Rückwärtsfahren des Radladers und der LKW

– Beantragung auf 15!!! Jahre

Die Antragsunterlagen finden Sie auf:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Auszug des Planfeststellungsverfahren:

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 12.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wahlstedt, Markt 3, 23812 Wahlstedt, oder beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Einwendungen gegen den beantragten Kiesabbau erheben.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest Wahlstedt

Wir sehen schwarz!

Fährt man dieser Tage am Wahlstedter Asphaltmischwerk vorbei, sieht man nur noch schwarz. Unmengen von schwarzen Halden von Recyclingmaterial?

Was ist passiert?

Die Firma Wegener hat beim LLUR einen Verlängerungsantrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen eingereicht.

Heißt: sie will die Anlage in der Kiesgrube auf der Seite der Wittenborner Straße weiterhin zum Recyclen von Straßenabbruchmaterial mit Brecher- und Siebanlage über den 31.12.20 hinaus benutzen. Mit dem Eingang eines Antrages auf befristeten Weiterbetrieb der Anlage wird, sobald der Entwurf geprüft und das Ergebnis an das beauftrage Planungsbüro übermittelt worden ist, beim LLUR gerechnet.

Damit das beauftragt Planungsbüro alles chic vorfindet, wird aufgeräumt. Das restliche dort lagernde Recyclingmaterial wurde aufgearbeitet……

….das war früh morgens ab 6.00/6.30 Uhr dieser laute Lärm, der aus Richtung Kiesgrube kam. Auch da hat man sich wieder nicht an Auflagen gehalten…wahrscheinlich wieder aus Versehen?….

……und LKW um LKW fuhren das Material in der letzten Woche zum Asphaltmischwerk. Dort lagern jetzt wilde Deponien von Recyclingmaterial, wobei es keine Begrenzungen (weder mengenmäßig noch räumlich) für die dort lagernden Halden gibt. Der dort tätige Radlader scheint den Ehrgeiz zu haben, je höher desto besser!

Auflagen eines Genehmigungsbescheides? Was ist denn das für ein Gedanke?

Auszug der Genehmigungsgenehmigung LLUR 07.03.2012 über Betriebszeiten in de Kiesgrube:

Auflagen zum Immissionsschutz Der Betrieb der Brechanlage und der mobilen Siebanlage einschließlich aller Transportbewegungen ist montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr zulässig.

Wo kein Aufpasser ist, tanzt der Betreiber auf dem Tisch!

Der aufmerksamer Beobachter fragt sich:

Wenn das Planungsbüro die Anlage begutachtet hat….das LLUR scheint sich da augenscheinlich keinen Kopf zu machen….findet dann wieder ein reger LKW-Verkehr zwischen Asphaltmischwerk und Kiesgrube statt? Wird das schwarze Material dann wieder auf die Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen zurück transportiert? Dann würde die Anlage ihrer angeführten zeitweiligen Lagerung gerecht werden. Damit ist doch alles legalisiert. Es muss doch niemand wissen, dass das Material zwischenzeitlich eine kleine Spritztour zum Asphaltmischwerk und wieder zurück gemacht hat.

Ein Schelm, wer Böses bei dieser Aktion denkt.

Bekanntmachung betreffend die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(2018/C 239/03)

Auf Antrag von Bilbaína de Alquitranes SA und anderen hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 7. Oktober 2015 in der Rechtssache T-689/13 die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission (1) teilweise für nich­tig erklärt, soweit es sich um die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 handelt. Die Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt, das vom Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2017 in der Rechtssa­che C-691/15 P zurückgewiesen wurde. Folglich wird die Teilnichtigerklärung durch das Gericht aufrechterhalten, und der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) ist nicht länger als aquatisch akut 1 und aquatisch chro­nisch 1 eingestuft. Die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefähr­dend 1B bleibt bestehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Destilliation von Braun- und Steinkohle anfallende Rückstände mit sehr hohen PAK-Gehalten, darunter auch wassergefährdende Naphtahline und Phenole per Urteil nicht mehr wassergefährdend sind ? Das ist unlogisch!

Ausserdem befinden sich in dem Kern des ungebrochenen Schollenmaterials bei Straßensanierungen eingebundene Schadstoffe.Werden diese aufgebrochen, gelangen an den Bruchkanten auslaugfähige Schadstoffe in die Umwelt.

Zumindest ist durch das Urteil wieder in die Öffentlichkeit gerückt, dass die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bestehen bleibt. Für Bitumen aus Erdöl gilt übrigens nach MAK / BAT die Einstufung als 2 B, ebenfalls als krebserzeugend!

Keine beruhigenden Auskünfte!

INFO: aquatisch (synonym: aquatil; von lat. aqua ‚Wasser‘) sind Adjektive, die im Fachgebiet Ökologie jene Lebewesen bezeichnen, die zumindest ihren Lebensmittelpunkt in flüssigem Wasser haben, das heißt in der Aquasphäre. Beispiele sind Fische, Amphibien und Muscheln sowie Wasserpflanzen. Darüber hinaus können beide Adjektive auch ganz allgemein im Sinne von „das Wasser betreffend“ verwendet werden. Quelle: Wikipedia

Ist etwas im Busch?

Es gab heute (02.12.20) eine amtliche Bekanntmachung des Kreises Segeberg.

Dort wurde auf das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG hingewiesen. Es geht darin darum, dass die Hermann Wegener GmbH & Co KG die Erlaubnis zur Nassauskiesung (befristet bis zum 31.12.20) in der Kiesgrube in Wahlstedt um 15 Jahre verlängert haben möchte!

nachzulesen unter: https://www.segeberg.de/Quicknavigation/Mitteilungen

Dunkel-Munkel am Asphaltmischwerk?

Was wird momentan vom Asphaltmischwerk morgens um sieben produziert? Es stinkt nach Chemie…..Seifenlauge oder Ähnlichem…. und danach nach den schon bekannten Fehlchargen. Irgendetwas Qualmendes wird dann vom Radlader bearbeitet und unter den dort lagernden Halden……,,versteckt“ ??? Etwa eine Stunde später ist der Spuk vorbei. Eine überaus gut gewählte Produktionszeit, da die zuständige Überwachungsbehörde um diese Zeit noch schläft……eben Dunkel-Munkel!

Offner Brief an den Wahlstedter Klimaschutzmanger

Sehr geehrter Herr Klimaschutzmanager,

sind Sie angesichts der Bilder dieser Woche immer noch der Ansicht, dass kein Gesprächs- bzw. Handlungsbedarf in Bezug auf das Asphaltmischwerk besteht?

Man kann es nicht oft genug zeigen…gruselig! Dienstag, den 23.11.20

Wieviele Leuchtmittel müsste Wahlstedt auf LED umstellen, um diese Luftverschmutzung auszugleichen, damit am Ende eine positive CO-Bilanz aufzeigt werden kann?

Wie energieeffizient müssten das Rathaus und Co. saniert werden, um diese unglaubliche Luftverschmutzung + Braunkohle-Staub als Heizmittel + tägliche Dieselabgase der LKW auszugleichen, damit Wahlstedt sich als klimafreundliche Stadt einen Namen machen kann?

Ihre Berechnung diesbezüglich würde sicherlich alle betroffenen Bürger interessieren!

Wir sind auf Ihre Antwort gespannt!

Bis dahin sehen wir uns die Klimaschutzseite der Stadt Wahlstedt an:

Auszug aus der Website: Was ist Klimaschutz?

Alle diese Bilder haben mit dem Klimawandel, der Aufheizung der Atmosphäre durch menschliche Aktivitäten zu tun.

Es ist unser eigenes Verhalten, das diese Phänomene verursacht. Wir verbrennen fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas, die nicht in den normalen Gas-Kreislauf zurückgeführt oder von Pflanzen aufgenommen werden können.

Wir verbrennen Erdöl und Erdgas im Heizwerk oder in unseren Heizungen. Wir verbrennen Erdöl in Form von Benzin und Diesel in den Verbrennungsmotoren unserer Autos.

Mögliche Ergänzung:

Das Asphaltmischwerk wird mit Braunkohlestaub beheizt, Recyclingmaterial von Straßensanierungen wird verarbeitet und schwarzer Qualm mit Schadstoffen wird über die gesamte Stadt emittiert. (Dieser Eintrag würde gut dazu passen!)

Bleiben Sie gesund!

Ihre Corda Jacobsen

P.S.: An Tagen wie Dienstag, den 23.11.20 können Sie sich die Fahrt zum Asphaltmischwerk sogar sparen!

Da reicht schon ein Schritt vor die Rathaustür um den bestialischen Gestank bis hin zum Marktplatz deutlich wahrzunehmen.

Auch eine gute Gelegenheit für Asphaltparfümliebhaber mal eine Gratisprobe zu schnuppern!