Potporri der kleinen Ungeheuerlichkeiten

Um einmal zusammenfassend darzustellen, welchen Belastungen die Anwohner und Wahlstedter durch das Asphaltmischwerk Wegener ausgesetzt sind, haben wir ein kleines Potpourri zusammengestellt.

zum Thema Staub:

Eine Anwohnerin merkte dazu an: ,,Ich fühle mich wie eine Prinzessin.- alles glitzert so schön….die Gartenmöbel, die Limo, das Auto…..Aber ich möchte eigentlich gar keine Prinzessin sein!“

So etwas nennt man wohl Galgenhumor!

Staub erzeugendes Material wird rücksichtslos in die Dosseure geschüttet. Auf Dauer werden die Anwohner dies mit ihrer Gesundheit bezahlen!

Zur Erinnerung: Der Kindergarten des Kinderschutzbundes ist nur wenige Meter entfernt!!!!

zum Thema Qualm/Gestank:

Erschreckend, welche Vorgänge hier zu beobachten sind.

Aus diesem Rohr qualmt es auch immer wieder. Die Firma bekommt es augenscheinlich nur kurzfristig in den Griff. Das heißt: hier entweicht….was auch immer….unkontrolliert in die Umgebung!

.

Und auch nach Feierabend ist nicht Schluss. Es qualmt und stinkt weiter. ,,Fehlchargen oder Baustellenrückläufer oder Überproduktionen oder, oder, oder?“ werden offensichtlich unter Gesteinsmaterial ,,versteckt“ und stinken über Stunden bis ins Wohngebiet.

zum Thema Lärm:

explosionsartiger Lärm

Rücksichtnahme geht anders! Die Anwohner sind infarktgefährdet! Da mag man nicht im Garten bleiben.

Und dann gibt es noch unsensible Baggerfahrer!

Das Werk an sich gibt immer neue Geräusche von sich. Es ächzt und stöhnt weit ins Wohngebiet hinein.

Alles in Allem ist es mehr als man als Anwohner ertragen kann. Mehrere Anwohner haben sich bereits Ferienhäuser in anderen Orten zugelegt und andere haben sich Schrebergärten angemietet, da man im eigenen Garten nichts anpflanzen kann. Man weiß nicht, welche Schadstoffe vom Asphaltmischwerk in die Luft abgegeben werden. Und das soll Lebensqualität sein?

Aber die hiesigen Politiker sind ja stets bemüht, für die Bürger dieser Stadt im Grünen (welches Grün? Es wird doch alles zerstört…) da zu sein. ,

„war stets bemüht“Schulnote „ungenügend“, gleichbedeutend mit „hat nichts erreicht“ = Note 6

Man könnte sich totlachen, wenn es nicht so traurig wäre!

Es grüßt…wie immer…

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Bleiben Sie gesund!

Wenn es Ihnen mal wieder so richtig stinkt

und Sie in Wahlstedt weder Fenster noch Türen öffnen können und auch der Aufenthalt im Freien unerträglich und krankmachend ist, weil die hiesige Industrie entweder Asphaltgestank oder den Gestank von verkokeltem Plastik über das Stadtgebiet verteilt,

dann melden Sie dies bitte dem Immissionskataster der Initiative Wahlstedt!

www.initiative-wahlstedt.de/details/zu-wahlstedter-immissionsmeldungen

In diesem Kataster werden Belästigungen jedweder Art für die Menschen in und um Wahlstedt gesammelt. Nur so kann dokumentiert werden, wie oft die Wahlstedter Bevölkerung Lärm, Staub und Gestank über sich ergehen lassen muss.

Es hat sich gezeigt, dass selbst die zuständigen Kontrollbehörden diese Meldungen verwenden. Es wird Zeit, dass sich ENDLICH etwas ändert!

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meldungen!

Helfen Sie uns, denn zusammen sind wir stark!

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Was war denn da los?

Am Donnerstag, den 4.August konnte man sich über das hiesige Asphaltmischwerk der Firma Wegener nur wieder wundern.

Es schien als könne das altersschwache Asphaltmischwerk die vorherrschenden heißen Temperaturen nun wirklich nicht mehr verkraften!

Es qualmte aus allen Ecken und Kanten.

– da wird dem Betrachter angst und bange –

– auch hier qualmte es –

Eine Wahlstedter Bürgerin schrieb uns den folgenden Kommentar: „Nichts dazugelernt! Das Asphaltmischwerk macht so weiter, wie in den letzten Jahren: Es staubt wieder. Die Sprinkleranlage wird erst akiviert, wenn man sich beobachtet fühlt. Es lärmt wieder. Lkw-Klappen knallen und die Anlage ist lauter denn je, weil die Revisionsjalousie geöffnet ist und Überdruckventile ständig zischen. Es stinkt wieder. Der bestialische Gestank verteilt sich im ganzen Stadtgebiet. Ade, du schöner Sommertag!“

Dem ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen und bringt die Dinge auf den Punkt!

Die Firma Wegener, so scheint es, hat die betriebsfreie Zeit nicht für Verbesserungen genutzt und wenn ja, ohne Erfolg.

Oder sollte man dieses altersschwache Asphaltmischwerk ENDLICH in den Ruhestand schicken, bevor es uns eines Tages um die Ohren fliegt?

– auch der Radlader füllt, wie es aussieht, qualmende Materialien in die Doseure –

Unsere Hoffnung beruht darauf, dass die zuständige Überwachungsbehörde (LLUR) unsere Beschwerden ernst und die sichtbaren Belastungen für die Umwelt genau unter die Lupe nimmt, um sowohl die Anwohner und Wahlstedter Bürger als auch die Umwelt zu schützen.

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Bleiben Sie dem Asphaltmischwerk fern….wenn Sie können ….und bleiben Sie gesund!

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Behörden-Karussell

Die Rechte von Bürgern, die sich zu den Umweltbelastungen von Asphaltmischanlagen zur Wehr setzen, werden oftmals von Behörden nicht ausreichend verfolgt. Von Betroffenen wird vorgetragen, dass Anwohnerbeschwerden nicht ernstgenommen oder den Anliegen nicht, oder nicht zeitnah nachgegangen wird. Bürger berichten, dass Sie seit Jahren Schreiben an die Behörden der Städte, Kreise, Länder und an die Umweltminister richteten, mit Bitten um Abhilfe gegen Gestank, Lärm und Dreck zu den zu nah an die Wohnbebauung genehmigten Asphaltmischwerken. Oftmals erhalten Anwohner Antworten, in denen auf die Zuständigkeit von anderen Behörden verwiesen wird. Genannt wird diese Art der Desinformation auch “Verschiebe-Bahnhof“, oder auch das “Behörden-Karussell“. Auskünfte zu den strittigen Anlagen werden nur widerwillig herausgegeben, oder sogar mit Hinweisen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie mit dem Argument des Autorenschutzes verweigert.

Ein aktueller Fall wurde im Internet dokumentiert, den wir ihnen nachfolgend dokumentieren.

Antrag CDU-Fraktion an die Bezirksversammlung Hamburg-Altona 10/2020 [HH-2020]:

„Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona erreichten ca. 200 Beschwerden über Schwefel- oder Asphaltgerüche in Stellingen. Immer wieder klagten Anwohner*innen über Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz, Augenreizungen. Mehrfach musste beispielsweise die KiTa Försterweg ihr Freigelände räumen, die Kinder in Ihr Gebäude bringen, weil beißender Asphalt-/Schwefelgeruch einen Aufenthalt der Kinder im Freien unmöglich machte. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg. Mehrfach wurde die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dazu aufgefordert, Stellung zu den Beschwerden zu beziehen. Verbesserungen konnten für die betroffenen Bürger nicht erzielt werden. Inzwischen sind Beschwerden seit vier Jahren dokumentiert. Die Gerüche/Emissionen treten überwiegend in den Sommerhalbjahren (Monate März bis Oktober) auf. Mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das Asphaltmischwerk als Verursacher in Betracht kommt.

Aus den Antworten der Umweltbehörde BUE ergibt sich, dass die Stationen des Hamburger Luftmessnetzes nicht geeignet sind, Emissionen des Asphaltmischwerkes zu messen. Auch seien bei den bisherigen Überprüfungen angeblich keine Grenzwerte überschritten wurden, gleichzeitig aber sollen verschiedene Maßnahmen zur Emissionsminderung erfolgen, „deren Wirksamkeit der BUE mit Emissionsmessungen nachzuweisen ist.“ Die behördlichen wiederkehrenden Messungen erfolgen regelmäßig nur mit Ankündigung bzw. entsprechendem Vorlauf. Eine Manipulationssicherheit sei damit nicht gegeben.

Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona hat für die Anwohner beschlossen in den betroffenen Wohngebieten stichprobenartig kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der aufgeführten Schadstoffe) durchzuführen, um Gesundheitsgefährdungen der Bürger (durch den Betrieb des Asphaltmischwerkes) auszuschließen. Weiterhin sollen in dem Asphaltmischwerk Rondenbarg kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der unter 3. aufgeführten Schadstoffe) in den Bereichen der Emissionen durchgeführt werden. Von dem Betreiber des Asphaltmischwerkes ist detailliert darzulegen, welche konkreten Emissionsminderungsmaßnahmen, mit detaillierten Angaben über die Art(en) der Schadstoffreduktion, geplant sind bzw. umgesetzt werden sollen.

Im näheren Umkreis um das Asphaltmischwerk herum wohnen viele Tausend Menschen. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen besitzt Verfassungsrang. Die Ausweitung bzw. Änderung der Produktion eines Asphaltmischwerkes im Bundesland Bayern (Werk Nußdorf a. Inn) wurde nur unter der Auflage der kontinuierlichen Messung der (Schadstoff)-Emissionen genehmigt (bestätigt durch Urteil v. 16.9.2015 [BverwG] 7 B 16.15)“.

Zitat-Ende

Durch den Druck von zahlreichen Anwohnerbeschwerden unter der Beteiligung einer Wohnungsgesellschaft, einem Kindergarten (Kita Försterweg) und der politischen Aktivitäten der Bezirksversammlung HH-Altona wurde von der BUE (Hamburger Überwachungsbehörde) angeordnet, dass der Abgaskamin des seit Jahren strittigen Asphaltwerkes am Rondenbarg erhöht wurde, eine neue Paralleltrommel installiert, sowie verschiedene Maßnahmen zur Geruchsemissionsminderung u.a. eine Einhausung der LKW-Beladung umgesetzt wurden. Ob damit erfolgreich die Geruchsbelastungen reduziert werden, bleibt abzuwarten (Stand 4/2022)

Wichtig ist jedoch hier zu nennen, dass hier die regionale Politik zum Wohl der betroffenen Anwohner reagiert hat. Die Bezirksversammlung Hamburg-Altona, hier als Vorbildlich zu nennen die CDU-Fraktion hat ihren Wählerauftrag ernstgenommen, hat ihren Einfluss gegenüber den Aufsichtsbehörden geltend gemacht und Forderungen zu mehr Umweltschutz für die Anwohner eingefordert.

Leider wird der politische Wählerauftrag zum Schutz der Anwohner nicht überall in Deutschland ernstgenommen. So negativ zu berichten z.B. in der CDU-regierten Stadt Wahlstedt / Kreis Segeberg / S-H, oder in Stadthagen / Niedersachsen, in Wuppertal, Menden / NRW, Welschlingen / BaWü, in München, in Gilching, Eckenbachtal, Planegg, Nußdorf / Bayern usw. Bei über 600 Asphaltmischanlagen in der BRD könnte diese Auflistung unendlich fortgeführt werden. Es ist Zeit etwas zu verändern. Fordern Sie ihre Rechte zum Umweltschutz von Ihren politischen Mandatsträgern ein, die bei Amtsantritt geschworen hatten, sich zum Wohl der Bevölkerung einzusetzen – und deshalb endlich für Sie auch aktiv werden müssen.

Unser Wahlspruch lautet frei nach Berthold Brecht:

„Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft, der hat schon verloren….“

V.i.S.d.P.: K. Koch / Umweltnetzwerk

Quellen: Antrag der CDU Fraktion an die Bezirksversammlung Hamburg-Altona 2/2020 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu den Umweltbelastungen der Asphaltmischanlage am Rondenbarg / Firma KEMNA.

Internet-Link: https://bv-hh.de/altona/documents/gesundheitsgefaehrdung-durch-asphaltmischwerk-die-behoerde-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz-soll-endlich-transparenz-fuer-die-buerger-schaffen-und-ihrer-aufgabe-nachkommen-die-buerger-der-fhh-vor-gesundheitsschaedlichen-emissionen-zu-schuetzen-antrag-der-cdu-fraktion-5427

Bei einer derartigen Nähe zu einem Wohngebiet wie hier inWahlstedt ohne Schutzabstand für die Anwohner zu dem Asphaltmischwerk, einer stark emittierenden Industrieanlage mit Emissionen von freilagernden Einsatzstoffen, Gerüchen bei der Wiederverwertung von Altasphalten und betrieblichen Lärm von 6:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr Nachts sind die Anwohnerkonflikte bereits vorgegeben.

siehe dazu auch folgende Infos auf unserer website :https://bürgerprotest-asphaltmischwerk-wahlstedt.de/historie/

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Die Aufwärmphase – An- / Abfahrbetrieb von Asphaltanlagen

Asphaltmischanlagen werden zu Beginn jedes Produktionstages morgens zwischen 4:00 und 8:00 Uhr aus dem Kaltzustand über die Aufwärmphase angefahren und zum Betriebsschluss wieder außer Betrieb genommen.

Dazwischen läuft die Anlage abhängig von der Nachfrage in Voll- oder Teillast und/oder im Stand-by-Betrieb. Mit Start eines Anfahrvorgangs aus dem kalten Anlagenstillstand gehen nacheinander die Fördereinrichtungen für das Mineralgestein und der Saugzug in Betrieb.

Nach dem Einschalten des Trocken- und Paralleltrommelantriebs erfolgt die Zündung beider Brenner. Nach Erreichen der für das jeweilige zu erzeugende Produkt erforderlichen Mindesttemperaturen in den Trommeln schließt sich die Inbetriebnahme der Rohstoffdosierung in die Trommeln und des Mischers an. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anlage chargenweise im Automatikbetrieb laufen.

In umgekehrter Reihenfolge geht der Abfahrvorgang vonstatten.

Das Ablaufschema der An- und Abfahrvorgänge weist an den einzelnen Anlagen je nach
Alter und Größe eines Asphaltwerks teils deutliche Unterschiede in der zeitlichen Abfolge der In-und Außerbetriebnahme von Anlagenkomponenten auf. Da noch keine Erfahrungswerte zur Emissionsentwicklung während des Anfahrprozesses vorlagen, hatte das Landesumweltamt Bayern in einem Forschungsvorhaben [LfU 2008] “Emissionsmessungen beim An- und Abfahren von Industrieanlagen“ u.a. an mehreren Asphaltmischanlagen in Bayern durchführen lassen.

Bei realen Messungen an 3 Asphaltwerken zeigte sich, dass vom Start des Saugzugs bis
zum Erreichen der geforderten Abgastemperaturen der Trocken-und Paralleltrommel ca. 25 Minuten vergingen. Aus den Aufzeichnungen der kontinuierlich erfassten Messgrößen war jedoch ein weit darüber hinaus gehendes Einschwingen in den stationären Anlagenbetrieb zu erkennen. Um die „Einschwingvorgänge“ der Anlagen voll umfänglich erfassen zu können, wurden an den 3 Anlagen die Anfahrvorgänge insgesamt über 1,5 Std. aufgezeichnet.

Während dieser Anfahrtsphasen wurden hohe Schadstoffwerte gemessen, i. B. bei der Verwendung von Recyclingasphalten (50-70%) u.a. an organischen Kohlenwasserstoffen, wobei an einer Anlage eine 1-stündige, mehr als 10-fache Überschreitung des für den Regelbetrieb gültigen Grenzwerts von 50 mg/m3 gemessen wurde.

Das An- und Abfahren der Trocken-und Paralleltrommelbrenner ging mit Konzentrationsspitzen (CO, SO2, Corg) im Abgas einher. Bei einer Anlage verursachte die Laststeigerung des Paralleltrommelbrenners auf 100 % (statt üblicherweise 80 %) eine dadurch bedingte Überhitzung des Altasphalts um mind. eine Größenordnung höhere Emissionen an persistenten organischen Verbindungen (PAK, PCB, PCDD/F) als bei den anderen Anfahruntersuchungen (PAK: 1-stelliger mg/m3-Bereich, PCB:2-stelliger ng/m3
3-Bereich, PCDD/F: 3-stelliger fg I-TEQ/m -Bereich).

Im Regelbetrieb war an dieser Anlage wegen Überlastbetrieb (Mischleistung bis zu 260
Mg/h; genehmigt: max. 200 Mg/h) Ähnliches zu beobachten. An einer Anlage verursachte ein gerissenes Gewebefiltertuch eine 3-fache Grenzwertüberschreitung der Gesamtstäube.

In der Zusammenfassung legte das LfU dar, das die Abgaskonzentrationen an PAK, PCB und PCDD/F in den Größenordnungen z.T. um mehrere 10-er Potenzen voneinander abwichen. Die bei der Asphaltherstellung emissionsrelevanten Ereignisse der Anfahrvorgänge liegen i.B. bei den Schadstoffen CO, SO2, COorg.

Fazit: Die Aufwärmphase mit den dabei freigesetzten Emissionen muss von Behörden als
Gesamt-Betriebszeit angerechnet werden. Bei der Inbetriebnahme von Asphaltwerken entstehen in der Aufwärmphase Schadstoffemissionen wie im täglichen Regelbetrieb. Je nach Größe und Alter der Anlagen werden 30- 90 Minuten für das Anfahren (i.d.R. 4:00 – 6:00 Uhr) benötigt. Danach sind alle weiteren elektrisch beheizten Anlagenteile wie u.a. Vorratssilos,Heißbecherwerke, Heißsiebe betriebsbereit.

Herausgeber der Studie: Bayerisches Landesamt für Umwelt: https://d-nb.info/989121240/34
V.i.S.d.P.: dieser Ausarbeitungen: K. Koch / Umweltnetzwerk Stand: 5 / 2022

Wichtigste Erkenntnis: der Anfahrtbetrieb muss bei den normalen Betriebszeiten zwingend mit angerechnet werden.

Dies hätte den Effekt, dass dann die GIRL Geruchswerte in Wahlstedt mit über 10 % ÜBERSCHRITTEN werden…..

Gruselig! Aber wen interessiert das von behördlicher Seite?

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Trügerische Idylle

So idyllisch kann ein Garten aussehen, aber der Schein trügt.

Diese Idylle wird durch den unerträglichen Eisenbahn-Entladelärm und -staub auf dem Gelände der Firma Wegener ad absurdum geführt!

Es ändert sich partout nichts. Immer noch entlädt ungeschultes Personal die Materialanieferungen über das Industriegleis! So sieht keine Rücksichtnahme für die angrenzenden Bewohner aus und auch weiter entfernt hört man noch das Scheppern und Knallen.

….und um diesen unerträglichen Zustand noch zu toppen, gibt es wieder eine Gratistaubdusche. Weil die Eisenbahn so spät eintraf, hatten die Anwohner an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Chance, ihren Garten zu geniessen!

Wann endlich reagiert die zuständige Überwachungsbehörde….. (wenn sich denn irgendeine Behörde zuständig fühlt, denn momentan sieht es so aus als befänden sich diese Entladetätigkeiten in einem rechtsfreien Raum), ……um diese für die angrenzenden Anwohner unerträglichen Belästigungen zu unterbinden?

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Wissenswertes

https://www.scinexx.de/news/geowissen/asphalt-setzt-mehr-schadstoffe-frei-als-gedacht/#

Weiter Infos:

https://www.faz.net/aktuell/wissen/feinstaub-im-sommer-heisser-asphalt-schwitzt-schadstoffe-16934762.html?service=printPreview

https://www.sciense.org/doi/pdf/10.1126/sciadv.abb9785

Frage : wenn der Asphalt mehr Schadstoffe als bislang gedacht im Gebrauch freisetzt, wieviele Schadstoffe werden dann im Asphaltwerk Wahlstedt freigesetzt, die nicht gesetzlich erfasst werden?

Bei der Verbrennung von Braunkohle im Brenner der Trockentrommel wird u.a. Hg (Quecksilber) freigesetzt, für die es in Kohlekraftwerken einzuhaltende Grenzwerte gibt. Warum nicht auch für Asphaltmischanlagen ?

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlsted

Neue Informationen zum Thema: Teerhaltige Straßenausbaustoffe in Deutschland

Am 21.03.2022 wurde im Hamburger Abendblatt ein Artikel unter dem Titel:

Klima: Warum Deutschland alte Straßen nach Holland karrt

veröffentlicht.

Es wird in dem Artikel ausgeführt wie die Holländer vom Recycling deutscher Straßenausbaustoffe profitiert und sich darüber freuen, dass die Deutschen auch noch dafür bezahlen. (s. auch unsere Beiträge vom 04.02.22 und 18.02.22)

Auszüge aus dem Artikel:

„Durch recycelte Straßenreste entstehen wertvolle Materialien wie etwa Basalt oder Diabas (als Diabas bezeichnet(e) man im deutschen Sprachgebrauch geologische alte, submarine Ergussgestein), Rohstoffe wie Splitte, Sande und Füllstoffe, als Nebenprodukt auch noch Gips.

Beim Verbrennen des Teers entstehen Dampf und Wärme, die in Strom umgewandelt werden. 200.000 Megawattstunden können so pro Jahr erzeugt werden – das entspricht dem Jahresbedarf von 70.000 Familien.

Deutschland saniert seine Straßen – und schickt Hunderte Schiffe mit Asphalt in die Niederlande. Das kostet Geld und sorgt für Ärger.

Nur in Rotterdam können teerhaltige Straßen derzeit recycelt werden

Eine absurde Reise des deutschen Teers. Die deutsche Bauindustrie will eine Recycling-Anlage auch in Deutschland errichten                                                                 

Während die Rotterdamer mit den Rohstoffen der deutschen Straßen ihre eigenen Straßen neu asphaltieren und perspektivisch ihre Städte heizen, sind hierzulande viele mittelständische Baufirmen frustriert.

„In der Summe kostet uns das 90 Euro pro Tonne“, sagt Ralf Schär, Chef der Bickhardt Bau
AG, einem auf Straßenbau spezialisiertem mittelständischen Unternehmen aus
dem hessischen Kirchheim.

Bei einer Tagesleistung von 2500 Tonnen wird das teuer.

Lange Genehmigungsverfahren verhinderten den Bau einer Anlage.

Die Bauindustrie fordert mittlerweile selbst ein Verbot, die Teerreste auf Deponien abzuladen. In den Niederlanden gibt es ein solches Verbot bereits seit 2001 – und löste den Bau der Reko-Anlagen aus

Deutschland könnte mit eigener Anlage viel CO2-Emissionen einsparen“

Ausführliche Informationen unter:

https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article234876111/klima-klimawandel-strasse-bau-holland-recycling.html

Weitere Informationen zu diesem Thema:

https://remex-solutions.de/fileadmin/user_upload/pdf/de/ts-verwertung_bro_Strassenaufbruch_de_web.pdf

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

TA Luft 2021: Strengere Emissionsgrenzwerte und erweiterter Geltungsbereich

Seit dem 01.12.2021 ist eine Neufassung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) in Kraft getreten.

Von den Änderungen sind auch und gerade Asphaltmischanlagen betroffen.

So legt die TA Luft 2021 besondere Anforderungen an die Neuerrichtung sowie wesentliche Änderung von Asphaltmischanlagen fest. Diese Anforderungen gelten bereits ab dem 1. Dezember 2021. Damit sind jedoch Altanlagen keinesfalls aus dem Schneider – hier ist eine Umsetzung spätestens nach Maßgabe der geltenden Sanierungsfristen erforderlich.

Die TA Luft 2021 setzt für Asphaltmischanlagen erstmals einen eigenen Emissionsgrenzwert für Formaldehyd fest. Die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte von 15 mg/m3 (bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe) beziehungsweise von 10 mg/m3 (bei Einsatz sonstiger Brennstoffe) gilt unterschiedslos für Neuerrichtung, wesentliche Änderung sowie Altanlagen schon ab dem 1. Dezember 2021.

Zugleich räumt die TA Luft 2021 bei Asphaltmischanlagen für Maßnahmen, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder geringen technischen Aufwand erfordern, nur eine verkürzte Sanierungsfrist ein. Entsprechende Maßnahmen sollen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten – das heißt spätestens am 1. Dezember 2024 – abgeschlossen sein. Dies betrifft die kontinuierliche Aufzeichnung der Temperaturverläufe des erhitzten Asphaltgranulats am Paralleltrommelaustritt, der erhitzten Gesteinsmischung am Trockentrommelaustritt und des Mischguts am Mischeraustritt. Diese Aufzeichnungen sind über fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Ferner sind die Einstellung der Brenner wie auch die Funktionsfähigkeit der Filtereinrichtungen regelmäßig zu überprüfen und mindestens jährlich zu warten. Die Trommeleinbauten sind regemäßig, mindestens JÄHRLICH auf Verschleiß zu überprüfen.

Daneben erlaubt die TA Luft 2021 für bestimmte Anforderungen besondere Sanierungsfristen festzulegen. Dies betrifft bei Asphaltmischanlagen die Anforderungen an organische Emissionen aus dem Bereich des Mischerauslaufs, der Übergabestellen nach dem Mischer, der Transporteinrichtungen für das Mischgut und der Übergabestellen für die Verladesilos. Die Abgase sind zu erfassen und dem Prozess zuzuführen oder rohgasseitig in den Abgasstrom der Entstaubungsanlage einzubinden. Altanlagen sollen diese Vorgaben spätestens ab dem 1. Dezember 2029 einhalten.

Für alle restlichen Maßnahmen zur Einhaltung der in der TA Luft 2021 geforderten Anforderungen gilt für Altanlagen die allgemeine Sanierungsfrist bis spätestens zum 1. Dezember 2026.

Schwerer noch als diese Anforderungen dürfte des Bestreben einzelner Genehmigungsbehörden wiegen, den Betrieb von Asphaltmischanlagen einer kontinuierlichen Emissionsüberwachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu unterwerfen.

Dies betrifft die kontinuierliche Messung des Gesamtkohlenstoffs im Abgas an den relevanten Quellen, bei einer Gesamtkohlenstoffmenge im Massenstrom von mehr als 2,5 kg/h und Emissionen von mehr als 500 Stunden im Jahr.

Die kontinuierliche Überwachung des Gesamtkohlenstoffs soll nach der Vorstellung einzelner Genehmigungsbehörden Messung nicht lediglich Neu-, sondern gleichermaßen Altanlagen treffen.

Neben den sechsstelligen Kosten je Asphaltmischanlage sprechen gewichtige tatsächliche und rechtliche Gründe gegen eine solche Verschärfung der Überwachungsregimes. Hier gilt es zu beobachten, ob eine flächendeckende Entwicklung droht.

https://www.luther-lawfirm.com/newsroom/pressemitteilungen/detail/die-neue-ta-luft-und-andere-zumutungen-fuer-die-asphaltindustrie

Und welchem Zweck diente noch einmal die TA Luft?

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft durch Luftverunreinigungen sowie die Vorsorge dagegen.

Gegenwärtig wird die Geruchsbelästigung nach den GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinien), die je nach Bundesland variieren, beurteilt

Die vorherige Version stammt aus dem Jahr 2002.

Gotttes Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam und behördliche noch viel länger.

Zeit ist relativ.

Mit der jetzigen Änderung wird der Stand der Luftaufbereitung berücksichtigt. Es besteht daher berechtigter Grund zur Hoffnung für die Anwohner des Asphaltmischwerkes Wegener und die Einwohner der ach so grünen Stadt Wahlstedt, dass sich die alljährlichen Geruchsbelästigungen reduzieren werden.

In der TA Luft 2002 wurden industriegerechte Grenzwerte für Staub, Ammoniak, Schwefeldioxid, Stickoxide, organische Verbindungen und Flusssäuren sowie viele andere Schadstoffe festgelegt.

Seitdem sind jedoch neue Moleküle entdeckt worden, und es liegen mehr Informationen über die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen bereits bekannter Schadstoffe vor.

Obwohl die allgemeinen Emissionsgrenzwerte von 50 mg/m³ und 0,50 kg/h in der TA Luft 2021 unverändert bleiben, werden strengere Grenzwerte für krebserregende, hochgiftige oder  schwer abbaubare Moleküle eingeführt.

Ergänzung und Neueinstufung von Schadstoffen

In der TA Luft 2002 wurden industriegerechte Grenzwerte für Staub, Ammoniak, Schwefeldioxid, Stickoxide, organische Verbindungen und Flusssäuren sowie viele andere Schadstoffe festgelegt.

Die folgenden Moleküle gehören zu denjenigen, die in Zukunft strenger reguliert werden:

  • Benzol: 0,5mg/m³ anstelle von 1 mg/m³.
  • Trichlorethen: Diese Verbindung ist jetzt als krebserregend eingestuft, so dass der Emissionsgrenzwert von 20 mg/m³ auf 1 mg/m³ gesenkt wurde. Auch für Brompropan und Acetaldehyd gelten strengere Grenzwerte, da sie ähnliche Gesundheitsrisiken bergen.
  • Für reproduktionstoxische Moleküle (Definition „Reproduktionstoxisch“ gemäß Anhang I Teil 3 der CLP-Verordnung: Beeinträchtigungen von Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau (=fruchtbarkeitsgefährdend) sowie Entwicklungstoxizität bei den Nachkommen (=fruchtschädigend).                gilt jetzt ein Grenzwert von 1 mg/m³. Zuvor gab es für sie keinen spezifischen Grenzwert.
  • Für Formaldehyd gilt jetzt ein Grenzwert von 5 mg/m³. Er wurde in der TA Luft 2002 nicht ausdrücklich erwähnt.
  • Quecksilber: Der Grenzwert wurde um das Fünffache gesenkt und beträgt jetzt nur noch 0,01 mg/m³.

Eine genaue Aufstellung finden Sie in Anhang 3 der TA Luft.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Umweltgenehmigungen für bestimmte Unternehmen von diesen Werten abweichen können, was im Ermessen der lokalen Behörden liegt.

So legt die TA Luft 2021 besondere Anforderungen an die Neuerrichtung sowie wesentliche Änderung von Asphaltmischanlagen fest. Diese Anforderungen gelten bereits ab dem 1. Dezember 2021. Damit sind jedoch Altanlagen keinesfalls aus dem Schneider – hier ist eine Umsetzung spätestens nach Maßgabe der geltenden Sanierungsfristen erforderlich.

Weitere Infos:

https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2021/10/novellierung-der-ta-luft

Wir hoffen, Sie fanden diese Information interessant und ein klein wenig hoffnungsvoll?

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Überblick der größten Bauvorhaben von Bund und Land in 2022

Wenn wir uns die nachfolgende Liste ansehen, stellt sich die Frage, inwieweit die Wahlstedter Einwohner und die Anwohner des Asphaltmischwerkes von diesen Bauvorhaben betroffen sein werden? Irgendwie läßt es nichts Gutes ahnen……

Autobahn GmbH
A 1: Grundhafte Erneuerung inklusive Entwässerung zwischen den Anschlussstellen Neustadt i.H. und Pansdorf in Richtung Süden
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Arbeiten in Richtung Norden werden ab Frühjahr 2022 bis zum Ende des Jahres 2022 die Arbeiten in Richtung Süden durchgeführt.
Länge: 9,6 km

A 21: Grundhafte Erneuerung zwischen den Anschlussstellen Bad Segeberg-Süd bis Leezen.
Die grundhafte Erneuerung zwischen Leezen und Schwissel der Richtungsfahrbahn Nord soll voraussichtlich ab März 2022 beginnen.
Länge: 4,4 km

A 21: Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Klein Barkau bis Löptin
Fortsetzung der Bautätigkeiten zwischen Klein Barkau und Löptin. (Fertigstellung ist für Mitte 2026 geplant).

A 23: Grundinstandsetzung / Offenporiger Asphalt AS HH-Eidelstedt bis AS HalstenbekKrupunder
Maßnahmen umfassen Deckschichtsanierung, Entwässerungs- und Schutzplankenerneuerung
Baubeginn und -ende: 7/2022-2024 (für beide Fahrtrichtungen)
Länge: 2,5 km
A 210: Deckenerneuerung von AK Rendsburg bis AS Bredenbek (Rifa Rendsburg),
Fortsetzung der Bautätigkeiten mit Baubeginn in 09/2021, Bauende 06/2022
Länge: 7,05 km
A 210: Grundhafte Erneuerung von AS Schacht-Audorf bis AK Rendsburg
Baubeginn und -ende: Sommer 2022 – Herbst 2023
Länge: 3,5 km

A 215: Grundhafte Erneuerung AD Bordesholm bis AS Blumenthal
Länge: 10 km
Nachdem in 2021 die Richtungsfahrbahn Kiel erneuert wurde, soll in 2022 die Rifa Neumünster
folgen.

Inhalte – Überblick der größten Bauvorhaben von Bund und Land in 20… https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/strassen/bauprog…
1 von 3 17.02.2022, 01:08

DEGES
A 7: Ersatzbauwerk Rader Hochbrücke
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss Mitte Januar 2022 erlassen wurde, werden in 2022 noch bauvorbereitende Arbeiten erfolgen wie Baumfällarbeiten, Anlage von Baustraßen, Vorschüttungen, Leitungsverlegungen
B 207: Vierstreifiger Ausbau zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden
Nachdem vollziehbares Baurecht erlangt ist, wird derzeit die Ausführungsplanung erstellt. In 2022 werden bauvorbereitende Tätigkeiten erfolgen: sogenannte CEF-Maßnahmen (CEF: continuous ecological functionality-measures, das sind im Grunde vorgezogene ökologische Maßnahmen zur Gewährleistung einer dauerhaft ökologischen Funktion) ; Leitungsverlegungen, um Baufreiheit zu erreichen

LBV.SH
Neu- sowie Um- und Ausbau
B 5: dreistreifiger Ausbau zwischen Tönning bis Husum
Fortsetzung Ausbau 1. Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker
Fortsetzung Ausbau 5. Bauabschnitt Knotenpunktumbau Husum-Rödemis (B5/K138)

B 404: dreistreifiger Ausbau zwischen A 1 und Sprenge – Baubeginn Mai 2022
B 209: Ortsumgehung Schwarzenbek; Bauabschnitt 2 zwischen B404 bis zur K17
Fortsetzung der im April 2021 gestarteten Bautätigkeiten

L 57: Fortsetzung Ausbau mit Radwegneubau zwischen Eutin und Lensahn
Größere Erhaltungsmaßnahmen
B 431: grundhafte Erneuerung / Vollausbau zwischen Brokdorf und St. Margarethen einschließlich Ortsdurchfahrt und Neubau eines Radweges; Beginn ca. Juni 2022
B 76: in Eckernförde: Fahrbahnerneuerung Lornsenplatz – Altenhof, Baubeginn ca. März 2022
B 77: in Rendsburg: Fortsetzung Bautätigkeiten für das Ersatzbauwerk über die Eider; Bauende Ende 2022
B 404: Grundinstandsetzung Elbbrücke bei Geesthacht ab Februar 2022 mit Vollsperrung vom 04.07.2022 bis 24.08.2022
L 145: Grundhafte Erneuerung zwischen L 327 und Eggstedt (inkl. Ortsdurchfahrt) Baubeginn ca.Juni 2022

Radwegerhaltung im Zuge folgender Landesstraßenmaßnahmen:
L 21, Sterup – Kappeln
L 122 Bad Bramstedt (K 111) – Hasenkrug (L 260)
L 239 Süderheistedt (L 150) – Hennstedt (L 149)
Radwegerhaltung im Zuge folgender Bundesstraßenmaßnahmen:
B 75, Volksfestplatz – Israelsdorf
B 76, Eckernförde – Neudorf -Bornstein
B 202, Schwentinental – Rastorfer Passau

Inhalte – Überblick der größten Bauvorhaben von Bund und Land in 20… https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/strassen/bauprog…
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B 431, Glückstadt (Hafen) – Blomesche Wildnis

Anlage zur gemeinsamen Pressemitteilung von:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Niederlassung Nord Autobahn GmbH
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Es grüßt

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt