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Alles nur geträumt?
Die vergangene Woche war……..
.…um es mit den Worten der Firma Wegener, der Betreiberin des Asphaltmischwerk in Wahlstedt, auf den Punkt zu bringen….
ein WORST CASE SCENARIO.
Der Gipfel ist am Donnerstag (06.05.) dieser Woche erreicht worden. Es fand an diesem Tag eine Bahnentladung UND Asphaltproduktion unter Volllast statt! Gräßlicher Gestank-Nebel waberte über weite Teile der Stadt.
Daneben wurden die per Bahn angelieferten Materialien unter lautem Geschepper und Gepolter…wie fast immer…entladen. Auch der angrenzende Lagerplatz für Baustoffe der Firma Wegener reihte sich in die Belastungen für die Anwohner mit Fontänen von weißem Sand ein.
Lärm, Staub und Gestank = Worst Case Scenario
Aber keine Panik!
Laut eines Bescheides des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) werden:
die Einwohner Wahlstedts „ nicht durch schädliche Umwelteinwirkungen beeinträchtigt, da kein Verstoß des Rücksichtsnahmegebot §15Abs.1 S.2 Baunutzungsverordnung (BauNVo)vorliegt“. Welche Rücksicht?
„Eine parallele Anlieferung von Eingangsstoffen mit Lastkraftwagen von der öffentlichen Straße an dem Tag der Bahnentladung für das Asphaltmischwerk wird damit vom Betreiber ausgeschlossen.“
Und wie passt der stattfindende Abtransport der Materialien per LKW da rein?
Also stellt sich die Frage, wie jemand von seinem Schreibtisch aus beurteilen kann, welche Beeinträchtigungen für die Einwohner und speziell die Anwohner besteht?
Auf eine Gesamt-Lärm-Emissionsmessung kann verzichtet werden.
Wie kann das sein?
Ganz einfach: Man splitttet alles gekonnt in unterschiedliche Bereiche:
A “Die Bahnentladung erfolgt auf einem Infrastrukturgleis, das von den Stadtwerken GmbH&CoKG betrieben wird“ = Lärmverursacher Nr.1
B „Im vorliegenden Fall war die Ermittlung der Vorbelastung entbehrlich, obwohl im Einwirkungsbereich der Anlage noch Anlagengeräusche auftreten und die Geräuschimmissionen der Asphaltmischanlage mit mehr als 49 dB(A) beitragen.“ (Anmerkung: 55dB(A) sind in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß Nr.6.1TA Lärm)
Aber:
Hex hex, damit liegt ALLEIN der Lärm der Asphaltmischanlage als Lärmverursacher Nr.2. 6 dB(A) unter dem zulässigen Lärmpegel.
C“ Auf einem Gleisabschnitt dieses Infrastrukturgleises findet eine Schüttgutentladung statt. Der Entladevorgang erfolgt mit einem Bagger, der sich auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindet und einem Bobcat (in den Waggons) auf ebenfalls auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindliche Lkw.„
Und hier haben wir dann den Dritten im Bunde. Den Bagger beim Entladevorgang.
Der Entladelärm dürfte die fehlenden 6dB(A) bei weitem überschreiten, denn der Baggerlärm ist von der Tagesverfassung des eingesetzten Baggerfahrers abhängig und die ist zu 90% schlecht. Das Gepolter findet NATÜRLICH nicht statt, wenn vorher Lärmimmissionsmessungen langfristig angekündigt werden! Und der Lärm muss dem Asphaltmischwerk zugerechnet werden, da der Bagger und das Bobcat sich auf dem Gelände des AMW befinden!
D Lärm durch den LKW-Verkehr beim Abtransport der per Bahn angelieferten Materialien. Die vierte Lärmquelle.
„der Einsatz akustischer Rückfahrwarner an Lastkraftwagen und Radladern ist unzulässig. Diesbezügliche Emissionsansätze waren daher in der Prognose nicht zu berücksichtigen“
Stimmt, die Rückfahrwarner sind ausgeschaltet, aber das fröhliche Gehupe zwischen Laster und Bagger als Zeichen: Die Ladefläche des Lasters ist voll….und der Antwort: Okay, ich fahr dann mal los“ zählt nicht zu den Lärmimmissionen. Der Lärm ist eine freundliche Beigabe des Entladevorgangs.
Vielen Dank dafür!
„Dabei sei davon ausgegangen worden, dass es Streckenabschnitte für normale Fahrbewegungen von Lkw mit 63 dB/m und Abschnitte mit Bodenunebenheiten (+ 2 dB/m) gibt.„
Diese Fahrbewegungen finden auch auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes statt und müssten bei einer Gesamtemissionsmessung mit berücksichtigt werden.
Nicht richtig ist weiterhin:
„Allerdings wird die Geräuscheinwirkung durch die Lagerboxen selbst sowie durch die Halde und der davor gelegenen Betriebsgebäude der ERC GmbH abgeschirmt.„
Die Entladung findet östlich vom Asphaltlabor statt und wird durch nichts abgeschirmt!
Welche Lagerboxen?
All diese höchst fragwürdigen Ausführungen des LLUR führen dann schlussendlich zu der Erkenntnis:
„Eine subjektive Beeinträchtigung aufgrund zu niedriger Einschätzung der Lärmimmissionen ist hier folglich ausgeschlossen.“
Echt jetzt?
Wäre es nicht so traurig und nachweislich falsch, könnte man sich vor Lachen kaum beruhigen.
Kommen wir zu dem zweiten Mitspieler des Worst-Case-Scenarios: den Staub
Dazu gibt es Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschläge.
Beides war in der vergangenen Woche aufgrund der extremen Wetterlage nicht zu übersehen. Sozusagen ein Paradebeispiel, selbst für Verleugner sichtbar.
Übrigens: das war der Staub, der regelmässig und konsequent bewässert wird!
Huch, wie geht so etwas?
„Bereits vorhandener Genehmigungen …betreffen das Reinigen und Befeuchten der Wege, der Frei- und Lagerflächen, auch während des Umschlags, insbesondere bei anhaltender Trockenheit.„
„Die automatisierte Bewässerungsanlage wird auch am Wochenende (außerhalb der Betriebszeit) regelmäßig mehrfach am Tag betrieben.„
Na klar! Papier ist bekanntlich geduldig. Die Theorie der Bewässerung hört sich gut an, die Praxis sieht aber anders aus, denn die Halden und Transportstrecken auf dem Erweiterungsgelände der Firma HBW Wegener werden nicht ausreichend bewässert!
Der Staub liegt auf Gartenmöbeln, verdreckt parkende Autos in der näheren Umgebung, rieselt durch Dachluken angrenzender Bewohner und ist auf den Wanderwegen des angrenzenden Waldgebietes zu finden.
Andauernde Bewässerung?
Oft nur sporadisch, aber immer in Anwesenheit des LLUR.
Und nach Betriebsende?
Na, da haben alle Feierabend! Auch die kleinen niedlichen Wassersprenger.
Der Hohn ist, dass von der DEKRA am 13.01.20 „unter Einbeziehung der Staubemissionsabschätzung in der Staubimmissionsprognose aus dem Jahr 2008 (GICON, 05.12.2008) sogar geringere Staubemissionen zu erwarten sind.“
Märchen gibt es immer wieder!
„Die vorliegend zu betrachtende Zusatzbelastung ist irrelevant…..weil…auch ohne Einholung einer Staubprognose zur Bestimmung der Gesamtbelastung schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden.„
„Dies wurde damit begründet, dass der Anteil zusätzlicher Fahrwege lediglich als gering einzustufen ist, die genehmigten Lagerboxen dreiseitig eingefasst und die neuen Lagerflächen für Material mit einer Körnung > 2 mm bestimmt sind.“
Welche dreiseitig eingefassten Lagerboxen?
Weißes Material liegt in großen Haufen hinter dem Asphaltlabor!
„Somit kann hier gesichert von einer Irrelevanz der Zusatzbelastung ausgegangen werden“
Da fehlen einem die Worte!
Man steht vor dem Asphaltmischwerk und sieht den feinen weißen Staub, der vom Materialien-Lagerplatz des Asphaltmischwerkes geweht wird und das ist IRRELEVANT!
Für solche Inkompetenz werden Steuergelder ausgegeben.
Und für Überwachungsbehörden, die noch an Märchen glauben anstatt sich bei stürmigem Wetter einmal VOR ORT und UNANGEKÜNDIGT ein Bild zu machen und nicht nach Betriebsende, wenn einsame Radlader auf dem Betriebsgelände ihre Kreise ziehen und Alibi-Kehrmaschinen so tun als hätten sie den Staub im Griff.
Nun kommen wir zu dem Letzen im Bunde des Worst-Case-Scenarios:
Den Gestank:
Das LLUR stellt in einem Schreiben an eine Anwohnerin fest, dass die durch Geruchsimmissionen
„dargelegte Beeinträchtigung …..“den bereits genehmigten Betrieb der Asphaltmischanlage betrifft“
Kurz zusammengefasst:
Hier wird offiziell und amtlich bestätigt, dass das Asphaltmischwerk Wegener die Einwohner Wahlstedtsdurch mit Geruchsimmissionen beeinträchtigt.
Ein Mitarbeiter des LLUR, der am vergangenen Freitag, den 07.05.21 vor Ort war, konnte dies nicht bestätigen.
Wie auch? Allgemein bekannt ist: Ab Eins, macht jeder seins!
An diesem Tag fand ab Mittag keine sichtbare (schwarzer Qualm aus dem Schornstein, daher auch kein Gestank) Asphaltproduktion mehr statt.
Auf Nachfrage dieses Mitarbeiters bei einem angrenzenden Betrieb, wurde nicht bestätigt, dass es eine Geruchsbelästigung in den letzten beiden Tagen gegeben habe.
Da fällt einem spontan ein:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Und Betriebe, die in diesen Tagen nicht in der vorherrschenden Windrichtung lagen, hatten einfach Glück!
Zahlreiche Mitteilungen von Wahlstedter Bürgern beim Immissionskataster der Initiative Wahlstedt bestätigen die Belästigung durch Asphalt-Gestank!
Fazit:
Die Anwohner und Einwohner Wahlstedts haben mal wieder nur
ge-alb-träumt !!!
Schade, dass es die Technik des „Beamens“ noch nicht gibt, denn dann würde es sogar Mitarbeitern des LLUR möglich sein, bei Betriebsbeginn (so ab 7:00 Uhr….zu früh für amtliche Behörden?) und nicht nach Betriebsende vor Ort zu sein und einmal eine kräftige Nase voll Gestank zu genießen!
Alles in Allem fühlt man sich als betroffener Anwohner immer wieder verhöhnt und nicht ernst genommen.
Die Gesundheit der Wahlstedter…IRRELEVANT?
Bleiben Sie trotzdem gesund!
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Nebel des Grauens
Und dann war da noch…..
Es gibt Menschen, die haben ein Gedächtnis….
Und dann gibt es Menschen, die haben ein gutes Gedächtnis!
Dazu gehören eindeutig die Mitglieder unseres Bürgerprotestes! Wir erinnern uns, die Stadtoberen aber ganz offensichtlich nicht!
Ein Artikel in der Segeberger Zeitung vom 20.02.19 kam uns wieder in den Sinn.
In diesem Artikel stand, dass sich der Umweltausschuss der Stadt Wahlstedt mit dem Unmut der Anlieger des Asphaltmischwerkes beschäftigt. Die Verwaltung will das Gespräch suchen. (Wer suchet, der findet oder auch nicht!?)
In diesem Artikel wurde auch auf die vom hiesigen Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand hingewiesen.
Sie stehe auf der Agenda für ein zugesagtes Gespräch mit dem Betreiber des Asphaltmischwerkes Wegener und würde in Kürze stattfinden. Das war am 20.02.2019!!!
Solange das Mischwerk von der Firma Papenburg betrieben worden sei, wäre ja alles in Ordnung gewesen, berichten Anwohner, aber jetzt kämen Güterzüge mit 48 Waggons, die beim Entladen wesentlich mehr Lärm verursachten.
,,Es handelt sich hier um zwei verschiedene Lärmquellen“, erklärt der aktuelle Stadtbaumeister, „für die Betriebsgeräusche ist allein die Firma Wegener verantwortlich, für die Entladegeräusche ist Stadt als Eigentümer der Gleisanlagen mit dabei“
Hier wird also von dem hiesigen Stadtbaumeister öffentlich in der Presse bestätigt, dass es durch zwei verschiedene Lärmquellen Entladelärm gibt. Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit. Abgesehen von dem Entladelärm gibt es durch den angrenzenden, von der Firma Wegener betriebenen Baustoffhandel zusätzlichen Lärm und Staub und auch das Transportunternehmen Wilke reiht sich, sogar am Wochenende, in diese Kakophonie nahtlos ein.
Die Anwohner werden also bei einem,, worst case szenario“ (Lieblingsbezeichnung der Firma Wegener für schreckliche Lärmbelästigungen) durch diesen GESAMTLÄRM, der übrigens noch nie gemessen wurde, ( man kann sich denken, warum!) extrem belästigt!
In diesem Artikel wird auch ganz klar die Stadt als Eigentümerin der Gleisanlagen genannt, aber auf Anfragen an die Stadtwerke, wer das Gleis benutzt, herrscht immer große Verwirrung und Ratlosigkeit. Niemand kann die berechtigten Anfragen des Bürgerprotestes, wer alles das Industriegleis für Transportzwecke benutzt, beantworten.
Lesen Sie auch das Geheimnis um Hui-Buh vom 14.10.2020
Wir warten immer noch auf die Antwort unserer letzten Anfrage. Bei uns gerät so etwas allerdings nicht in Vergessenheit. Bei uns bleiben die Anfragen solange auf der To-do-Liste bis sie abgearbeitet sind!
Lapidare Lieblingsantwort des Bürgermeisters bezüglich dieses Themas ist, dass die Stadt keine Handhabe habe, da es sich um einen eigenständigen Betrieb handele. Ja genau, ein eigenständiger Betrieb der Stadt!!
Wer sollte dann Auskunft geben können, wenn nicht die Beiratsmitglieder der Stadtwerke? Herr Seehofer als Bundesminister für Inneres, für Bau und Heimat oder Herr Scheuer als Verkehrsminister?
,,Auch die von unserem Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand stehe auf der Agenda für das Gespräch, das in Kürze stattfinden soll.!( zur Erinnerung: das war im Februar 2019!)
Nun ist Papier angeblich geduldig und um mit Konrad Adenauer zu sprechen: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Nur geht das Zitat noch weiter: Nichts hindert mich daran klüger zu werden.
Klugheit sucht man allerdings bei Wahlstedts Stadtvertretern vergeblich!
Die versprochene Lärmschutzwand stand nie wieder zur Debatte! Und die Agenda ist wahrscheinlich in der Schreibtischschublade des Stadtbaumeisters gelandet. Aus den Augen aus dem Sinn!
Aber der Bürgermeister der Stadt Wahlstedt ist ja immer bemüht, die Belastungen der AnwohnerInnen im Rahmen des ihm Möglichen zu reduzieren.
Eine Möglichkeit war dann, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass im Grundbuch festgehalten ist, dass es eine Verpflichtung zum Erhalt eines Grüngürtels gibt, der teilweise beseitigt wurde und nun wieder anzulegen sei.
Ein absoluter Witz!
Von den Anwohner wurde kein Grüngürtel abgeholzt, aber die Firma ERC hat die Fläche zwischen der Dr.Hermann-Lindrath-Straße und dem Heideweg großzügig entgrünt? Vielleicht hilft es, die dort grasenden Schafe grün an zu sprayen, damit eine grüne Idylle entsteht. Wieso gab es eine Genehmigung zur Zerstörung dieser Grünfläche? Wo blieb der Aufschrei der ,,Grünen“?
Ist denn für die Vergabe solcher Erlaubnis nicht das Ordnungsamt oder der Stadtbaumeister zuständig und hätte man nicht damit rechnen müssen, dass die Entfernung des Baumbestandes den bestehenden Grüngürtel minimiert und dass dieser daher als „Lärmschutz“ nicht mehr zur Verfügung steht?
Aber nein, man wendet sich an die über Lärm klagenden Anwohner. Die einzige Möglichkeit die der Bürgermeister sieht.
Ist dem Bürgermeister überhaupt bewusst, wie viele Jahre so ein Baum oder Knick wachsen muss, um als Grüngürtel bezeichnet zu werden?
INFO
Wie lange dauert es bis ein Baum groß ist?
Wenn man den Mittelwert von 1,50 Meter pro Jahr nimmt, braucht der Baum im Durchschnitt etwa 46 Jahre, um 69 Meter zu erreichen.
Aber bevor man sich mit den ,,Großen?“ anlegt, macht man erst einmal die ,,Kleinen??“ verbal platt! Man geht den Weg des geringsten Widerstandes….denkt man….denn schließlich wäscht eine Hand die andere!
Was für eine Einstellung!
So steht denn nun auf UNSERER Agenda:
+ weiterhin: die Forderung nach einer wirklichen GESAMTLÄRMMESSUNG
+ der Bau der versprochenen Lärmschutzwand….unter uns: die Stadt haut gerade Geld ohne Ende raus, das sie nicht wirklich hat, da wird doch etwas für die Lärmschutzwand übrig sein, zumal man ja vier potentielle Geldgeber hätte…..( Asphaltmischwerk Wegener, Baustoffhandel Wegener, Wilke, ERC)
Der Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt wird sich jedenfalls weiterhin für ein lebenswertes und gesundes Leben in Wahlstedt einsetzen!
Bleiben Sie uns treu und gewogen!
Und bleiben Sie gesund in dieser verrückten Zeit!
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Neues Spendenkonto:
VR Bank Neumünster eG
Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt e.V.
IBAN DE70 2129 0016 0077 5981 90
Der Tag der Erde in Wahlstedt
Heute am Tag der Erde, 22.04.2021 19.45 Uhr. Das Werk hat Feierabend, das Material arbeitet weiter und verschmutzt die Gegend!
So schreiben die Firma Wegener, die klimabewusste Stadt Wahlstedt sowie die zuständigen Überwachungsbehörden UMWELSCHUTZ!!!!
Sandmann, lieber Sandmann, es ist noch nicht soweit,
Wir sehen erst den Abendgruß,
Ehe jedes Kind ins Bettchen muss,
Du hast gewiss noch Zeit!
Sandmann, lieber Sandmann, hab nur nicht solche Eil,
Dem Abendgruß vom Fernsehfunk
Lauscht jeden Abend Alt und Jung,
Sei unser Gast dabei!
Kinder, liebe Kinder, es hat mir Spaß gemacht,
Nun schnell ins Bett und schlaft recht schön,
Dann will auch ich zur Ruhe gehen,
Ich wünsch‘ euch gute Nacht!
Schlaft weiter, liebe Wahlstedter!
Ausser Kontrolle
Wo ist die Überwachungsbehörde, wenn man sie braucht? Wieder einmal werden große Mengen von weißem Staub über Wahlstedt verteilt!
Wo bleibt eine Staubimmissionsmessung von behördlicher Seite? Spricht dieses Video nicht für sich? Ist den Behörden die Gesundheit der Einwohner Wahlstedt total egal? Ganz offensichtlich!
Trotz Bewässerung verteilt sich der feine Staub wieder einmal über die Grundstücke der benachbarten Anwohner. Kaffeeweißer benötigt man bei diesem Staub nicht. Den gibt es gratis von dem Baustoffhandel Wegener.
Na, dann Prost!
Wie lange soll das noch so weitergehen? Die Bewässerung kann man nur als Schildbürgerstreich bezeichnen, da sie ganz offensichtlich ohne Wirkung ist!
Wann endlich bekommt die zuständige Überwachungsbehörde dieses Unvermögen des Betreibers für ausreichende Bewässerung bei stürmischem Wetter zu sorgen in den Griff?
Infos rund um das Asphaltmischwerk Wegener in Wahlstedt
Wußten Sie schon,
dass
die Stadt in ihrer Ausschusssitzung „Planung, Bau und Verkehr“ am Mo, den 29.03.2021, die Sanierung und den Ausbau der Industriestraße bekannt gegeben hat und am 30.03.2021 die Auftragsvergabe durch den Hauptausschuss abgenickt und an ein Planungsbüro vergeben wurde?
Siehe BeschlussvorlageVO/2021/394 öffentlich
https://www.wahlstedt.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=370
https://www.wahlstedt.de/allris/___tmp/tmp/45081036395017910/395017910/00025305/05.pdf
Lageplan
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 1,85 Millionen Euro und die Stadt legt 450.000 Euro im innerstädtischen Bereich auf die Anwohner um.
(Aussage von Hr. Maaß während der Sitzung)
Das bedeutet:
- Da kommt etwas auf die privaten Anwohner der Industriestraße zu
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Wußten Sie schon,
dass:
die Firma Wegener, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, den Baustoffhandel neben der Asphaltmischanlage in großem Stil weiter ausbaut?
Das bedeutet:
- mehr An- und Auslieferungen der Baustoffe über die Bahngleise
- mehr LKW-Verkehr auf der dann neu ausgebauten Industriestraße und während der Bauphase auf der bereits teuer sanierten Kronsheider Straße und der Dr.-Hermann-Lindrath-Straße (die danach garantiert auch wieder saniert werden müssen!)
- mehr Staub und Lärm
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Wußten Sie schon,
dass
die Firma Wegener einen Antrag auf Verlängerung des Kiesabbaus in der Kiesgrube an der Wittenborner Straße für 15 Jahre!!! gestellt hat?
Antragsformulare unter:
Das bedeutet:
- 15 Jahre Lärm durch die Brecheranlage und Siebanlage und den Bagger
- 15 Jahre erhöhter LKW-Verkehr über die Industriestraße
(s. Erläuterungsbericht_ Planänderung_Wahlstedt B-1-201028 S.6 Kap. 1.3 Absatz 2)
Werbung der FA. Wegener in dem Antrag!
,,Darüber hinaus betreibt die Hermann Wegener GmbH & Co. KG am Standort des Kiestagebaus Wahlstedt eine Asphaltmischanlage sowie eine Bahnentladung von überregionalen gebrochen Natursteinen (z. B. Kalksteine in verschiedenen Korngrößen).“
- 15 Jahre lang vermehrter Abtransport der geförderten Baustoffe…..
Alles so nebenbei, ohne groß in der Öffentlichkeit aufzutreten….. mit freundlichem Abnicken der Stadtverwaltung. Man ist immer bemüht zu helfen, besonders den Industriebetrieben!
Und das alles in der ach so klimabewussten Stadt Wahlstedt
Mit freundlichem Gruß
Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt
Ruhrpott Wahlstedt
Laut Betreiber handelt es sich nur um Wasserdampf! Ein Schelm, der etwas Böses bei dieser Aussage denkt………
Ein guter Ansatz……
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben sich Gedanken über die Grenzwerte und Reduzierung für Dämpfe und Aerosole bei der Verarbeitung von Bitumen- und Polymerbitumen im Straßenbau gemacht.
Aber wie immer mahlen Deutschlands Mühlen sehr langsam.
Im Mai 2022 wird das Thema noch einmal beleuchtet und die Baubranche hofft auf eine Entscheidung, die ihren Interessen Rechnung trägt. Man möchte eine Umsetzung der geforderten Maßnahmen gerne auf die lange Bank schieben.
Wie immer!
Was zählt die Gesundheit der Menschen, speziell der Bauarbeiter? Es geht schließlich um Profit und der steht nun mal an erster Stelle.
Mehr dazu unter: https://www.baunetzwerk.biz/uebergangsfrist-beim-asphalteinbau
Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt
Informationen zum beantragten Kiesabbau der Firma Hermann Wegener GmbH & CoKG
Jetzt ist offiziell:
das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG ist online und ebenfalls bis zum 15.01.2012 im Wahlstedter Rathaus nach Terminabsprache einzusehen…….auch zwischen den Feiertagen (Aussage von Herrn Mario Fritze, Hauptamt)
Da kommt etwas auf die betroffenen Anwohner zu. Und zwar nichts Gutes!
– 80 LKW pro TAG
– 100.000 t Kiesabbau/Jahr
– jede Menge Lärm durch die Brecher- und Siebanlage
– permanentes Gepiepe beim Rückwärtsfahren des Radladers und der LKW
– Beantragung auf 15!!! Jahre
Die Antragsunterlagen finden Sie auf:
Auszug des Planfeststellungsverfahren:
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 12.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wahlstedt, Markt 3, 23812 Wahlstedt, oder beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Einwendungen gegen den beantragten Kiesabbau erheben.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Bürgerprotest Wahlstedt