Auf Antrag von Bilbaína de Alquitranes SA und anderen hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 7. Oktober 2015 in der Rechtssache T-689/13 die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission (1) teilweise für nichtig erklärt, soweit es sich um die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 handelt. Die Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt, das vom Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2017 in der Rechtssache C-691/15 P zurückgewiesen wurde. Folglich wird die Teilnichtigerklärung durch das Gericht aufrechterhalten, und der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) ist nicht länger als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 eingestuft. Die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bleibt bestehen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Destilliation von Braun- und Steinkohle anfallende Rückstände mit sehr hohen PAK-Gehalten, darunter auch wassergefährdende Naphtahline und Phenole per Urteil nicht mehr wassergefährdend sind ? Das ist unlogisch!
Ausserdem befinden sich in dem Kern des ungebrochenen Schollenmaterials bei Straßensanierungen eingebundene Schadstoffe.Werden diese aufgebrochen, gelangen an den Bruchkanten auslaugfähige Schadstoffe in die Umwelt.
Zumindest ist durch das Urteil wieder in die Öffentlichkeit gerückt, dass die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bestehen bleibt. Für Bitumen aus Erdöl gilt übrigens nach MAK / BAT die Einstufung als 2 B, ebenfalls als krebserzeugend!
Keine beruhigenden Auskünfte!
INFO: aquatisch (synonym: aquatil; von lat. aqua ‚Wasser‘) sind Adjektive, die im Fachgebiet Ökologie jene Lebewesen bezeichnen, die zumindest ihren Lebensmittelpunkt in flüssigem Wasser haben, das heißt in der Aquasphäre. Beispiele sind Fische, Amphibien und Muscheln sowie Wasserpflanzen. Darüber hinaus können beide Adjektive auch ganz allgemein im Sinne von „das Wasser betreffend“ verwendet werden. Quelle: Wikipedia