Und dann war da noch…..

Es gibt Menschen, die haben ein Gedächtnis….

Und dann gibt es Menschen, die haben ein gutes Gedächtnis!

Dazu gehören eindeutig die Mitglieder unseres Bürgerprotestes! Wir erinnern uns, die Stadtoberen aber ganz offensichtlich nicht!

Ein Artikel in der Segeberger Zeitung vom 20.02.19 kam uns wieder in den Sinn.

In diesem Artikel stand, dass sich der Umweltausschuss der Stadt Wahlstedt mit dem Unmut der Anlieger des Asphaltmischwerkes beschäftigt. Die Verwaltung will das Gespräch suchen. (Wer suchet, der findet oder auch nicht!?)

In diesem Artikel wurde auch auf die vom hiesigen Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand hingewiesen.

Sie stehe auf der Agenda für ein zugesagtes Gespräch mit dem Betreiber des Asphaltmischwerkes Wegener und würde in Kürze stattfinden. Das war am 20.02.2019!!!

Solange das Mischwerk von der Firma Papenburg betrieben worden sei, wäre ja alles in Ordnung gewesen, berichten Anwohner, aber jetzt kämen Güterzüge mit 48 Waggons, die beim Entladen wesentlich mehr Lärm verursachten.

,,Es handelt sich hier um zwei verschiedene Lärmquellen“, erklärt der aktuelle Stadtbaumeister, „für die Betriebsgeräusche ist allein die Firma Wegener verantwortlich, für die Entladegeräusche ist Stadt als Eigentümer der Gleisanlagen mit dabei“

Hier wird also von dem hiesigen Stadtbaumeister öffentlich in der Presse bestätigt, dass es durch zwei verschiedene Lärmquellen Entladelärm gibt. Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit. Abgesehen von dem Entladelärm gibt es durch den angrenzenden, von der Firma Wegener betriebenen Baustoffhandel zusätzlichen Lärm und Staub und auch das Transportunternehmen Wilke reiht sich, sogar am Wochenende, in diese Kakophonie nahtlos ein.

Die Anwohner werden also bei einem,, worst case szenario“ (Lieblingsbezeichnung der Firma Wegener für schreckliche Lärmbelästigungen) durch diesen GESAMTLÄRM, der übrigens noch nie gemessen wurde, ( man kann sich denken, warum!) extrem belästigt!

In diesem Artikel wird auch ganz klar die Stadt als Eigentümerin der Gleisanlagen genannt, aber auf Anfragen an die Stadtwerke, wer das Gleis benutzt, herrscht immer große Verwirrung und Ratlosigkeit. Niemand kann die berechtigten Anfragen des Bürgerprotestes, wer alles das Industriegleis für Transportzwecke benutzt, beantworten.

Lesen Sie auch das Geheimnis um Hui-Buh vom 14.10.2020

Hui Buh: Ach wie gut, dass niemand weiß, für wenn ich gerade durch die Gegend reis´

Wir warten immer noch auf die Antwort unserer letzten Anfrage. Bei uns gerät so etwas allerdings nicht in Vergessenheit. Bei uns bleiben die Anfragen solange auf der To-do-Liste bis sie abgearbeitet sind!

Lapidare Lieblingsantwort des Bürgermeisters bezüglich dieses Themas ist, dass die Stadt keine Handhabe habe, da es sich um einen eigenständigen Betrieb handele. Ja genau, ein eigenständiger Betrieb der Stadt!!

Wer sollte dann Auskunft geben können, wenn nicht die Beiratsmitglieder der Stadtwerke? Herr Seehofer als Bundesminister für Inneres, für Bau und Heimat oder Herr Scheuer als Verkehrsminister?

,,Auch die von unserem Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand stehe auf der Agenda für das Gespräch, das in Kürze stattfinden soll.!( zur Erinnerung: das war im Februar 2019!)

Nun ist Papier angeblich geduldig und um mit Konrad Adenauer zu sprechen: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.

Nur geht das Zitat noch weiter: Nichts hindert mich daran klüger zu werden.

Klugheit sucht man allerdings bei Wahlstedts Stadtvertretern vergeblich!

Die versprochene Lärmschutzwand stand nie wieder zur Debatte! Und die Agenda ist wahrscheinlich in der Schreibtischschublade des Stadtbaumeisters gelandet. Aus den Augen aus dem Sinn!

Aber der Bürgermeister der Stadt Wahlstedt ist ja immer bemüht, die Belastungen der AnwohnerInnen im Rahmen des ihm Möglichen zu reduzieren.

Eine Möglichkeit war dann, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass im Grundbuch festgehalten ist, dass es eine Verpflichtung zum Erhalt eines Grüngürtels gibt, der teilweise beseitigt wurde und nun wieder anzulegen sei.

Ein absoluter Witz!

Von den Anwohner wurde kein Grüngürtel abgeholzt, aber die Firma ERC hat die Fläche zwischen der Dr.Hermann-Lindrath-Straße und dem Heideweg großzügig entgrünt? Vielleicht hilft es, die dort grasenden Schafe grün an zu sprayen, damit eine grüne Idylle entsteht. Wieso gab es eine Genehmigung zur Zerstörung dieser Grünfläche? Wo blieb der Aufschrei der ,,Grünen“?

Ist denn für die Vergabe solcher Erlaubnis nicht das Ordnungsamt oder der Stadtbaumeister zuständig und hätte man nicht damit rechnen müssen, dass die Entfernung des Baumbestandes den bestehenden Grüngürtel minimiert und dass dieser daher als „Lärmschutz“ nicht mehr zur Verfügung steht?

Aber nein, man wendet sich an die über Lärm klagenden Anwohner. Die einzige Möglichkeit die der Bürgermeister sieht.

Ist dem Bürgermeister überhaupt bewusst, wie viele Jahre so ein Baum oder Knick wachsen muss, um als Grüngürtel bezeichnet zu werden?

INFO

Wie lange dauert es bis ein Baum groß ist?

Wenn man den Mittelwert von 1,50 Meter pro Jahr nimmt, braucht der Baum im Durchschnitt etwa 46 Jahre, um 69 Meter zu erreichen.

Aber bevor man sich mit den ,,Großen?“ anlegt, macht man erst einmal die ,,Kleinen??“ verbal platt! Man geht den Weg des geringsten Widerstandes….denkt man….denn schließlich wäscht eine Hand die andere!

Was für eine Einstellung!

So steht denn nun auf UNSERER Agenda:

+ weiterhin: die Forderung nach einer wirklichen GESAMTLÄRMMESSUNG

+ der Bau der versprochenen Lärmschutzwand….unter uns: die Stadt haut gerade Geld ohne Ende raus, das sie nicht wirklich hat, da wird doch etwas für die Lärmschutzwand übrig sein, zumal man ja vier potentielle Geldgeber hätte…..( Asphaltmischwerk Wegener, Baustoffhandel Wegener, Wilke, ERC)

Der Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt wird sich jedenfalls weiterhin für ein lebenswertes und gesundes Leben in Wahlstedt einsetzen!

Bleiben Sie uns treu und gewogen!

Und bleiben Sie gesund in dieser verrückten Zeit!

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Neues Spendenkonto:

VR Bank Neumünster eG

Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt e.V.

IBAN DE70 2129 0016 0077 5981 90

Der Tag der Erde in Wahlstedt

Heute am Tag der Erde, 22.04.2021 19.45 Uhr. Das Werk hat Feierabend, das Material arbeitet weiter und verschmutzt die Gegend!

So schreiben die Firma Wegener, die klimabewusste Stadt Wahlstedt sowie die zuständigen Überwachungsbehörden UMWELSCHUTZ!!!!

Ohne Worte. Die Bilder sprechen für sich!
Abendsonne in den Dünen…ach nein….ist ja nur am Asphaltmischwerk
der Sandmann war da……

Sandmann, lieber Sandmann, es ist noch nicht soweit,
Wir sehen erst den Abendgruß,
Ehe jedes Kind ins Bettchen muss,
Du hast gewiss noch Zeit!

Sandmann, lieber Sandmann, hab nur nicht solche Eil,
Dem Abendgruß vom Fernsehfunk
Lauscht jeden Abend Alt und Jung,
Sei unser Gast dabei!

Kinder, liebe Kinder, es hat mir Spaß gemacht,
Nun schnell ins Bett und schlaft recht schön,
Dann will auch ich zur Ruhe gehen,
Ich wünsch‘ euch gute Nacht!

Schlaft weiter, liebe Wahlstedter!

Ausser Kontrolle

Weißer Sandsturm über Teilen von Wahlstedt, heute 21.04.21 15:30 Uhr

Wo ist die Überwachungsbehörde, wenn man sie braucht? Wieder einmal werden große Mengen von weißem Staub über Wahlstedt verteilt!

Wo bleibt eine Staubimmissionsmessung von behördlicher Seite? Spricht dieses Video nicht für sich? Ist den Behörden die Gesundheit der Einwohner Wahlstedt total egal? Ganz offensichtlich!

Trotz Bewässerung verteilt sich der feine Staub wieder einmal über die Grundstücke der benachbarten Anwohner. Kaffeeweißer benötigt man bei diesem Staub nicht. Den gibt es gratis von dem Baustoffhandel Wegener.

Na, dann Prost!

Wie lange soll das noch so weitergehen? Die Bewässerung kann man nur als Schildbürgerstreich bezeichnen, da sie ganz offensichtlich ohne Wirkung ist!

Wann endlich bekommt die zuständige Überwachungsbehörde dieses Unvermögen des Betreibers für ausreichende Bewässerung bei stürmischem Wetter zu sorgen in den Griff?

Infos rund um das Asphaltmischwerk Wegener in Wahlstedt

12.04.2021: Es hätte ein schöner Tag im April gewesen sein können, wenn nicht der schwarze Qualm sooo gestunken hätte! Eben praktizierter Klimaschutz!

Wußten Sie schon,

dass

die Stadt in ihrer Ausschusssitzung „Planung, Bau und Verkehr“ am Mo, den 29.03.2021, die Sanierung und den Ausbau der Industriestraße bekannt gegeben hat und am 30.03.2021 die Auftragsvergabe durch den Hauptausschuss abgenickt und an ein Planungsbüro vergeben wurde?

Siehe BeschlussvorlageVO/2021/394 öffentlich

https://www.wahlstedt.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=370

https://www.wahlstedt.de/allris/___tmp/tmp/45081036395017910/395017910/00025305/05.pdf

Lageplan

https://www.wahlstedt.de/allris/___tmp/tmp/45081036395017910/395017910/00025312/12-Anlagen/05/2021-03-16maBlatt1_2M1000.pdf

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 1,85 Millionen Euro und die Stadt legt 450.000 Euro im innerstädtischen Bereich auf die Anwohner um.

(Aussage von Hr. Maaß während der Sitzung)

Das bedeutet:

  • Da kommt etwas auf die privaten Anwohner der Industriestraße zu

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Wußten Sie schon,

dass:

die Firma Wegener, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, den Baustoffhandel neben der Asphaltmischanlage in großem Stil weiter ausbaut?

Das bedeutet:

  • mehr An- und Auslieferungen der Baustoffe über die Bahngleise
  • mehr LKW-Verkehr auf der dann neu ausgebauten Industriestraße und während der Bauphase auf der bereits teuer sanierten Kronsheider Straße und der Dr.-Hermann-Lindrath-Straße (die danach garantiert auch wieder saniert werden müssen!)
  • mehr Staub und Lärm

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Wußten Sie schon,

dass

die Firma Wegener einen Antrag auf Verlängerung des Kiesabbaus in der Kiesgrube an der Wittenborner Straße für 15 Jahre!!! gestellt hat?

Antragsformulare unter:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Das bedeutet:

  • 15 Jahre Lärm durch die Brecheranlage und Siebanlage und den Bagger
  • 15 Jahre erhöhter LKW-Verkehr über die Industriestraße

(s. Erläuterungsbericht_ Planänderung_Wahlstedt B-1-201028 S.6 Kap. 1.3 Absatz 2)

https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-sh/ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00/B-1-201028_Erl%C3%A4uterungsbericht_Plan%C3%A4nderung_Wahlstedt.pdf

Werbung der FA. Wegener in dem Antrag!

,,Darüber hinaus betreibt die Hermann Wegener GmbH & Co. KG am Standort des Kiestagebaus Wahlstedt eine Asphaltmischanlage sowie eine Bahnentladung von überregionalen gebrochen Natursteinen (z. B. Kalksteine in verschiedenen Korngrößen).“

  • 15 Jahre lang vermehrter Abtransport der geförderten Baustoffe…..

Alles so nebenbei, ohne groß in der Öffentlichkeit aufzutreten…..                         mit freundlichem Abnicken der Stadtverwaltung. Man ist immer bemüht zu helfen, besonders den Industriebetrieben!

Und das alles in der ach so klimabewussten Stadt Wahlstedt

Welcher Klimaschutz?

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

Ein guter Ansatz……

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie haben sich Gedanken über die Grenzwerte und Reduzierung  für Dämpfe und Aerosole bei der Verarbeitung von Bitumen- und Polymerbitumen im Straßenbau gemacht.

Aber wie immer mahlen Deutschlands Mühlen sehr langsam.

Im Mai 2022 wird das Thema noch einmal beleuchtet und die Baubranche hofft auf eine Entscheidung, die ihren Interessen Rechnung trägt. Man möchte eine Umsetzung der geforderten Maßnahmen gerne auf die lange Bank schieben.

Wie immer!

Was zählt die Gesundheit der Menschen, speziell der Bauarbeiter? Es geht schließlich um Profit und der steht nun mal an erster Stelle.

Mehr dazu unter: https://www.baunetzwerk.biz/uebergangsfrist-beim-asphalteinbau

Bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt

Informationen zum beantragten Kiesabbau der Firma Hermann Wegener GmbH & CoKG

Jetzt ist offiziell:

das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG ist online und ebenfalls bis zum 15.01.2012 im Wahlstedter Rathaus nach Terminabsprache einzusehen…….auch zwischen den Feiertagen (Aussage von Herrn Mario Fritze, Hauptamt)

Da kommt etwas auf die betroffenen Anwohner zu. Und zwar nichts Gutes!

– 80 LKW pro TAG

– 100.000 t Kiesabbau/Jahr

– jede Menge Lärm durch die Brecher- und Siebanlage

– permanentes Gepiepe beim Rückwärtsfahren des Radladers und der LKW

– Beantragung auf 15!!! Jahre

Die Antragsunterlagen finden Sie auf:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sh&docid=ED3E5885-D1B7-4816-ABC0-724BA2746F00

Auszug des Planfeststellungsverfahren:

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 12.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wahlstedt, Markt 3, 23812 Wahlstedt, oder beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Einwendungen gegen den beantragten Kiesabbau erheben.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest Wahlstedt

Bekanntmachung betreffend die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(2018/C 239/03)

Auf Antrag von Bilbaína de Alquitranes SA und anderen hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 7. Oktober 2015 in der Rechtssache T-689/13 die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission (1) teilweise für nich­tig erklärt, soweit es sich um die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 handelt. Die Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt, das vom Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2017 in der Rechtssa­che C-691/15 P zurückgewiesen wurde. Folglich wird die Teilnichtigerklärung durch das Gericht aufrechterhalten, und der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) ist nicht länger als aquatisch akut 1 und aquatisch chro­nisch 1 eingestuft. Die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefähr­dend 1B bleibt bestehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Destilliation von Braun- und Steinkohle anfallende Rückstände mit sehr hohen PAK-Gehalten, darunter auch wassergefährdende Naphtahline und Phenole per Urteil nicht mehr wassergefährdend sind ? Das ist unlogisch!

Ausserdem befinden sich in dem Kern des ungebrochenen Schollenmaterials bei Straßensanierungen eingebundene Schadstoffe.Werden diese aufgebrochen, gelangen an den Bruchkanten auslaugfähige Schadstoffe in die Umwelt.

Zumindest ist durch das Urteil wieder in die Öffentlichkeit gerückt, dass die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bestehen bleibt. Für Bitumen aus Erdöl gilt übrigens nach MAK / BAT die Einstufung als 2 B, ebenfalls als krebserzeugend!

Keine beruhigenden Auskünfte!

INFO: aquatisch (synonym: aquatil; von lat. aqua ‚Wasser‘) sind Adjektive, die im Fachgebiet Ökologie jene Lebewesen bezeichnen, die zumindest ihren Lebensmittelpunkt in flüssigem Wasser haben, das heißt in der Aquasphäre. Beispiele sind Fische, Amphibien und Muscheln sowie Wasserpflanzen. Darüber hinaus können beide Adjektive auch ganz allgemein im Sinne von „das Wasser betreffend“ verwendet werden. Quelle: Wikipedia

Ist etwas im Busch?

Es gab heute (02.12.20) eine amtliche Bekanntmachung des Kreises Segeberg.

Dort wurde auf das Planfeststellungsverfahren der Firma Hermann Wegener GmbH & Co KG hingewiesen. Es geht darin darum, dass die Hermann Wegener GmbH & Co KG die Erlaubnis zur Nassauskiesung (befristet bis zum 31.12.20) in der Kiesgrube in Wahlstedt um 15 Jahre verlängert haben möchte!

nachzulesen unter: https://www.segeberg.de/Quicknavigation/Mitteilungen

Traut sich (k)einer?

Entdecke die Möglichkeiten!!!

Zitat aus dem BImsch-Gesetz:

„Wird nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Abs.1 BImSchG angezeigten Änderung festgestellt, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt ist, so kann die zuständige Behörde nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG nachträgliche Anordnungen treffen.“