29. April 2021 | Klimawandel, BUND, Kohle, Energiewende Karlsruhe/Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Die Klagen waren damit erfolgreich. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als einen großen Erfolg.
Wäre dieses Urteil nicht eine Möglichkeit, Veränderungen in Bezug auf die Braunbekohlefeuerung der Asphaltmischanlage Wegener in Wahlstedt einzuleiten?
Auch die Ignoranz und Weigerung des Wahlstedter Klimabeauftragten zur Befassung, sollte mit Hinweis auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts kritisch hinterfragt werden……
In Hamburg gibt es jetzt ein weiteres Urteil, das den Senat zwingt weitere Schadstoffmessungen durchzuführen – und dies nicht wie heute bei Messungen von Behörden üblich in 4 Metern Höhe – sondern lediglich in einer Höhe 1,50 Meter!
Wäre nicht ein umweltverträglicher Gas-Anschluss, anstelle von Braunkohlestaub, eine gute Alternative zum Befeuern des Asphaltmischwerkes mit weniger Umweltschadstoffen sowie den damit verbundenen Quecksilber-, PAK- und Schwermetallausstössen? ….zumal unmittelbar neben dem Werk eine Erdgas-Leitung verläuft?
Ist es wiederum eine Frage des Geldes, wieviel die Gesundheit der Wahlstedter wert ist?
Es gibt viele Möglichkeiten, das Miteinander des Asphaltmischwerkes und der Wahlstedter Bürger erträglich zu machen.
Wir würden den Preis für die dreisteste Umweltlüge auch gerne hier in Wahlstedt vergeben.
Wir mußten nicht lange überlegen und abstimmen, wem.
And the winner is:
Die Verantwortlichender Asphaltmischanlage der Firma Wegener in Wahlstedt für die dreisteste Umweltlüge, nämlich dass aus dem Schornstein der Asphaltmischanlage nur weißerWasserdampf austritt!
Wir gratulieren herzlich zu diesem Preis und hoffen, dass die Preisträger damit glücklich werden!
Es grüßt
der Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Wir wünschen allen Wahlstedter Bürgern ein schönes und erholsames Pfingstfest mit gesunder Luft!
An manchen Tagen kommt man in Wahlstedt nicht mehr aus dem Staunen heraus.
Am vergangenen Mittwoch, den19.05.21, war wieder so ein Tag.
Auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes (AMW) Wegener fand ein einzigartiges Kasperletheater statt!
Anlass waren auffällig mit orangenen Warnwesten bekleidete Menschen, die Seppls.
Einige von ihnen suchten in den auf dem Gelände des AMW befindlichen schwarzen Materialhalden nach ,,verborgenen Schätzen“.
Leider ist nicht bekannt, um welche Art von Schätzen es sich dabei gehandelt hat. Aber eins war ersichtlich: Sie wurden z.T. in das benachbarte Asphaltlabor gebracht. Mega spannend!
Aber preisverdächtig war das Verhalten der Statisten, der Kasperles.
Da war der erste Kasperle, der kleine Radlader mit den zwei großen Wassertanks.
Er sprudelte sich das Wasser aus der Seele. Es wurde andauernd und ganz vorsichtig bewässert. Der Beobachter fühlte sich schon fast gemüßigt, den orange gewandeten Gästen Gummistiefel vorbei zu bringen. So pitschenass war das Gelände.
Auch der große Radlader =Kasperle Nr. 2, trug sein Bestes zu der Posse bei. Entweder hatte man kurzfristig ,,Drosselklappen“ in diese beiden Fahrzeuge eingebaut oder ,,Mann“ hatte ihnen für die Dauer des Gäste-Aufenthaltes das Gaspedal blockiert.
Sie fuhren tatsächlich nicht schneller als die vorgeschrieben 10 km/h.
Und alle schwarzen ,,Schatz“-Halden sahen nett und ordentlich aus.
Nach dem Ende des Kasperle-Theaters sah man dann schon wieder einen schwarzen Haufen, der widerlich stinkend vor sich hin kokelte.
Frage: Wer verhohnepipelt hier eigentlich wen?
Achtung:
Hier wird für die Behörden die ganz große Show abgezogen!
Solange es niemand merkt!?
Doch: Wir bemerken es!
Chapeau für den Choreographen dieses Kasperle-Theaters!
Aber früher oder später kommt ja vielleicht jemand dahinter!?
auf Anschreiben oder Anrufe bei verschiedenen Anlässe, welche wir an Sie gerichtet hatten, ist leider bis heute keinerlei Rückmeldung Ihrerseits erfolgt.
Dann eben auf diesem Weg….
Am heutigen Donnerstag, 20. Mai 2021 findet seit dem frühen Morgen wieder einmal eine Bahnentladung für die Firma Hermann Wegener statt.
Wie so oft ist dies mit erheblichen Lärmbelastungen/Lärmbelästigungen für uns Anwohner verbunden.
Hier einmal eine kleine Hörprobe, wie sensibel die Entladung der Waggons sich in über 390 m Entfernung anhört:
Das von Ihnen betriebene Industriegleis ist eine immissionsschutzrechtliche Anlage und fällt somit unter das BImSchG
auch genannt:
„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“
Die seit Jahren bestehenden Belastungen/Belästigungen sind nicht mehr hinnehmbar.
Hiermit fordern wir Sie als Betreiber der von der Firma Wegener genutzten Bahnentladestelle auf, die erheblichen Belastungen/Belästigungen, heute wieder einmal in Form von rücksichtslosem Entladelärm, endlich abzustellen und Ihren Pflichten als Betreiber nachzukommen!!!!
sind Ihnen mal wieder die Hände gebunden oder verspüren Sie auch den Wunsch, etwas zu unternehmen, wenn Sie unser Video vom Morgen sehen? (s. in dem Beitrag davor!)
Das Video zeigt unübersehbar, wie ein wahrer Giftcocktail aus dem Schornstein des Asphaltmischwerkes Wegener dringt.
Das ist mitnichten Wasserdampf!!!
Unerträglicher Gestank ist auch heute wieder …wie schon am vergangenen Tag…über die Stadt…auch über IHRE Stadt, die sich den Klimaschutz auf ihre Fahne geschrieben hat, gewabert.
Sie erinnern sich an dieses Plakat?
Wo bleibt der angekündigte Klimaschutz?
Kein Klimamanager, kein Stadtvertreter erhebt die Stimme!
Keiner hinterfragt die Gestanksituation!
Keiner sieht, hört oder riecht etwas und das, obwohl Meldungen und Beschwerden von Bürgern, die sich auf dem Marktplatz, bei der Eisdiele oder in der Waldstraße aufhielten, bei uns eingegangen sind.
Es muss demnach auch im Rathaus wahrnehmbar gewesen sein, wenn die AHA-Maßnahmen praktiziert wurden. Spätestens beim Lüften muss der Gestank auch dort ankommen sein. Und es riecht definitiv nicht nach Parfüm, wie ein Mitarbeiter des Rathauses einmal erwähnte.
Finden Sie alle zusammen nicht, dass es an der Zeit ist, für IHRE und UNSERE Stadt und für die Gesundheit der Einwohner, speziell der Kinder, Verantwortung zu übernehmen und diese Gesundheit zu schützen?
Die Behörden sind ja, wie schon erwähnt stets bemüht, selbst freitags nach Produktionsende.
Sie als KlimaSCHUTZmanager und Stadtvertreter sind größtenteils vor Ort und könnten sofort reagieren, wenn es mal wieder zum Himmel stinkt!
Wozu gibt es ein Ordnungsamt, das eigentlich gegen solche Belästigungen der Einwohner vorgehen müsste?
Machen Sie ENDLICH alle zusammen Ihren Job, erfüllen Sie Ihre Pflicht und halten Sie diese gesundheitliche Gefährdung auf UNSERE und IHRE Gesundheit von uns allen fern!
.…um es mit den Worten der Firma Wegener, der Betreiberin des Asphaltmischwerk in Wahlstedt, auf den Punkt zu bringen….
ein WORST CASE SCENARIO.
Der Gipfel ist am Donnerstag (06.05.) dieser Woche erreicht worden. Es fand an diesem Tag eine Bahnentladung UND Asphaltproduktion unter Volllast statt! Gräßlicher Gestank-Nebel waberte über weite Teile der Stadt.
Daneben wurden die per Bahn angelieferten Materialien unter lautem Geschepper und Gepolter…wie fast immer…entladen. Auch der angrenzende Lagerplatz für Baustoffe der Firma Wegener reihte sich in die Belastungen für die Anwohner mit Fontänen von weißem Sand ein.
Lärm, Staub und Gestank = Worst Case Scenario
Aber keine Panik!
Laut eines Bescheides des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) werden:
die Einwohner Wahlstedts „ nicht durch schädliche Umwelteinwirkungen beeinträchtigt, da kein Verstoß des Rücksichtsnahmegebot §15Abs.1 S.2 Baunutzungsverordnung (BauNVo)vorliegt“. Welche Rücksicht?
„Eine parallele Anlieferung von Eingangsstoffen mit Lastkraftwagen von der öffentlichen Straße an dem Tag der Bahnentladung für das Asphaltmischwerk wird damit vom Betreiber ausgeschlossen.“
Und wie passt der stattfindende Abtransport der Materialien per LKW da rein?
Also stellt sich die Frage, wie jemand von seinem Schreibtisch aus beurteilen kann, welche Beeinträchtigungen für die Einwohner und speziell die Anwohner besteht?
Auf eine Gesamt-Lärm-Emissionsmessung kann verzichtet werden.
Wie kann das sein?
Ganz einfach: Man splitttet alles gekonnt in unterschiedliche Bereiche:
A “Die Bahnentladung erfolgt auf einem Infrastrukturgleis, das von den Stadtwerken GmbH&CoKG betrieben wird“ =Lärmverursacher Nr.1
B „Im vorliegenden Fall war die Ermittlung der Vorbelastung entbehrlich, obwohl im Einwirkungsbereich der Anlage noch Anlagengeräusche auftreten und die Geräuschimmissionen der Asphaltmischanlage mit mehr als 49 dB(A) beitragen.“ (Anmerkung: 55dB(A) sind in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß Nr.6.1TA Lärm)
Aber:
Hex hex, damit liegt ALLEIN der Lärm der Asphaltmischanlage als Lärmverursacher Nr.2. 6 dB(A) unter dem zulässigen Lärmpegel.
C“ Auf einem Gleisabschnitt dieses Infrastrukturgleises findet eine Schüttgutentladung statt. Der Entladevorgang erfolgt mit einem Bagger, der sich auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindet und einem Bobcat (in den Waggons) auf ebenfalls auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindliche Lkw.„
Und hier haben wir dann den Dritten im Bunde.Den Bagger beim Entladevorgang.
Der Entladelärm dürfte die fehlenden 6dB(A) bei weitem überschreiten, denn der Baggerlärm ist von der Tagesverfassung des eingesetzten Baggerfahrers abhängig und die ist zu 90% schlecht. Das Gepolter findet NATÜRLICH nicht statt, wenn vorher Lärmimmissionsmessungen langfristig angekündigt werden! Und der Lärm muss dem Asphaltmischwerk zugerechnet werden, da der Bagger und das Bobcat sich auf dem Gelände des AMW befinden!
D Lärm durch den LKW-Verkehr beim Abtransport der per Bahn angelieferten Materialien. Die vierte Lärmquelle.
„der Einsatz akustischer Rückfahrwarner an Lastkraftwagen und Radladern ist unzulässig. Diesbezügliche Emissionsansätze waren daher in der Prognose nicht zu berücksichtigen“
Stimmt, die Rückfahrwarner sind ausgeschaltet, aber das fröhliche Gehupe zwischen Laster und Bagger als Zeichen: Die Ladefläche des Lasters ist voll….und der Antwort: Okay, ich fahr dann mal los“ zählt nicht zu den Lärmimmissionen. Der Lärm ist eine freundliche Beigabe des Entladevorgangs.
Vielen Dank dafür!
„Dabei sei davon ausgegangen worden, dass es Streckenabschnitte für normale Fahrbewegungen von Lkw mit 63 dB/m und Abschnitte mit Bodenunebenheiten (+ 2 dB/m) gibt.„
Diese Fahrbewegungen finden auch auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes statt und müssten bei einer Gesamtemissionsmessung mit berücksichtigt werden.
Nicht richtig ist weiterhin:
„Allerdings wird die Geräuscheinwirkung durch die Lagerboxen selbst sowie durch die Halde und der davor gelegenen Betriebsgebäude der ERC GmbH abgeschirmt.„
Die Entladung findet östlich vom Asphaltlabor statt und wird durch nichts abgeschirmt!
Welche Lagerboxen?
All diese höchst fragwürdigen Ausführungen des LLUR führen dann schlussendlich zu der Erkenntnis:
„Eine subjektive Beeinträchtigung aufgrund zu niedriger Einschätzung der Lärmimmissionen ist hier folglich ausgeschlossen.“
Echt jetzt?
Wäre es nicht so traurig und nachweislich falsch, könnte man sich vor Lachen kaum beruhigen.
Kommen wir zu dem zweiten Mitspieler des Worst-Case-Scenarios: denStaub
Dazu gibt es Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschläge.
Beides war in der vergangenen Woche aufgrund der extremen Wetterlage nicht zu übersehen. Sozusagen ein Paradebeispiel, selbst für Verleugner sichtbar.
Übrigens: das war der Staub, der regelmässig und konsequent bewässert wird!
Huch, wie geht so etwas?
„Bereits vorhandener Genehmigungen …betreffen das Reinigen und Befeuchten der Wege, der Frei- und Lagerflächen, auch während des Umschlags, insbesondere bei anhaltender Trockenheit.„
„Die automatisierte Bewässerungsanlage wird auch am Wochenende (außerhalb der Betriebszeit) regelmäßig mehrfach am Tag betrieben.„
Na klar! Papier ist bekanntlich geduldig. Die Theorie der Bewässerung hört sich gut an, die Praxis sieht aber anders aus, denn die Halden und Transportstrecken auf dem Erweiterungsgelände der Firma HBW Wegener werden nicht ausreichend bewässert!
Der Staub liegt auf Gartenmöbeln, verdreckt parkende Autos in der näheren Umgebung, rieselt durch Dachluken angrenzender Bewohner und ist auf den Wanderwegen des angrenzenden Waldgebietes zu finden.
Andauernde Bewässerung?
Oft nur sporadisch, aber immer in Anwesenheit des LLUR.
Und nach Betriebsende?
Na, da haben alle Feierabend! Auch die kleinen niedlichen Wassersprenger.
Der Hohn ist, dass von der DEKRA am 13.01.20 „unter Einbeziehung der Staubemissionsabschätzung in der Staubimmissionsprognose aus dem Jahr 2008 (GICON, 05.12.2008) sogar geringere Staubemissionen zu erwarten sind.“
Märchen gibt es immer wieder!
„Die vorliegend zu betrachtende Zusatzbelastung ist irrelevant…..weil…auch ohne Einholung einer Staubprognose zur Bestimmung der Gesamtbelastung schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden.„
„Dies wurde damit begründet, dass der Anteil zusätzlicher Fahrwege lediglich als gering einzustufen ist, die genehmigten Lagerboxen dreiseitig eingefasst und die neuen Lagerflächen für Material mit einer Körnung > 2 mm bestimmt sind.“
Welche dreiseitig eingefassten Lagerboxen?
Weißes Material liegt in großen Haufen hinter dem Asphaltlabor!
„Somit kann hier gesichert von einer Irrelevanz der Zusatzbelastung ausgegangen werden“
Da fehlen einem die Worte!
Man steht vor dem Asphaltmischwerk und sieht den feinen weißen Staub, der vom Materialien-Lagerplatz des Asphaltmischwerkes geweht wird und das ist IRRELEVANT!
Für solche Inkompetenz werden Steuergelder ausgegeben.
Und für Überwachungsbehörden, die noch an Märchen glauben anstatt sich bei stürmigem Wetter einmal VOR ORT und UNANGEKÜNDIGT ein Bild zu machen und nicht nach Betriebsende, wenn einsame Radlader auf dem Betriebsgelände ihre Kreise ziehen und Alibi-Kehrmaschinen so tun als hätten sie den Staub im Griff.
Nun kommen wir zu dem Letzen im Bunde des Worst-Case-Scenarios:
Den Gestank:
Das LLUR stellt in einem Schreiben an eine Anwohnerin fest, dass die durch Geruchsimmissionen
„dargelegte Beeinträchtigung …..“den bereits genehmigten Betrieb der Asphaltmischanlage betrifft“
Kurz zusammengefasst:
Hier wird offiziell und amtlich bestätigt, dass das Asphaltmischwerk Wegener die Einwohner Wahlstedtsdurch mit Geruchsimmissionen beeinträchtigt.
Ein Mitarbeiter des LLUR, der am vergangenen Freitag, den 07.05.21 vor Ort war, konnte dies nicht bestätigen.
Wie auch? Allgemein bekannt ist: Ab Eins, macht jeder seins!
An diesem Tag fand ab Mittag keine sichtbare (schwarzer Qualm aus dem Schornstein, daher auch kein Gestank) Asphaltproduktion mehr statt.
Auf Nachfrage dieses Mitarbeiters bei einem angrenzenden Betrieb, wurde nicht bestätigt, dass es eine Geruchsbelästigung in den letzten beiden Tagen gegeben habe.
Da fällt einem spontan ein:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Und Betriebe, die in diesen Tagen nicht in der vorherrschenden Windrichtung lagen, hatten einfach Glück!
Zahlreiche Mitteilungen von Wahlstedter Bürgern beim Immissionskataster der Initiative Wahlstedt bestätigen die Belästigung durch Asphalt-Gestank!
Fazit:
Die Anwohner und Einwohner Wahlstedts haben mal wieder nur
ge-alb-träumt !!!
Schade, dass es die Technik des „Beamens“ noch nicht gibt, denn dann würde es sogar Mitarbeitern des LLUR möglich sein, bei Betriebsbeginn (so ab 7:00 Uhr….zu früh für amtliche Behörden?) und nicht nach Betriebsende vor Ort zu sein und einmal eine kräftige Nase voll Gestank zu genießen!
Alles in Allem fühlt man sich als betroffener Anwohner immer wieder verhöhnt und nicht ernst genommen.
………..mal wieder über das ganze Stadtgebiet von Wahlstedt.
Aus allen Teilen der Stadt treffen Meldungen über ekligen Gestank nach Asphalt ein. Besonders schlimm ist es in der Waldstraße, im Gildewald, im Heideweg, im Wacholder- und Kiefernweg und und und ?
Wenn man gegen den Wind/Gestank gehen muss, schnürrt es einem die Luft ab und macht das Atmen schwer.
Der Betreiber des Asphaltmischwerks hat die Wintersaison leider nicht genutzt, um diesen ekligen Gestank in den Griff zu bekommen. Zum Leidwesen der Wahlstedter.
Wie lange noch soll die Gesundheit der Wahlstedter so attackiert werden?
Meldungen über den Gestank gerne an:
uns : email: info@BPAMW-Wahlstedt.de
oder ans Immissionskataster der Initiative Wahlstedt:
Und dann gibt es Menschen, die haben ein gutes Gedächtnis!
Dazu gehören eindeutig die Mitglieder unseres Bürgerprotestes! Wir erinnern uns, die Stadtoberen aber ganz offensichtlich nicht!
Ein Artikel in der Segeberger Zeitung vom 20.02.19 kam uns wieder in den Sinn.
In diesem Artikel stand, dass sich der Umweltausschuss der Stadt Wahlstedt mit dem Unmut der Anlieger des Asphaltmischwerkes beschäftigt. Die Verwaltung will das Gespräch suchen. (Wer suchet, der findet oder auch nicht!?)
In diesem Artikel wurde auch auf die vom hiesigen Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand hingewiesen.
Sie stehe auf der Agenda für ein zugesagtes Gespräch mit dem Betreiber des Asphaltmischwerkes Wegener und würde in Kürze stattfinden. Das war am 20.02.2019!!!
Solange das Mischwerk von der Firma Papenburg betrieben worden sei, wäre ja alles in Ordnung gewesen, berichten Anwohner, aber jetzt kämen Güterzüge mit 48 Waggons, die beim Entladen wesentlich mehr Lärm verursachten.
,,Es handelt sich hier um zwei verschiedene Lärmquellen“, erklärt der aktuelle Stadtbaumeister, „für die Betriebsgeräusche ist allein die Firma Wegener verantwortlich, für die Entladegeräusche ist Stadt als Eigentümer der Gleisanlagen mit dabei“
Hier wird also von dem hiesigen Stadtbaumeister öffentlich in der Presse bestätigt, dass es durch zwei verschiedene Lärmquellen Entladelärm gibt. Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit. Abgesehen von dem Entladelärm gibt es durch den angrenzenden, von der Firma Wegener betriebenen Baustoffhandel zusätzlichen Lärm und Staub und auch das Transportunternehmen Wilke reiht sich, sogar am Wochenende, in diese Kakophonie nahtlos ein.
Die Anwohner werden also bei einem,, worst case szenario“ (Lieblingsbezeichnung der Firma Wegener für schreckliche Lärmbelästigungen) durch diesen GESAMTLÄRM, der übrigens noch nie gemessen wurde, ( man kann sich denken, warum!) extrem belästigt!
In diesem Artikel wird auch ganz klar die Stadt als Eigentümerin der Gleisanlagen genannt, aber auf Anfragen an die Stadtwerke, wer das Gleis benutzt, herrscht immer große Verwirrung und Ratlosigkeit. Niemand kann die berechtigten Anfragen des Bürgerprotestes, wer alles das Industriegleis für Transportzwecke benutzt, beantworten.
Lesen Sie auch das Geheimnis um Hui-Buh vom 14.10.2020
Wir warten immer noch auf die Antwort unserer letzten Anfrage. Bei uns gerät so etwas allerdings nicht in Vergessenheit. Bei uns bleiben die Anfragen solange auf der To-do-Liste bis sie abgearbeitet sind!
Lapidare Lieblingsantwort des Bürgermeisters bezüglich dieses Themas ist, dass die Stadt keine Handhabe habe, da es sich um einen eigenständigen Betrieb handele. Ja genau, ein eigenständiger Betrieb derStadt!!
Wer sollte dann Auskunft geben können, wenn nicht die Beiratsmitglieder der Stadtwerke? Herr Seehofer als Bundesminister für Inneres, für Bau und Heimat oder Herr Scheuer als Verkehrsminister?
,,Auch die von unserem Bürgermeister versprochene Lärmschutzwand stehe auf der Agenda für das Gespräch, das in Kürze stattfinden soll.!( zur Erinnerung: das war im Februar 2019!)
Nun ist Papier angeblich geduldig und um mit Konrad Adenauer zu sprechen: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Nur geht das Zitat noch weiter: Nichts hindert mich daran klüger zu werden.
Klugheit sucht man allerdings bei Wahlstedts Stadtvertretern vergeblich!
Die versprochene Lärmschutzwand stand nie wieder zur Debatte! Und die Agenda ist wahrscheinlich in der Schreibtischschublade des Stadtbaumeisters gelandet. Aus den Augen aus dem Sinn!
Aber der Bürgermeister der Stadt Wahlstedt ist ja immer bemüht, die Belastungen der AnwohnerInnen im Rahmen des ihm Möglichen zu reduzieren.
Eine Möglichkeit war dann, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass im Grundbuch festgehalten ist, dass es eine Verpflichtung zum Erhalt eines Grüngürtels gibt, der teilweise beseitigt wurde und nun wieder anzulegen sei.
Ein absoluter Witz!
Von den Anwohner wurde kein Grüngürtel abgeholzt, aber die Firma ERC hat die Fläche zwischen der Dr.Hermann-Lindrath-Straße und dem Heideweg großzügig entgrünt? Vielleicht hilft es, die dort grasenden Schafe grün an zu sprayen, damit eine grüne Idylle entsteht. Wieso gab es eine Genehmigung zur Zerstörung dieser Grünfläche? Wo blieb der Aufschrei der ,,Grünen“?
Ist denn für die Vergabe solcher Erlaubnis nicht das Ordnungsamt oder der Stadtbaumeister zuständig und hätte man nicht damit rechnen müssen, dass die Entfernung des Baumbestandes den bestehenden Grüngürtel minimiert und dass dieser daher als „Lärmschutz“ nicht mehr zur Verfügung steht?
Aber nein, man wendet sich an die über Lärm klagenden Anwohner. Die einzige Möglichkeit die der Bürgermeister sieht.
Ist dem Bürgermeister überhaupt bewusst, wie viele Jahre so ein Baum oder Knick wachsen muss, um als Grüngürtel bezeichnet zu werden?
INFO
Wie lange dauert es bis ein Baum groß ist?
Wenn man den Mittelwert von 1,50 Meter pro Jahr nimmt, braucht der Baum im Durchschnitt etwa 46 Jahre, um 69 Meter zu erreichen.
Aber bevor man sich mit den ,,Großen?“ anlegt, macht man erst einmal die ,,Kleinen??“ verbal platt! Man geht den Weg des geringsten Widerstandes….denkt man….denn schließlich wäscht eine Hand die andere!
Was für eine Einstellung!
So steht denn nun auf UNSERER Agenda:
+ weiterhin: die Forderung nach einer wirklichen GESAMTLÄRMMESSUNG
+ der Bau der versprochenen Lärmschutzwand….unter uns: die Stadt haut gerade Geld ohne Ende raus, das sie nicht wirklich hat, da wird doch etwas für die Lärmschutzwand übrig sein, zumal man ja vier potentielle Geldgeber hätte…..( Asphaltmischwerk Wegener, Baustoffhandel Wegener, Wilke, ERC)
Der Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt wird sich jedenfalls weiterhin für ein lebenswertes und gesundes Leben in Wahlstedt einsetzen!
Bleiben Sie uns treu und gewogen!
Und bleiben Sie gesund in dieser verrückten Zeit!
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Neues Spendenkonto:
VR Bank Neumünster eG
Bürgerprotest-Asphaltmischwerk-Wahlstedt e.V.
IBAN DE70 2129 0016 0077 5981 90
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