Pressemitteilung, 07.07.2020

Seitdem die Wahlstedter Politiker sich im Jahr 2006 in geheimer Abstimmung für den Bau des Asphaltmischwerks in Wahlstedt ausgesprochen haben, reißen die Klagen der Anwohner über Lärm, Staub und Gestank nicht ab.


Nicht nur Politiker sind über die Hintergründe und Fakten nicht richtig informiert:

  1. Das Asphaltmischwerk wurde in einem Gebiet errichtet, für das es keinen Bebauungsplan gab.
  2. Seit Aufstellung eines Bebauungsplans 2013 steht das Werk in einem Gewerbegebiet, nicht in einem Industriegebiet.
  3. Im heute besonders belasteten Areal standen schon vor Errichtung des Werks Wohnhäuser.
  4. Die Betriebsgenehmigung des Werks war fehlerhaft, da die Immissionsrichtlinie (TA Luft) einen Mindestabstand von 500 Metern zu Wohngebieten fordert. Aber die Entfernung zum Heideweg beträgt nur 150 Meter. Einzelne Wohnhäuser liegen noch näher am Werk. Wie ein Gutachter festgestellt hat, hätte das Werk an dieser Stelle nie errichtet werden dürfen!
  5. Die Forderung nach Staubmessungen beim Verladebetrieb am Industriegleis und bei Tätigkeiten auf dem Werksgelände verhallten ungehört. Noch nie wurden vor Ort dies diffusen Feinstaubemissionen gemessen! Ist also von werksseitig vorgenommenen Staubmessungen die Rede, so beziehen sich die Aussagen des AMW auf Staub aus dem Schornstein.
  6. Auf die Frage, was dort verladen wird und ob die Materialien Quarzanteile (ein Mineral, das die menschliche Gesundheit besonders gefährdet) enthalten, erhielt die Bürgerinitiative nie eine Antwort.
  7. Der Gestank, der vom AMW ausgeht, wird hauptsächlich durch die im Freien stattfindende Asphaltverladung auf LKW und diffuse Abgasfreisetzungen erzeugt.
  8. Die Verladung erfolgt ohne Erfassung der aerosolhaltigen Abgase, die unsere Atemluft unerträglich belasten.
  9. Bei der Kaltzugabe von sogenanntem RC-Asphalt (Wiederverwerteter Alt-Asphalt) werden große Mengen an Abgasen erzeugt, die stoßweise aus der Anlage austreten.
  10. Dies geschieht seit Jahren mit Wissen des LLUR, obwohl laut Betriebsgenehmigung alle Abgase über den Schornstein abgeleitet werden müssen.
  11. Durch Erlass eines Bescheides zur Geruchsbelästigung versucht das LLUR, Anwohner zum Schweigen zu bringen.
  12. Dies, obwohl das LLUR noch nie die in den Richtlinien GIRL (Geruchs-Immissionsrichtlinien) vorgesehene Einzelfallbetrachtung angewendet hat, die eine qualitative Betrachtung des Geruchs und Reduzierung der erlaubten Geruchs Jahresstunden vorgibt.
  13. Wiederholt wurden Polizei und Feuerwehr alarmiert, weil auf dem Werksgelände tage- und nächtelang kokelnde und stinkende Fehlchargen produzierten Asphalts deponiert wurden – laut Betriebsgenehmigung unzulässig, weil gesundheitsgefährdend.
  14. Anwohner fordern besondere Schutzmaßnahmen, die über den technischen Standard
    hinausgehen (z.B. Einhausung von emittierenden Betriebsabläufen).
  15. Seit Jahren versucht das LLUR, die Lärmbelastung der Anwohner in einzelne Häppchen zu zerlegen. Die Gesamtbelastung ist noch nie erfasst worden.
  16. Wir haben nie eine Antwort auf die Frage erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage das LLUR das Immissionsschutzgesetz, die Richtlinien der Bund-Länder-Kommission (LAI) und die schleswig-holsteinischen Verwaltungsvorschriften dazu nicht anwendet. Die Verantwortung für den Gleisbetrieb des Industriegleises obliegt den Stadtwerken.
  17. Die Stadt Wahlstedt ist als Betreiber der Stadtwerke insofern auch deren Nutznießer, als ihr ein Teil von deren Einnahmen zufließen.
  18. Im Beirat der Stadtwerke Wahlstedt sitzen neben unserem Bürgermeister sechs Politiker aller in Wahlstedt vertretenen politischen Parteien.
  19. Der Beirat hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Stadtwerke und ist
    informiert über ihr Handeln.
  20. Der LBV hat schon seit Jahren wiederholt Lärmmessungen des Verladebetriebs am
    Industriegleis gefordert, sie wurden aber erstmals im Mai 2020 – nach 14 Jahren
    Betriebszeit!!!
    – von den Stadtwerken umgesetzt (Hierzu musste erst ein offizieller
    Bescheid des LBV an die Stadtwerke Wahlstedt ausgestellt werden!)
  21. Für die Forderung dieser Messung hat sich kein Wahlstedter Politiker öffentlich eingesetzt.
  22. Die Lärmmessung fand ohne die sonst erheblichen Hintergrundbelastungen
    (Werksbetrieb, LKW- und Radladerverkehr) statt. Die Begleitumstände während der
    Messungen waren atypisch.
  23. Die Herausgabe der Lärmmessergebnisse wurde bis zum 30.06.2020 verweigert.
  24. Fast alle von der BI angeschriebenen Politiker haben sich auf die Frage ausgeschwiegen, ob sie von den wiederholten Aufforderungen des LBV (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr) an die Stadtwerke gewusst haben, man solle Lärmmessungen beim Verladebetrieb des Industriegleises vornehmen.

    Allein eine Partei räumte in einem Schreiben an die BI BÜRGERPROTEST
    ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT ein, seit ca. 5 Jahren informiert gewesen zu sein.

Asphaltwerk: Lärm und Dreck belästigen Anwohner | Markt | NDR

Bewohner im schleswig-holsteinischen Wahlstedt haben Angst um ihre Gesundheit: Sie kritisieren den Gestank und den Lärm von einem Asphaltwerk in einem 100 Meter entfernten Gewerbegebiet. Zu recht? Mehr Infos zur Sendung: https://www.ndr.de/fernsehen/sendunge…

https://www.youtube.com/watch?v=mzsR1jsKR_4

Wahlstedt: Dreck und Gestank am Asphaltmischwerk belästigen Anwohner

Am 12.06.2020 berichteten die Lübecker Nachrichten über die Situation in Wahlstedt:

Staubwolken, Lärm wie an der Autobahn und beißender Gestank: Damit müssen Anlieger in der Umgebung des Asphaltmischwerks in Wahlstedt weiter leben. Nun gab es Messungen. Aber die Belästigungen werden wohl bleiben. […]

Weiterlesen (mit Bezahlschranke): https://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Wahlstedt-Dreck-und-Gestank-am-Asphaltmischwerk-belaestigen-Anwohner

Asphaltwerk: Lärm und Dreck belästigen Anwohner

Bewohner im schleswig-holsteinischen Wahlstedt sind sauer: Sie wohnen neben einem Gewerbegebiet. Knapp hundert Meter von den Wohnhäusern entfernt, befindet sich ein Asphaltwerk. Viel zu nah, finden die Anwohner. Wenn der Wind ungünstig steht, stinkt es in der Siedlung. Dazu ist die Lärmbelastung hoch. Die Anwohner machen sich Sorgen um ihre Gesundheit. Markt war vor Ort.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Markt,sendung1054090.html

Sendetermin: NDR Fernsehen, Montag, 15. Juni 2020, 20:15 bis 21:00 Uhr

Streit um giftige (Asphalt-) Dämpfe Brandbrief an die Bundesregierung: Bau-Bosse drohen mit Stopp aller Straßenarbeiten ab 2020

FOCUS (11/2019): Deutschlands Baugewerbe ist in Aufruhr – und droht mit einem kompletten Stopp der Straßenarbeiten schon ab dem nächsten Jahr. Grund dafür ist eine neue Vorschrift des Bundesarbeitsministeriums, die Straßenbauarbeiter besser vor Asphalt-Dämpfen schützen soll.

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Der NDR berichtet über das Asphaltmischwerk in Wahlstedt

Der aufmerksame Leser hat es bereits mitbekommen: Der NDR war mit einem Kamerateam in Wahlstedt um sich einen Eindruck von der Situation zu machen. Der Beitrag soll am 15.06.2020 ab 20:15 Uhr im NDR Fernsehen in der Sendung „Markt“ gezeigt werden.

Link zur Sendung: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Markt,sendung1054090.html

Rohrkrepierer

Die Bürger waren froh.

Nach jahrelangen Beschwerden über Lärm, Staub und Gestank vom Asphaltmischwerk sollte endlich der Lärm bei der Bahnentladung gemessen werden.

Das hatte es in all den Jahren noch nie gegeben: Lärmmessung beim Verladebetrieb am Industriegleis!

Wohlweislich gab es seitens der Umweltbehörden im Vorwege hierzu keine Informationen an den Werksbetreiber. Schließlich wollte man doch wirklichkeitsnahe Messergebnisse gewinnen.

Die Gesamtkosten dieser Aktion waren noch unklar, könnten aber sicher beträchtlich werden. Man stelle sich vor, es müssten Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Sollte also der zulässige Lärmpegel bei der geplanten Messung nicht überschritten werden, ließen sich erhebliche Vorsorgekosten einsparen!

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, dachte da wohl jemand.

Huch, auf rätselhafte Weise erfolgte die Lärmmessung tatsächlich unter ausgesprochen untypischen Bedingungen.

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