Klage gegen Deutschland: EuGH urteilt über NO2-Belastung

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„Luxemburg (dpa)  Die seit 2010 gültigen EU-Grenzwerte für das gesundheitsschädliche NO2 wurden jahrelang in Deutschland gebrochen. Jetzt befindet darüber der Europäische Gerichtshof – möglicherweise zu spät.

Trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht immer eingehalten.

Zum Streit über schmutzige Luft und Dieselqualm in deutschen Städten fällt der Europäische Gerichtshof heute ein Grundsatzurteil.

Die EU-Kommission hat Deutschland verklagt, weil in zwei Dutzend Städten die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten worden seien. Deutschland habe dagegen zu wenig unternommen und so systematisch gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. (Rechtssache C-635/18)

Sollte das Urteil gegen die Bundesrepublik ausfallen, sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Das Umweltbundesamt berichtete im Februar, 2020 seien in deutlich weniger als zehn deutschen Städten NO2-Grenzwerte überschritten worden – statt 25 im Jahr davor. Betroffen waren 2020 unter anderen München und Hamburg.

EU sieht systematische Verstöße in Deutschland

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht in Luxemburg eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien, darunter Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.

Die Deutsche Umwelthilfe misst dem Richterspruch aus Luxemburg «grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft» zu. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe seit 2011 bereits selbst in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie Tempo 30 durchgesetzt.“

https://www.stimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/wt/klage-gegen-deutschland-eugh-urteilt-ueber-no2-belastung;art270,4491144

Hintergrund: Stickstoffoxide Stickstoffoxide (NOx) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt. Stickstoffdioxid wirkt reizend auf Schleimhäute in den Atemwegen und die Lunge. Akut treten Hustenreiz, Atembeschwerden und Augenreizungen auf, besonders bei empfindlichen oder vorgeschädigten Personen.“

https://www.tagesschau.de/inland/analyse-eugh-stickoxid-deutschland-101.html

Das Ausmaß der Überschreitungen, so der EuGH, sei in den meisten Gebieten beträchtlich gewesen. Teilweise seien die Daten zwar im Laufe der Zeit besser geworden. Trotzdem bleiben die Richter dabei: Deutschland habe systematisch und anhaltend europäisches Recht verletzt. Denn die Grenzwerte seien insgesamt nicht eingehalten worden. Und der Gerichtshof stellt noch mal ausdrücklich fest: Die EU-Kommission hat mit ihrer Kritik an Deutschland in vollem Umfang Recht bekommen.

Mit der Entscheidung des EuGH muss Deutschland nicht sofort Strafe zahlen. Werden die Maßnahmen zur Luftreinhaltung aber nicht strenger umgesetzt, könnte es für Deutschland langfristig teuer werden.

Kommentar des Bürgerprotestes:

Vielleicht eröffnen sich durch dieses Urteil Möglichkeiten, gegen die Luftverschmutzung durch das hiesigen Asphaltmischwerkes vorzugehen?

Wir werden dieses prüfen und die Möglichkeiten ergreifen….für gesunde Luft in Wahlstedt, der kleinen Stadt im Grünen.

Wir wünschen Ihnen sonnige Tage mit gesunder Luft!

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Bahnbrechendes Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

29. April 2021 | Klimawandel, BUND, Kohle, Energiewende
Karlsruhe/Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute mehrere
Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Die Klagen waren damit erfolgreich. Der
Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020
weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als
einen großen Erfolg.

Wäre dieses Urteil nicht eine Möglichkeit, Veränderungen in Bezug auf die Braunbekohlefeuerung der Asphaltmischanlage Wegener in Wahlstedt einzuleiten?

Auch die Ignoranz und Weigerung des Wahlstedter Klimabeauftragten zur Befassung, sollte mit Hinweis auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts kritisch hinterfragt werden……

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html;jsessionid=D52C3C5252866448BAEEFE342F90D2C8.2_cid386

In Hamburg gibt es jetzt ein weiteres Urteil, das den Senat zwingt weitere Schadstoffmessungen durchzuführen – und dies nicht wie heute bei Messungen von Behörden üblich in 4 Metern Höhe – sondern lediglich in einer Höhe 1,50 Meter!

Wäre nicht ein umweltverträglicher Gas-Anschluss, anstelle von Braunkohlestaub, eine gute Alternative zum Befeuern des Asphaltmischwerkes mit weniger Umweltschadstoffen sowie den damit verbundenen Quecksilber-, PAK- und Schwermetallausstössen? ….zumal unmittelbar neben dem Werk eine Erdgas-Leitung verläuft?

Ist es wiederum eine Frage des Geldes, wieviel die Gesundheit der Wahlstedter wert ist?

Es gibt viele Möglichkeiten, das Miteinander des Asphaltmischwerkes und der Wahlstedter Bürger erträglich zu machen.

Man muss es nur wollen!

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Der Goldene Geier 2021

Jedes Jahr wird von der Deutschen Umwelthife e.V. der Preis für die dreisteste Umweltlüge vergeben. Zu sehen unter:

https://www.duh.de/goldenergeier/goldener-geier-2021/

Wir würden den Preis für die dreisteste Umweltlüge auch gerne hier in Wahlstedt vergeben.

Wir mußten nicht lange überlegen und abstimmen, wem.

And the winner is:

Die Verantwortlichen der Asphaltmischanlage der Firma Wegener in Wahlstedt für die dreisteste Umweltlüge, nämlich dass aus dem Schornstein der Asphaltmischanlage nur weißer Wasserdampf austritt!

Zur Erinnerung, so sieht für Mitarbeiter des Asphaltmischwerkes Wasserdampf aus!

Wir gratulieren herzlich zu diesem Preis und hoffen, dass die Preisträger damit glücklich werden!

Es grüßt

der Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Wir wünschen allen Wahlstedter Bürgern ein schönes und erholsames Pfingstfest mit gesunder Luft!

Kasperle-Theater

An manchen Tagen kommt man in Wahlstedt nicht mehr aus dem Staunen heraus.

Vektorgrafiken Staunen Vektorbilder Staunen | Depositphotos

Am vergangenen Mittwoch, den19.05.21, war wieder so ein Tag.

Auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes (AMW) Wegener fand ein einzigartiges Kasperletheater statt!

Anlass waren auffällig mit orangenen Warnwesten bekleidete Menschen, die Seppls.

Einige von ihnen suchten in den auf dem Gelände des AMW befindlichen schwarzen Materialhalden nach ,,verborgenen Schätzen“.

Leider ist nicht bekannt, um welche Art von Schätzen es sich dabei gehandelt hat. Aber eins war ersichtlich: Sie wurden z.T. in das benachbarte Asphaltlabor gebracht. Mega spannend!

Aber preisverdächtig war das Verhalten der Statisten, der Kasperles.

Da war der erste Kasperle, der kleine Radlader mit den zwei großen Wassertanks.

Er fuhr schön langsam und und bewässerte vorschriftsmäßig

Er sprudelte sich das Wasser aus der Seele. Es wurde andauernd und ganz vorsichtig bewässert. Der Beobachter fühlte sich schon fast gemüßigt, den orange gewandeten Gästen Gummistiefel vorbei zu bringen. So pitschenass war das Gelände.

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Auch der große Radlader = Kasperle Nr. 2, trug sein Bestes zu der Posse bei. Entweder hatte man kurzfristig ,,Drosselklappen“ in diese beiden Fahrzeuge eingebaut oder ,,Mann“ hatte ihnen für die Dauer des Gäste-Aufenthaltes das Gaspedal blockiert.

Sie fuhren tatsächlich nicht schneller als die vorgeschrieben 10 km/h.

Normales Tempo ohne Besucher: Time is money
absolute Schleichfahrt bei Besuch

Und alle schwarzen ,,Schatz“-Halden sahen nett und ordentlich aus.

Nach dem Ende des Kasperle-Theaters sah man dann schon wieder einen schwarzen Haufen, der widerlich stinkend vor sich hin kokelte.

auch nach Werksende stinkt es munter vor sich hin…das wäre doch etwas für die ,,Schatzsucher“

Frage: Wer verhohnepipelt hier eigentlich wen?

Achtung:

Datei:Blaulicht.gif – Wikipedia

Hier wird für die Behörden die ganz große Show abgezogen!

Solange es niemand merkt!?

Doch: Wir bemerken es!

Chapeau für den Choreographen dieses Kasperle-Theaters!

Aber früher oder später kommt ja vielleicht jemand dahinter!?

Mit freundlichem Gruß

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Offner Brief

an die

Stadtwerke GmbH & Co. KG

Doktor-Hermann-Lindrath-Straße 16

23812 Wahlstedt

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Anschreiben oder Anrufe bei verschiedenen Anlässe, welche wir an Sie gerichtet hatten, ist leider bis heute keinerlei Rückmeldung Ihrerseits erfolgt.

Dann eben auf diesem Weg….

Am heutigen Donnerstag, 20. Mai 2021 findet seit dem frühen Morgen wieder einmal eine Bahnentladung für die Firma Hermann Wegener statt.

Wie so oft ist dies mit erheblichen Lärmbelastungen/Lärmbelästigungen für uns Anwohner verbunden.


Heideweg 11:10 Uhr

Hier einmal eine kleine Hörprobe, wie sensibel die Entladung der Waggons sich in über 390 m Entfernung anhört:

Das von Ihnen betriebene Industriegleis ist eine immissionsschutzrechtliche Anlage und fällt somit unter das BImSchG

auch genannt:

„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“

Die seit Jahren bestehenden Belastungen/Belästigungen sind nicht mehr hinnehmbar.

Hiermit fordern wir Sie als Betreiber der von der Firma Wegener genutzten Bahnentladestelle auf, die erheblichen Belastungen/Belästigungen, heute wieder einmal in Form von rücksichtslosem Entladelärm, endlich abzustellen und Ihren Pflichten als Betreiber nachzukommen!!!!

Mit freundlichem Gruß

Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Offener Brief

an den Klimamanager

an die Stadtvertreter der Stadt Wahlstedt

Sehr geehrte Damen und Herren,

sind Ihnen mal wieder die Hände gebunden oder verspüren Sie auch den Wunsch, etwas zu unternehmen, wenn Sie unser Video vom Morgen sehen? (s. in dem Beitrag davor!)

Das Video zeigt unübersehbar, wie ein wahrer Giftcocktail aus dem Schornstein des Asphaltmischwerkes Wegener dringt.

Das ist mitnichten Wasserdampf!!!

Unerträglicher Gestank ist auch heute wieder …wie schon am vergangenen Tag…über die Stadt…auch über IHRE Stadt, die sich den Klimaschutz auf ihre Fahne geschrieben hat, gewabert.

Sie erinnern sich an dieses Plakat?

Wo bleibt der angekündigte Klimaschutz?

Kein Klimamanager, kein Stadtvertreter erhebt die Stimme!

Keiner hinterfragt die Gestanksituation!

Keiner sieht, hört oder riecht etwas und das, obwohl Meldungen und Beschwerden von Bürgern, die sich auf dem Marktplatz, bei der Eisdiele oder in der Waldstraße aufhielten, bei uns eingegangen sind.

Es muss demnach auch im Rathaus wahrnehmbar gewesen sein, wenn die AHA-Maßnahmen praktiziert wurden. Spätestens beim Lüften muss der Gestank auch dort ankommen sein. Und es riecht definitiv nicht nach Parfüm, wie ein Mitarbeiter des Rathauses einmal erwähnte.

Finden Sie alle zusammen nicht, dass es an der Zeit ist, für IHRE und UNSERE Stadt und für die Gesundheit der Einwohner, speziell der Kinder, Verantwortung zu übernehmen und diese Gesundheit zu schützen?

Die Behörden sind ja, wie schon erwähnt stets bemüht, selbst freitags nach Produktionsende.

Sie als KlimaSCHUTZmanager und Stadtvertreter sind größtenteils vor Ort und könnten sofort reagieren, wenn es mal wieder zum Himmel stinkt!

Wozu gibt es ein Ordnungsamt, das eigentlich gegen solche Belästigungen der Einwohner vorgehen müsste?

Machen Sie ENDLICH alle zusammen Ihren Job, erfüllen Sie Ihre Pflicht und halten Sie diese gesundheitliche Gefährdung auf UNSERE und IHRE Gesundheit von uns allen fern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt

Alles nur geträumt?

Die vergangene Woche war……..

.…um es mit den Worten der Firma Wegener, der Betreiberin des Asphaltmischwerk in Wahlstedt, auf den Punkt zu bringen….

ein WORST CASE SCENARIO.

Der Gipfel ist am Donnerstag (06.05.) dieser Woche erreicht worden. Es fand an diesem Tag eine Bahnentladung UND Asphaltproduktion unter Volllast statt! Gräßlicher Gestank-Nebel waberte über weite Teile der Stadt.

Daneben wurden die per Bahn angelieferten Materialien unter lautem Geschepper und Gepolter…wie fast immer…entladen. Auch der angrenzende Lagerplatz für Baustoffe der Firma Wegener reihte sich in die Belastungen für die Anwohner mit Fontänen von weißem Sand ein.

Lärm, Staub und Gestank = Worst Case Scenario

Aber keine Panik!

Laut eines Bescheides des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) werden:

die Einwohner Wahlstedts „ nicht durch schädliche Umwelteinwirkungen beeinträchtigt, da kein Verstoß des Rücksichtsnahmegebot §15Abs.1 S.2 Baunutzungsverordnung (BauNVo)vorliegt“. Welche Rücksicht?

„Eine parallele Anlieferung von Eingangsstoffen mit Lastkraftwagen von der öffentlichen Straße an dem Tag der Bahnentladung für das Asphaltmischwerk wird damit vom Betreiber ausgeschlossen.“

Und wie passt der stattfindende Abtransport der Materialien per LKW da rein?

Also stellt sich die Frage, wie jemand von seinem Schreibtisch aus beurteilen kann, welche Beeinträchtigungen für die Einwohner und speziell die Anwohner besteht?

Auf eine Gesamt-Lärm-Emissionsmessung kann verzichtet werden.

Wie kann das sein?

Ganz einfach: Man splitttet alles gekonnt in unterschiedliche Bereiche:

A Die Bahnentladung erfolgt auf einem Infrastrukturgleis, das von den Stadtwerken GmbH&CoKG betrieben wird“  =  Lärmverursacher Nr.1

B Im vorliegenden Fall war die Ermittlung der Vorbelastung entbehrlich, obwohl im Einwirkungsbereich der Anlage noch Anlagengeräusche auftreten und die Geräuschimmissionen der Asphaltmischanlage mit mehr als 49 dB(A) beitragen.“ (Anmerkung: 55dB(A) sind in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß  Nr.6.1TA Lärm)

Aber:

Hex hex, damit liegt ALLEIN der Lärm der Asphaltmischanlage als Lärmverursacher Nr.2. 6 dB(A) unter dem zulässigen Lärmpegel.

C“ Auf einem Gleisabschnitt dieses Infrastrukturgleises findet eine Schüttgutentladung statt. Der Entladevorgang erfolgt mit einem Bagger, der sich auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindet und einem Bobcat (in den Waggons) auf ebenfalls auf dem Grundstück der Asphaltmischanlage befindliche Lkw.

Und hier haben wir dann den Dritten im Bunde. Den Bagger beim Entladevorgang.

Der Entladelärm dürfte die fehlenden 6dB(A) bei weitem überschreiten, denn der Baggerlärm ist von der Tagesverfassung des eingesetzten Baggerfahrers abhängig und die ist zu 90% schlecht. Das Gepolter findet NATÜRLICH nicht statt, wenn vorher Lärmimmissionsmessungen langfristig angekündigt werden! Und der Lärm muss dem Asphaltmischwerk zugerechnet werden, da der Bagger und das Bobcat sich auf dem Gelände des AMW befinden!

D Lärm durch den LKW-Verkehr beim Abtransport der per Bahn angelieferten Materialien. Die vierte Lärmquelle.

der Einsatz akustischer Rückfahrwarner an Lastkraftwagen und Radladern ist unzulässig. Diesbezügliche Emissionsansätze waren daher in der Prognose nicht zu berücksichtigen

Stimmt, die Rückfahrwarner sind ausgeschaltet, aber das fröhliche Gehupe zwischen Laster und Bagger als Zeichen: Die Ladefläche des Lasters ist voll….und der Antwort: Okay, ich fahr dann mal los“ zählt nicht zu den Lärmimmissionen. Der Lärm ist eine freundliche Beigabe des Entladevorgangs.

Vielen Dank dafür!

„Dabei sei davon ausgegangen worden, dass es Streckenabschnitte für normale Fahrbewegungen von Lkw mit 63 dB/m und Abschnitte mit Bodenunebenheiten (+ 2 dB/m) gibt.

Diese Fahrbewegungen finden auch auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes statt und müssten bei einer Gesamtemissionsmessung mit berücksichtigt werden.

Nicht richtig ist weiterhin:

„Allerdings wird die Geräuscheinwirkung durch die Lagerboxen selbst sowie durch die Halde und der davor gelegenen Betriebsgebäude der ERC GmbH abgeschirmt.

Die Entladung findet östlich vom Asphaltlabor statt und wird durch nichts abgeschirmt!

Welche Lagerboxen?

Turmbau zu Wahlstedt?
Selbst der große Bagger wirkt klein und possierlich neben den aufgetürmten schwarzen Bergen
Der ortskundige Wahlstedter weiß: Das Asphaltlabor und ERC liegen hinter dem Baum, rechts im Bild

All diese höchst fragwürdigen Ausführungen des LLUR führen dann schlussendlich zu der Erkenntnis:

„Eine subjektive Beeinträchtigung aufgrund zu niedriger Einschätzung der Lärmimmissionen ist hier folglich ausgeschlossen.“

Echt jetzt?

Wäre es nicht so traurig und nachweislich falsch, könnte man sich vor Lachen kaum beruhigen.

Kommen wir zu dem zweiten Mitspieler des Worst-Case-Scenarios: den Staub

Dazu gibt es Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschläge.

Beides war in der vergangenen Woche aufgrund der extremen Wetterlage nicht zu übersehen. Sozusagen ein Paradebeispiel, selbst für Verleugner sichtbar.

Übrigens: das war der Staub, der regelmässig und konsequent bewässert wird!

Huch, wie geht so etwas?

„Bereits vorhandener Genehmigungen …betreffen das Reinigen und Befeuchten der Wege, der Frei- und Lagerflächen, auch während des Umschlags, insbesondere bei anhaltender Trockenheit.

Die automatisierte Bewässerungsanlage wird auch am Wochenende (außerhalb der Betriebszeit) regelmäßig mehrfach am Tag betrieben.

Na klar! Papier ist bekanntlich geduldig. Die Theorie der Bewässerung hört sich gut an, die Praxis sieht aber anders aus, denn die Halden und Transportstrecken auf dem Erweiterungsgelände der Firma HBW Wegener werden nicht ausreichend bewässert!

Der Staub liegt auf Gartenmöbeln, verdreckt parkende Autos in der näheren Umgebung, rieselt durch Dachluken angrenzender Bewohner und ist auf den Wanderwegen des angrenzenden Waldgebietes zu finden.

Dazu muss man nichts sagen. Die Bilder sprechen für sich!

Andauernde Bewässerung?

Oft nur sporadisch, aber immer in Anwesenheit des LLUR.

Und nach Betriebsende?

Na, da haben alle Feierabend! Auch die kleinen niedlichen Wassersprenger.

Der Hohn ist, dass von der DEKRA am 13.01.20  „unter Einbeziehung der Staubemissionsabschätzung in der Staubimmissionsprognose aus dem Jahr 2008 (GICON, 05.12.2008) sogar geringere Staubemissionen zu erwarten sind.“

Märchen gibt es immer wieder!

„Die vorliegend zu betrachtende Zusatzbelastung ist irrelevant…..weil…auch ohne Einholung einer Staubprognose zur Bestimmung der Gesamtbelastung schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden.

„Dies wurde damit begründet, dass der Anteil zusätzlicher Fahrwege lediglich als gering einzustufen ist, die genehmigten Lagerboxen dreiseitig eingefasst und die neuen Lagerflächen für Material mit einer Körnung > 2 mm bestimmt sind.“

Welche dreiseitig eingefassten Lagerboxen?

Weißes Material liegt in großen Haufen hinter dem Asphaltlabor!

Ganz klar: Unsichtbare Lagerboxen. Die Erfindung der Fa. Wegener!

„Somit kann hier gesichert von einer Irrelevanz der Zusatzbelastung ausgegangen werden“

Da fehlen einem die Worte!

Man steht vor dem Asphaltmischwerk und sieht den feinen weißen Staub, der vom Materialien-Lagerplatz des Asphaltmischwerkes geweht wird und das ist IRRELEVANT!

Für solche Inkompetenz werden Steuergelder ausgegeben.

Und für Überwachungsbehörden, die noch an Märchen glauben anstatt sich bei stürmigem Wetter einmal VOR ORT und UNANGEKÜNDIGT ein Bild zu machen und nicht nach Betriebsende, wenn einsame Radlader auf dem Betriebsgelände ihre Kreise ziehen und Alibi-Kehrmaschinen so tun als hätten sie den Staub im Griff.

Nun kommen wir zu dem Letzen im Bunde des Worst-Case-Scenarios:

Den Gestank:

Das LLUR stellt in einem Schreiben an eine Anwohnerin fest, dass die durch Geruchsimmissionen

„dargelegte Beeinträchtigung …..“den bereits genehmigten Betrieb der Asphaltmischanlage betrifft“

Kurz zusammengefasst:

Hier wird offiziell und amtlich bestätigt, dass das Asphaltmischwerk Wegener  die Einwohner Wahlstedtsdurch mit Geruchsimmissionen beeinträchtigt.

Ein Mitarbeiter des LLUR, der am vergangenen Freitag, den 07.05.21 vor Ort war, konnte dies nicht bestätigen.

Wie auch? Allgemein bekannt ist: Ab Eins, macht jeder seins!

An diesem Tag fand ab Mittag keine sichtbare (schwarzer Qualm aus dem Schornstein, daher auch kein Gestank) Asphaltproduktion mehr statt.

Auf Nachfrage dieses Mitarbeiters bei einem angrenzenden Betrieb, wurde nicht bestätigt, dass es eine Geruchsbelästigung in den letzten beiden Tagen gegeben habe.

Da fällt einem spontan ein:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Und Betriebe, die in diesen Tagen nicht in der vorherrschenden Windrichtung lagen, hatten einfach Glück!

Zahlreiche Mitteilungen von Wahlstedter Bürgern beim Immissionskataster der Initiative Wahlstedt bestätigen die Belästigung durch Asphalt-Gestank!

Fazit:

Die Anwohner und Einwohner Wahlstedts haben mal wieder nur

ge-alb-träumt !!!

Schade, dass es die Technik des „Beamens“ noch nicht gibt, denn dann würde es sogar Mitarbeitern des LLUR möglich sein, bei Betriebsbeginn (so ab 7:00 Uhr….zu früh für amtliche Behörden?) und nicht nach Betriebsende vor Ort zu sein und einmal eine kräftige Nase voll Gestank zu genießen!

Alles in Allem fühlt man sich als betroffener Anwohner immer wieder verhöhnt und nicht ernst genommen.

Die Gesundheit der Wahlstedter…IRRELEVANT?

Bleiben Sie trotzdem gesund!

Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt