Heute (Dienstag, den 08.11.22) hat die Firma Wegener wieder Material per Bahn angeliefert bekommen. Die Entladung fand ….wie immer…unter lautem entnervendem Lärm statt! Es ändert sich immer noch nicht das Geringste. Auf die Anwohner wird immer noch nicht Rücksicht genommen! Unglaublich!!!!
Eine Bahnanlieferung für die Firma Wegener bedeutet für die Anwohner ein Tag des Grauens. Selbst in den Gebäuden ist der Lärm nicht zu überhören! Warum ist es nicht möglich, Rücksicht zu nehmen? Es ist wohl nicht gewollt!
Laut Genehmigungsbescheiden von Asphaltmischanlagen soll der gereinigte Feinstaub aus den Abgasfilteranlagen wieder dem Herstellungsprozess von Asphalten zugeführt werden. Nach Betriebsbeschreibungen fällt der Filterstaub aus der Abgasreinigungsanlage in den darunter liegenden Staubsammelrumpf. Mittels Trogschnecke und einer gewichtsgesteuerten Doppelpendelklappe werden die Rauchgasreinigungsrückstände ausgetragen und dem Füllerelevator (Becherwerk) zugeführt. Werden die Filterstäube in Silos gelagert, so ist nach VDI 2283 (5.2.1 Füller und Kohlenstaubsilos) für alle Abzugs- und Befüllungsvorgänge nach BImSchG / TA Luft ein Emissionsgrenzwert für Gesamtstaub von 20 mg/m3 einzuhalten.
Aufgabe von Eigen- und Fremdfüllern ist es, im Asphalt kleinste Hohlräume im Gesteinskörnungsgemisch zu verfüllen, das Bindemittel zu versteifen und Teile von dessen Klebekraft zu binden. Je nach benötigter Rezeptur des Straßenbaus stehen alternativ als Fremdfüller Kalkstein und Zellulosefasern, sowie Gesteinsmehl, das in Steinbrüchen gewonnen wird zur Verfügung. Fremdfüllersilos aus Edelstahl werden per LKW beliefert und pneumatisch befüllt. Der Abzug erfolgt über Förderschnecken direkt in die Waage mit anschließender Zuführung in den Mischerprozess.
Negativer Kreislauf
Rauchgasfilterrückstände aus Asphaltmischanlagen enthalten hohe Mengenanteile an Schadstoffen. Laut Gesetzgebung dürfen diese Schadstoffe über das Abgas nicht in die Umwelt gelangen, sondern müssen über eine Abgasreinigungsanlage gefiltert werden. Recyclingasphalte, sowie Bauschuttabfälle enthalten u.a. Schwermetalle. Sofern diese Schadstoffe gefiltert werden können, sind diese im Filterstaub enthalten. Bei einer für die Wiederverwendung erforderlichen Aufbereitung von Alt-Asphalten fallen Emissionen bei der Erwärmung in der Trockentrommel und im Mischer an. Die dabei entstehenden Abgase enthalten Anteile der gefilterten Schadstoffrückstände aus den Rauchgasanlagen der Asphaltmischwerke. Laut unserer Anfrage beim Umweltbundesamt liegen zu den Schadstoffgehalten der Rauchgasfilterrückstände keine Untersuchungen vor. Forschungen, oder eine toxikologische Bewertung zu den Schadstoffen dieser Rauchgasfilterrückstände, die als Füller wiederverwertend werden, liegen den dazu angefragten Bundes – und Länderbehörden nicht vor.
Argumente: Die Wiederverwendung von Rauchgasfilterrückständen in der Neuproduktion von Asphalten ist umweltschädigend und nicht nachhaltig. Bei jeder Wiederverwertung von Recyclingasphalten – auch von teerfreien Alt-Asphalten werden vermeidbare Schadstoffe in die Umweltmedien u.a. Abluft und in den Boden eingetragen. Diese Praxis ist insgesamt kritisch zu hinterfragen, denn durch die Wiederverwendung von belasteten Materialien werden unbelastete Mineralien im Mischprozess mit Schadstoffen angereichert. Dieser Kreislauf führt zur Aufkonzentration von Schadstoffen und ist daher ersatzlos zu untersagen.
Abfälle, die für den Einsatz in Asphaltwerken zulässig sind.
Durch die Verwendung von Abfällen – hauptsächlich Bauabfälle – erfolgen zusätzliche Schadstoffeinträge in den Asphalt. Die in Tabelle 2 aufgelisteten mineralischen Abfälle dürfen nach vorliegenden Genehmigungsbescheiden* sowie laut Behördenempfehlungen mit begrenzten Schadstoffgehalten zur Neuproduktion in Asphaltmischanlagen genutzt werden:
Nachfolgende LfU-Bayern-Tabelle zeigt die zur Verwertung in Asphaltmischanlagen zu-lässigen Schadstoffgehalte in mineralischen Abfällen aus der Sicht des Immissionsschutzes.
Laut der Studie zum Aufkommen und Entsorgung mineralischer Bauabfälle in Niedersachsen im Auftrag der Stiftung des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen e.V., durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft BIG Prof. Burmeier erhöhte sich in Niedersachsen die Zahl der Aufbereitungsanlagen (Baustoffrecycling-/und Asphaltmischanlagen) von 2014 bis 2018 um mehr als 100 Anlagen von 248 auf 355. Der Anstieg der in diesem Zeitraum aufbereiteten Recycling-Baustoffe liegt bei 21 %: Waren es 2014 noch rund 8,7 Mio. t mineralische Bauabfälle, die aufbereitet wurden, erreichte dieser Durchsatz bis 2016 mit rund 10,5 Mio. t ein neues Rekordniveau, hinter dem das Jahresergebnis 2018 mit 10,3 Mio. t um 200.000 t zurückblieb. Der Rückgang dürfte im Wesentlichen auf die seit 2018 nicht mehr zulässige Aufbereitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch (Abfallschlüssel 17 03 01*) für die Verwertung im Bundes- und Landesstraßenbau zurückzuführen sein [BIG 2020].
Anreicherung von Schadstoffen
Ein Leitsatz deutscher Umweltpolitik nennt den Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt in § 7 Abs. 3 das Gebot der Schadlosigkeit der Verwertung als Anforderung fest. Dabei gilt der Grundsatz, dass durch die Verwertung von Abfällen keine Anreicherung von Schadstoffen im neuen Produkt erfolgen darf. Das Bundesumweltministeriums hat hierzu Aussagen in einem Forschungsvorhaben zu “Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“ vorgelegt. Nachfolgend wird aus Seite 130 zitiert:
7.2.4.3 Senkenfunktion, Aufkonzentration von Schadstoffen
“Werden die im Abfall enthaltenen Schadstoffe (i.d.R. organische Stoffe) bei einem stofflichen Verwertungsverfahren vollständig zerstört, stellt bereits das Verwertungsverfahren eine Senke dar. Werden im Abfall enthaltene, durch Verbrennung zerstörbare Schadstoffe (i.d.R. organische Stoffe) bei einem energetischen Verwertungsverfahren vollständig zerstört, stellt das Verwertungsverfahren für den im Abfall enthaltenen Anteil dieser Schadstoffe eine Senke dar. Das gleiche gilt, wenn Schadstoffe auf andere Weise, z. B. bei einer chemisch-physikalischen Behandlung, vollständig zerstört werden. Werden die im Abfall enthaltenen Schadstoffe nur in einen Teilstrom (Restabfall) überführt oder in ihm zurückgehalten und damit aufkonzentriert, stellt sich die Frage, ob dieser Teilstrom (Restabfall) anschließend in eine (geschlossene) Senke überführt wird. Hier ist also die Prozesskette weiter zu betrachten. Als Senken kommen die vollständige Zerstörung der Schadstoffe in einem nachgeschalteten Verfahren sowie die Verbringung nach Untertage (UTD [Untertagedeponie], Versatz) in Betracht. Bei einer oberirdischen Deponie handelt es sich um eine geschlossene Senke, die die Senkenfunktion i.d.R. nur über einen begrenzten Zeitraum erfüllen kann. Die Einbindung von Schadstoffen beispielsweise in Zement bzw. Beton oder Asphalt stellt keine geschlossene Senke dar.“
Über die Verwendung von belasteten mineralischen Abfällen und Rauchgasrückständen findet eine Schadstoffanreicherung im Asphalt statt, die dem KrW-Gesetz (siehe § 7, Abs. 3) widerspricht. Die Rauchgasrückstände von Asphaltmischanlagen sind zu deponieren.
Verwendete Literaturquellen:
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 27.7.2021 – Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/BJNR021210012.html
Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-aktorsicherheit, „Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hoch-wertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“ 2017
Studie zum „Aufkommen und Entsorgung mineralischer Bauabfälle in Niedersachsen“ im Auftrag der Stiftung des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen e.V., durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft BIG Prof. Burmeier GmbH 2020
Um einmal zusammenfassend darzustellen, welchen Belastungen die Anwohner und Wahlstedter durch das Asphaltmischwerk Wegener ausgesetzt sind, haben wir ein kleines Potpourri zusammengestellt.
zum Thema Staub:
Eine Anwohnerin merkte dazu an: ,,Ich fühle mich wie eine Prinzessin.- alles glitzert so schön….die Gartenmöbel, die Limo, das Auto…..Aber ich möchte eigentlich gar keine Prinzessin sein!“
So etwas nennt man wohl Galgenhumor!
Staub erzeugendes Material wird rücksichtslos in die Dosseure geschüttet. Auf Dauer werden die Anwohner dies mit ihrer Gesundheit bezahlen!
Zur Erinnerung: Der Kindergarten des Kinderschutzbundes ist nur wenige Meter entfernt!!!!
zum Thema Qualm/Gestank:
Erschreckend, welche Vorgänge hier zu beobachten sind.
Aus diesem Rohr qualmt es auch immer wieder. Die Firma bekommt es augenscheinlich nur kurzfristig in den Griff. Das heißt: hier entweicht….was auch immer….unkontrolliert in die Umgebung!
Und auch nach Feierabend ist nicht Schluss. Es qualmt und stinkt weiter. ,,Fehlchargen oder Baustellenrückläufer oder Überproduktionen oder, oder, oder?“ werden offensichtlich unter Gesteinsmaterial ,,versteckt“ und stinken über Stunden bis ins Wohngebiet.
zum Thema Lärm:
Rücksichtnahme geht anders! Die Anwohner sind infarktgefährdet! Da mag man nicht im Garten bleiben.
Und dann gibt es noch unsensible Baggerfahrer!
Das Werk an sich gibt immer neue Geräusche von sich. Es ächzt und stöhnt weit ins Wohngebiet hinein.
Alles in Allem ist es mehr als man als Anwohner ertragen kann. Mehrere Anwohner haben sich bereits Ferienhäuser in anderen Orten zugelegt und andere haben sich Schrebergärten angemietet, da man im eigenen Garten nichts anpflanzen kann. Man weiß nicht, welche Schadstoffe vom Asphaltmischwerk in die Luft abgegeben werden. Und das soll Lebensqualität sein?
Aber die hiesigen Politiker sind ja stets bemüht, für die Bürger dieser Stadt im Grünen (welches Grün? Es wird doch alles zerstört…) da zu sein. ,
„war stets bemüht“
Schulnote „ungenügend“, gleichbedeutend mit „hat nichts erreicht“ = Note 6
Man könnte sich totlachen, wenn es nicht so traurig wäre!
und Sie in Wahlstedt weder Fenster noch Türen öffnen können und auch der Aufenthalt im Freien unerträglich und krankmachend ist, weil die hiesige Industrie entweder Asphaltgestank oder den Gestank von verkokeltem Plastik über das Stadtgebiet verteilt,
dann melden Sie dies bitte dem Immissionskataster der Initiative Wahlstedt!
In diesem Kataster werden Belästigungen jedweder Art für die Menschen in und um Wahlstedt gesammelt. Nur so kann dokumentiert werden, wie oft die Wahlstedter Bevölkerung Lärm, Staub und Gestank über sich ergehen lassen muss.
Es hat sich gezeigt, dass selbst die zuständigen Kontrollbehörden diese Meldungen verwenden. Es wird Zeit, dass sich ENDLICH etwas ändert!
Am Donnerstag, den 4.August konnte man sich über das hiesige Asphaltmischwerk der Firma Wegener nur wieder wundern.
Es schien als könne das altersschwache Asphaltmischwerk die vorherrschenden heißen Temperaturen nun wirklich nicht mehr verkraften!
Es qualmte aus allen Ecken und Kanten.
– da wird dem Betrachter angst und bange –
– auch hier qualmte es –
Eine Wahlstedter Bürgerin schrieb uns den folgenden Kommentar: „Nichts dazugelernt! Das Asphaltmischwerk macht so weiter, wie in den letzten Jahren: Es staubt wieder. Die Sprinkleranlage wird erst akiviert, wenn man sich beobachtet fühlt. Es lärmt wieder. Lkw-Klappen knallen und die Anlage ist lauter denn je, weil die Revisionsjalousie geöffnet ist und Überdruckventile ständig zischen. Es stinkt wieder. Der bestialische Gestank verteilt sich im ganzen Stadtgebiet. Ade, du schöner Sommertag!“
Dem ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen und bringt die Dinge auf den Punkt!
Die Firma Wegener, so scheint es, hat die betriebsfreie Zeit nicht für Verbesserungen genutzt und wenn ja, ohne Erfolg.
Oder sollte man dieses altersschwache Asphaltmischwerk ENDLICH in den Ruhestand schicken, bevor es uns eines Tages um die Ohren fliegt?
– auch der Radlader füllt, wie es aussieht, qualmende Materialien in die Doseure –
Unsere Hoffnung beruht darauf, dass die zuständige Überwachungsbehörde (LLUR) unsere Beschwerden ernst und die sichtbaren Belastungen für die Umwelt genau unter die Lupe nimmt, um sowohl die Anwohner und Wahlstedter Bürger als auch die Umwelt zu schützen.
Es grüßt
Ihr Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt
Bleiben Sie dem Asphaltmischwerk fern….wenn Sie können ….und bleiben Sie gesund!
Die Rechte von Bürgern, die sich zu den Umweltbelastungen von Asphaltmischanlagen zur Wehr setzen, werden oftmals von Behörden nicht ausreichend verfolgt. Von Betroffenen wird vorgetragen, dass Anwohnerbeschwerden nicht ernstgenommen oder den Anliegen nicht, oder nicht zeitnah nachgegangen wird. Bürger berichten, dass Sie seit Jahren Schreiben an die Behörden der Städte, Kreise, Länder und an die Umweltminister richteten, mit Bitten um Abhilfe gegen Gestank, Lärm und Dreck zu den zu nah an die Wohnbebauung genehmigten Asphaltmischwerken. Oftmals erhalten Anwohner Antworten, in denen auf die Zuständigkeit von anderen Behörden verwiesen wird. Genannt wird diese Art der Desinformation auch “Verschiebe-Bahnhof“, oder auch das “Behörden-Karussell“. Auskünfte zu den strittigen Anlagen werden nur widerwillig herausgegeben, oder sogar mit Hinweisen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie mit dem Argument des Autorenschutzes verweigert.
Ein aktueller Fall wurde im Internet dokumentiert, den wir ihnen nachfolgend dokumentieren.
Antrag CDU-Fraktion an dieBezirksversammlung Hamburg-Altona 10/2020 [HH-2020]:
„Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona erreichten ca. 200 Beschwerden über Schwefel- oder Asphaltgerüche in Stellingen. Immer wieder klagten Anwohner*innen über Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz, Augenreizungen. Mehrfach musste beispielsweise die KiTa Försterweg ihr Freigelände räumen, die Kinder in Ihr Gebäude bringen, weil beißender Asphalt-/Schwefelgeruch einen Aufenthalt der Kinder im Freien unmöglich machte. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg. Mehrfach wurde die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dazu aufgefordert, Stellung zu den Beschwerden zu beziehen. Verbesserungen konnten für die betroffenen Bürger nicht erzielt werden. Inzwischen sind Beschwerden seit vier Jahren dokumentiert. Die Gerüche/Emissionen treten überwiegend in den Sommerhalbjahren (Monate März bis Oktober) auf. Mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das Asphaltmischwerk als Verursacher in Betracht kommt.
Aus den Antworten der Umweltbehörde BUE ergibt sich, dass die Stationen des Hamburger Luftmessnetzes nicht geeignet sind, Emissionen des Asphaltmischwerkes zu messen. Auch seien bei den bisherigen Überprüfungen angeblich keine Grenzwerte überschritten wurden, gleichzeitig aber sollen verschiedene Maßnahmen zur Emissionsminderung erfolgen, „deren Wirksamkeit der BUE mit Emissionsmessungen nachzuweisen ist.“ Die behördlichen wiederkehrenden Messungen erfolgen regelmäßig nur mit Ankündigung bzw. entsprechendem Vorlauf. Eine Manipulationssicherheit sei damit nicht gegeben.
Die Bezirksversammlung in Hamburg-Altona hat für die Anwohner beschlossen in den betroffenen Wohngebieten stichprobenartig kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der aufgeführten Schadstoffe) durchzuführen, um Gesundheitsgefährdungen der Bürger (durch den Betrieb des Asphaltmischwerkes) auszuschließen. Weiterhin sollen in dem Asphaltmischwerk Rondenbarg kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der unter 3. aufgeführten Schadstoffe) in den Bereichen der Emissionen durchgeführt werden. Von dem Betreiber des Asphaltmischwerkes ist detailliert darzulegen, welche konkreten Emissionsminderungsmaßnahmen, mit detaillierten Angaben über die Art(en) der Schadstoffreduktion, geplant sind bzw. umgesetzt werden sollen.
Im näheren Umkreis um das Asphaltmischwerk herum wohnen viele Tausend Menschen. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen besitzt Verfassungsrang. Die Ausweitung bzw. Änderung der Produktion eines Asphaltmischwerkes im Bundesland Bayern (Werk Nußdorf a. Inn) wurde nur unter der Auflage der kontinuierlichen Messung der (Schadstoff)-Emissionen genehmigt (bestätigt durch Urteil v. 16.9.2015 [BverwG] 7 B 16.15)“.
Zitat-Ende
Durch den Druck von zahlreichen Anwohnerbeschwerden unter der Beteiligung einer Wohnungsgesellschaft, einem Kindergarten (Kita Försterweg) und der politischen Aktivitäten der Bezirksversammlung HH-Altona wurde von der BUE (Hamburger Überwachungsbehörde) angeordnet, dass der Abgaskamin des seit Jahren strittigen Asphaltwerkes am Rondenbarg erhöht wurde, eine neue Paralleltrommel installiert, sowie verschiedene Maßnahmen zur Geruchsemissionsminderung u.a. eine Einhausung der LKW-Beladung umgesetzt wurden. Ob damit erfolgreich die Geruchsbelastungen reduziert werden, bleibt abzuwarten (Stand 4/2022)
Wichtig ist jedoch hier zu nennen, dass hier die regionale Politik zum Wohl der betroffenen Anwohner reagiert hat. Die Bezirksversammlung Hamburg-Altona, hier als Vorbildlich zu nennen die CDU-Fraktion hat ihren Wählerauftrag ernstgenommen, hat ihren Einfluss gegenüber den Aufsichtsbehörden geltend gemacht und Forderungen zu mehr Umweltschutz für die Anwohner eingefordert.
Leider wird der politische Wählerauftrag zum Schutz der Anwohner nicht überall in Deutschland ernstgenommen. So negativ zu berichten z.B. in der CDU-regierten Stadt Wahlstedt / Kreis Segeberg / S-H, oder in Stadthagen / Niedersachsen, in Wuppertal, Menden / NRW, Welschlingen / BaWü, in München, in Gilching, Eckenbachtal, Planegg, Nußdorf / Bayern usw. Bei über 600 Asphaltmischanlagen in der BRD könnte diese Auflistung unendlich fortgeführt werden. Es ist Zeit etwas zu verändern. Fordern Sie ihre Rechte zum Umweltschutz von Ihren politischen Mandatsträgern ein, die bei Amtsantritt geschworen hatten, sich zum Wohl der Bevölkerung einzusetzen – und deshalb endlich für Sie auch aktiv werden müssen.
Unser Wahlspruch lautet frei nach Berthold Brecht:
„Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft, der hat schon verloren….“
V.i.S.d.P.: K. Koch / Umweltnetzwerk
Quellen: Antrag der CDU Fraktion an die Bezirksversammlung Hamburg-Altona 2/2020 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu den Umweltbelastungen der Asphaltmischanlage am Rondenbarg / Firma KEMNA.
Bei einer derartigen Nähe zu einem Wohngebiet wie hier inWahlstedt ohne Schutzabstand für die Anwohner zu dem Asphaltmischwerk, einer stark emittierenden Industrieanlage mit Emissionen von freilagernden Einsatzstoffen, Gerüchen bei der Wiederverwertung von Altasphalten und betrieblichen Lärm von 6:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr Nachts sind die Anwohnerkonflikte bereits vorgegeben.
Asphaltmischanlagen werden zu Beginn jedes Produktionstages morgens zwischen 4:00 und 8:00 Uhr aus dem Kaltzustand über die Aufwärmphase angefahren und zum Betriebsschluss wieder außer Betrieb genommen.
Dazwischen läuft die Anlage abhängig von der Nachfrage in Voll- oder Teillast und/oder im Stand-by-Betrieb. Mit Start eines Anfahrvorgangs aus dem kalten Anlagenstillstand gehen nacheinander die Fördereinrichtungen für das Mineralgestein und der Saugzug in Betrieb.
Nach dem Einschalten des Trocken- und Paralleltrommelantriebs erfolgt die Zündung beider Brenner. Nach Erreichen der für das jeweilige zu erzeugende Produkt erforderlichen Mindesttemperaturen in den Trommeln schließt sich die Inbetriebnahme der Rohstoffdosierung in die Trommeln und des Mischers an. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anlage chargenweise im Automatikbetrieb laufen.
In umgekehrter Reihenfolge geht der Abfahrvorgang vonstatten.
Das Ablaufschema der An- und Abfahrvorgänge weist an den einzelnen Anlagen je nach Alter und Größe eines Asphaltwerks teils deutliche Unterschiede in der zeitlichen Abfolge der In-und Außerbetriebnahme von Anlagenkomponenten auf. Da noch keine Erfahrungswerte zur Emissionsentwicklung während des Anfahrprozesses vorlagen, hatte das Landesumweltamt Bayern in einem Forschungsvorhaben [LfU 2008] “Emissionsmessungen beim An- und Abfahren von Industrieanlagen“ u.a. an mehreren Asphaltmischanlagen in Bayern durchführen lassen.
Bei realen Messungen an 3 Asphaltwerken zeigte sich, dass vom Start des Saugzugs bis zum Erreichen der geforderten Abgastemperaturen der Trocken-und Paralleltrommel ca. 25 Minuten vergingen. Aus den Aufzeichnungen der kontinuierlich erfassten Messgrößen war jedoch ein weit darüber hinaus gehendes Einschwingen in den stationären Anlagenbetrieb zu erkennen. Um die „Einschwingvorgänge“ der Anlagen voll umfänglich erfassen zu können, wurden an den 3 Anlagen die Anfahrvorgänge insgesamt über 1,5 Std. aufgezeichnet.
Während dieser Anfahrtsphasen wurden hohe Schadstoffwerte gemessen, i. B. bei der Verwendung von Recyclingasphalten (50-70%) u.a. an organischen Kohlenwasserstoffen, wobei an einer Anlage eine 1-stündige, mehr als 10-fache Überschreitung des für den Regelbetrieb gültigen Grenzwerts von 50 mg/m3 gemessen wurde.
Das An- und Abfahren der Trocken-und Paralleltrommelbrenner ging mit Konzentrationsspitzen (CO, SO2, Corg) im Abgas einher. Bei einer Anlage verursachte die Laststeigerung des Paralleltrommelbrenners auf 100 % (statt üblicherweise 80 %) eine dadurch bedingte Überhitzung des Altasphalts um mind. eine Größenordnung höhere Emissionen an persistenten organischen Verbindungen (PAK, PCB, PCDD/F) als bei den anderen Anfahruntersuchungen (PAK: 1-stelliger mg/m3-Bereich, PCB:2-stelliger ng/m3 3-Bereich, PCDD/F: 3-stelliger fg I-TEQ/m -Bereich).
Im Regelbetrieb war an dieser Anlage wegen Überlastbetrieb (Mischleistung bis zu 260 Mg/h; genehmigt: max. 200 Mg/h) Ähnliches zu beobachten. An einer Anlage verursachte ein gerissenes Gewebefiltertuch eine 3-fache Grenzwertüberschreitung der Gesamtstäube.
In der Zusammenfassung legte das LfU dar, das die Abgaskonzentrationen an PAK, PCB und PCDD/F in den Größenordnungen z.T. um mehrere 10-er Potenzen voneinander abwichen. Die bei der Asphaltherstellung emissionsrelevanten Ereignisse der Anfahrvorgänge liegen i.B. bei den Schadstoffen CO, SO2, COorg.
Fazit: Die Aufwärmphase mit den dabei freigesetzten Emissionen muss von Behörden als Gesamt-Betriebszeit angerechnet werden. Bei der Inbetriebnahme von Asphaltwerken entstehen in der Aufwärmphase Schadstoffemissionen wie im täglichen Regelbetrieb. Je nach Größe und Alter der Anlagen werden 30- 90 Minuten für das Anfahren (i.d.R. 4:00 – 6:00 Uhr) benötigt. Danach sind alle weiteren elektrisch beheizten Anlagenteile wie u.a. Vorratssilos,Heißbecherwerke, Heißsiebe betriebsbereit.
Herausgeber der Studie: Bayerisches Landesamt für Umwelt: https://d-nb.info/989121240/34 V.i.S.d.P.: dieser Ausarbeitungen: K. Koch / Umweltnetzwerk Stand: 5 / 2022
Wichtigste Erkenntnis: der Anfahrtbetrieb muss bei den normalen Betriebszeiten zwingend mit angerechnet werden.
Dies hätte den Effekt, dass dann die GIRL Geruchswerte in Wahlstedt mit über 10 % ÜBERSCHRITTEN werden…..
Gruselig! Aber wen interessiert das von behördlicher Seite?
So idyllisch kann ein Garten aussehen, aber der Schein trügt.
Diese Idylle wird durch den unerträglichen Eisenbahn-Entladelärm und -staub auf dem Gelände der Firma Wegener ad absurdum geführt!
Es ändert sich partout nichts. Immer noch entlädt ungeschultes Personal die Materialanieferungen über das Industriegleis! So sieht keine Rücksichtnahme für die angrenzenden Bewohner aus und auch weiter entfernt hört man noch das Scheppern und Knallen.
….und um diesen unerträglichen Zustand noch zu toppen, gibt es wieder eine Gratistaubdusche. Weil die Eisenbahn so spät eintraf, hatten die Anwohner an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Chance, ihren Garten zu geniessen!
Wann endlich reagiert die zuständige Überwachungsbehörde….. (wenn sich denn irgendeine Behörde zuständig fühlt, denn momentan sieht es so aus als befänden sich diese Entladetätigkeiten in einem rechtsfreien Raum), ……um diese für die angrenzenden Anwohner unerträglichen Belästigungen zu unterbinden?
Frage : wenn der Asphalt mehr Schadstoffe als bislang gedacht im Gebrauch freisetzt, wieviele Schadstoffe werden dann im Asphaltwerk Wahlstedt freigesetzt, die nicht gesetzlich erfasst werden?
Bei der Verbrennung von Braunkohle im Brenner der Trockentrommel wird u.a. Hg (Quecksilber) freigesetzt, für die es in Kohlekraftwerken einzuhaltende Grenzwerte gibt. Warum nicht auch für Asphaltmischanlagen ?
Am 21.03.2022 wurde im Hamburger Abendblatt ein Artikel unter dem Titel:
Klima: Warum Deutschland alte Straßen nach Holland karrt
veröffentlicht.
Es wird in dem Artikel ausgeführt wie die Holländer vom Recycling deutscher Straßenausbaustoffe profitiert und sich darüber freuen, dass die Deutschen auch noch dafür bezahlen. (s. auch unsere Beiträge vom 04.02.22 und 18.02.22)
Auszüge aus dem Artikel:
„Durch recycelte Straßenreste entstehen wertvolle Materialien wie etwa Basalt oder Diabas (als Diabas bezeichnet(e) man im deutschen Sprachgebrauch geologische alte, submarine Ergussgestein), Rohstoffe wie Splitte, Sande und Füllstoffe, als Nebenprodukt auch noch Gips.
Beim Verbrennen des Teers entstehen Dampf und Wärme, die in Strom umgewandelt werden. 200.000 Megawattstunden können so pro Jahr erzeugt werden – das entspricht dem Jahresbedarf von 70.000 Familien.
Deutschland saniert seine Straßen – und schickt Hunderte Schiffe mit Asphalt in die Niederlande. Das kostet Geld und sorgt für Ärger.
Nur in Rotterdam können teerhaltige Straßen derzeit recycelt werden
Eine absurde Reise des deutschen Teers. Die deutsche Bauindustrie will eine Recycling-Anlage auch in Deutschland errichten
Während die Rotterdamer mit den Rohstoffen der deutschen Straßen ihre eigenen Straßen neu asphaltieren und perspektivisch ihre Städte heizen, sind hierzulande viele mittelständische Baufirmen frustriert.
„In der Summe kostet uns das 90 Euro pro Tonne“, sagt Ralf Schär, Chef der Bickhardt Bau AG, einem auf Straßenbau spezialisiertem mittelständischen Unternehmen aus dem hessischen Kirchheim.
Bei einer Tagesleistung von 2500 Tonnen wird das teuer.
Lange Genehmigungsverfahren verhinderten den Bau einer Anlage.
Die Bauindustrie fordert mittlerweile selbst ein Verbot, die Teerreste auf Deponien abzuladen. In den Niederlanden gibt es ein solches Verbot bereits seit 2001 – und löste den Bau der Reko-Anlagen aus
Deutschland könnte mit eigener Anlage viel CO2-Emissionen einsparen“
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